Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  Vereinsmitglieder  sind  berechtigt,  die  Erfüllung  ihrer  Ansprüche
ans  den  von  ihnen  geschlossenen  Zeitgeschäften  von  der  L.K.  zu  verlangen
und  sind  verpflichtet,  die  ihnen  aus  diesen  Geschäften  obliegenden  Leistungen ­
  an  die  L.K.  zu  bewirken.  Forderungen  aus  Geschäften  der  Vereinsmitglieder, ­
  die  durch  die  L.K.  abzuwickeln  sind,  gehen  an  diese  mit  Abschluß ­
  des  Geschäfts  über  und  unterliegen  ausschließlich  ihrem  Verfügungsrecht. ­

Zur  Deckung  des  sich  aus  der  Nichterfüllung  der  Zeitgeschäfte  eines
Vereinsmitgliedes  ergebenden  Verlustes  sind  in  erster  Linie  die  statutenmäßig ­
  angelegten  Rücklagen  der  L.K.  zu  verwenden.  Nach  deren  Erschöpfung ­
  sind  die  von  den  Vereinsmitgliedern  hinterlegten  Garantiesummen ­
  heranzuziehen.  Auf  diese  ist  ein  Drittel  des  Verlustes  gleichmäßig ­
  nach  Kopfteilen  umzulegen,  ein  zweites  Drittel  nach  Verhältnis
der  Höhe  der  hinterlegten  Garantiesummen,  das  letzte  Drittel  nach  Verhältnis ­
  der  von  den  einzelnen  Mitgliedern  der  letzten  drei  Kalendermonate ­
  gemachten  Umsätze.
Ergibt  sich  bei  dieser  Umlegung  durch  Aufzehrung  der  Garantiesumme
eines  oder  mehrerer  Vereinsmitglieder  ein  Fehlbetrag,  so  ist  dieser
wiederum  nach  vorstehendem  Drittelungsschlüssel  von  neuem  umzulegen
und  so  fortzufahren,  bis  der  Gesamtverlust  aus  dem  Garantiefonds  gedeckt ­
  ist.
Die  U  n  k  o  st  e  n  der  L.K.  werden  im  wesentlichen  gedeckt  ans  der  Zinsmarge,
  die  bei  Anlage  der  vorhandenen  Gelder  (Garantiesummen  usw.)
erzielt  wird,  aus  den  Gebühren  für  jeden  einzelnen  Schluß  und  aus  den
Strafgeldern.
Die  Stichtage  der  Ultimo-Liquidationen,  d.  h.  die
Tage,  an  denen  die  Skontrobogen  einzureichen  sind,  die  Lieferung  der
Effekten  zu  erfolgen  hat  usw.,  werden  im  Herbst  für  das  folgende  Kalenderjahr ­
  bestimmt.  So  fanden  z.  B.  für  die  Ultimoliquidation  im  März  1927
die  Festsetzung  der  die  Einreichung  die  Einreichung  des  die  Lieferung  und
Liquidationskurse  des  Skontros  Differenzskontros  Difserenzzahlnng
am:  am:  am:  am:
81.  März  1.  April  S.  April  4.  April  statt.
Auf  den  Skontrobogen  wird  bei  jeder  der  Firmen,  mit  denen  man  das
betreffende  Effekt  gehandelt  hat,  der  Saldo  eingesetzt.
            
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