Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Jedes  Vereinsmitglied  hat  bei  seinem  Eintritt  in  den  Verein  an  die
L.K.  eine  Einlage  in  barem  Gelde  als  Garantiesumme
z  u  l  e  i  st  e  n,  die  der  L.K.  als  Sicherheitsleistung  für  seine  Verbindlichkeiten ­
  und  Haftpflichten  dient  und  ihm  gutgeschrieben  wird.  Ein  Ansprach
  auf  Rückgabe  der  Garantiesumme  hat  das  Vereinsmitglied  erst  bei
seinem  Ausscheiden.  Die  L.K.  wird  den  ans  diesen  Garantiesummen  der
Vereinsmitglieder  gebildeten  Garantiefonds,  soweit  tunlich,  als  Lombard ­
  geld  an  Vereinsmitglieder  ausleihen  und  dabei
möglichst  das  Beteiligungsverhältnis  der  Bankiers  und  der  Makler  unter
den  Vereinsmitgliedern  berücksichtigen.
Die  Höhe  der  Einlage  wird  für  jedes  Vereinsmitglied  unter  Berücksichtigung ­
  der  Höhe  seiner  Umsätze  von  dem  Verwaltnngsrat  in  der  Weise
bestimmt,  daß  die  Vereinsmitglieder  in  fünf  Klassen  eingeordnet
werden.  Es  betragen  die  Einlagen  für  die  1.  Klasse  250  000,  für  2.  Klasse
100  000,  für  die  3.  Klasse  50  000,  für  die  4.  Klasse  30  000  und  für  die
5.  Klasse  20  000  RM.  Die  Vereinsmitglieder  sind  verpflichtet,  dem  Verwaltungsrat ­
  eine  Selbsteinschätzung  einzureichen.  Der  Verwaltungsrat
kann  auf  Grund  veränderter  Verhältnisse  für  einzelne  Vereinsmitglieder
Änderungen  beschließen.
Die  L.K.  vergütet  den  Vereinsmitgliedern  am  Schlüsse  jedes  Kalender-Vierteljahrtz
  auf  ihre  Garantiesummen  Zinsen  (etwa  2  %  unter  dem
durchschnittlichen  Satz  für  Börsen-Ultimo-Geldj.
Jedes  Vereinsmitglied  hat  die  von  ihm  abgeschlossenen  Termingeschäfte,
insoweit  sie  mehr  als  100  000  RM  effektiv  ausmachen,  in  Höhe  von  5  %
des  ausmachenden  Betrages  durch  Hinterlegung  von  Wertpapieren ­
  bei  der  L.K.  sicherzustellen,  ohne  daß  es  einer  Aufforderung
von  seiten  des  Vorstandes  oder  des  Gegenkontrahenten  bedarf.  Jedoch
ist  jedes  Vereinsmitglied  der  5.  Klasse  mit  20  000  RM  Garantiesumme
verpflichtet,  die  von  ihm  abgeschlossenen  Termingeschäfte  bereits  insoweit,
als  sie  mehr  als  50  000  RM  effektiv  ausmachen,  in  Höhe  von  10  %  des
ausmachenden  Betrages  sicherzustellen.  Zur  Sicherstellung  geeignet  sind
nur  diejenigen  Wertpapiere,  die  vom  Aufsichtsrat  der  L.K.  ausdrücklich
hierzu  zugelassen  sind.  Bei  Kurssenkungen  sind  unverzüglich  entsprechende
Nachschüsse  zu  leisten.
Bei  Käufen  und  Verkäufen  in  demselben  Wertpapier  beschränkt  sich  die
Verpflichtung  zur  Sicherheitsleistung  auf  den  Saldo.
            
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