Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

479 
d) Innerer Zusammenhang der Prämie ngeschäste, 
ihre Auflösung und Umwandlung. 
Wenn die Bank oder ein Makler auf Grund eines Prämiengeschäftes 
jemandem ein Recht einräumt und die Bank oder der Makler sich 
dieses Recht nicht durch ein anderes Geschäft eindecken, dann bleiben sie 
dieses Recht schuldig. 
Die Bank wird sich dieses Recht oft n i ch t eindecken, wenn sie einen 
großen Bestand in dem betreffenden Wertpapiere besitzt; sie tvird es dann 
vielmehr darauf ankommen lassen, ob der Käufer der Vorprämie die Stücke 
abfordert oder nicht. Oder aber, hat die Bank eine Rückprämie verkauft, 
und ist sie für das betreffende Papier „fest" gestimmt, so erblickt sie kein 
großes Risiko darin, wenn der Verkäufer der Rückprämie von seinem 
Lieferungsrecht Gebranch macht. 
Will sich der Verkäufer eines Rechts eindecken, so kann er es entweder 
in der Weise tun, daß er das Recht, das er verkauft hat, in genau der 
gleichen Form wieder ertvirbt, oder durch Umwandlung der Prämien- 
geschäfte in andere Formen. 
Wertmesser für alle P r ä m i e n g a t t u n g e n i st die 
Stellage. Verkäufer von Stellagen sind infolge der großen Spannung 
meist leicht zu finden. Banken und Makler kaufen sie, um sie als Basis 
für ihre Vor- und Rückprämien und Nochs, die sie daraus bilden, zu 
benutzen. 
Die Spannweite einer Stellage (Wert der Stellage) richtet 
sich einmal nach der Länge der Zeit, innerhalb der der Käufer sich er 
klären kann — eine Zweimonatsstellage ist teurer als eine Monats 
stellage, eine Monatsstellage teurer als eine Halbmonatsstellage usw. Je 
weiter die Entscheidung herausgeschoben wird, desto mehr verteuert sich 
der Preis der Stellage. Je länger der Verkäufer „still halten" muß, desto 
größere Spannung fordert er. Auch den Report, den der Stellageverkäufer 
für die festen Stücke, die er kaufen muß, zu zahlen hat, muß er einkalku 
lieren. Weiter ist die Höhe des Stellgeldes davon abhängig, ob in der 
Börse allgemein und in dem betreffenden Papier speziell größere Kurs 
schwankungen zu erwarten sind. 
Umwandlung eines Stellage- in ein Vorprämien- 
u n d ein R ü ck p r ä m i e n g e s ch ä f t. Hat ein Makler eine Stellage,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.