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d) Innerer Zusammenhang der Prämie ngeschäste,
ihre Auflösung und Umwandlung.
Wenn die Bank oder ein Makler auf Grund eines Prämiengeschäftes
jemandem ein Recht einräumt und die Bank oder der Makler sich
dieses Recht nicht durch ein anderes Geschäft eindecken, dann bleiben sie
dieses Recht schuldig.
Die Bank wird sich dieses Recht oft n i ch t eindecken, wenn sie einen
großen Bestand in dem betreffenden Wertpapiere besitzt; sie tvird es dann
vielmehr darauf ankommen lassen, ob der Käufer der Vorprämie die Stücke
abfordert oder nicht. Oder aber, hat die Bank eine Rückprämie verkauft,
und ist sie für das betreffende Papier „fest" gestimmt, so erblickt sie kein
großes Risiko darin, wenn der Verkäufer der Rückprämie von seinem
Lieferungsrecht Gebranch macht.
Will sich der Verkäufer eines Rechts eindecken, so kann er es entweder
in der Weise tun, daß er das Recht, das er verkauft hat, in genau der
gleichen Form wieder ertvirbt, oder durch Umwandlung der Prämien-
geschäfte in andere Formen.
Wertmesser für alle P r ä m i e n g a t t u n g e n i st die
Stellage. Verkäufer von Stellagen sind infolge der großen Spannung
meist leicht zu finden. Banken und Makler kaufen sie, um sie als Basis
für ihre Vor- und Rückprämien und Nochs, die sie daraus bilden, zu
benutzen.
Die Spannweite einer Stellage (Wert der Stellage) richtet
sich einmal nach der Länge der Zeit, innerhalb der der Käufer sich er
klären kann — eine Zweimonatsstellage ist teurer als eine Monats
stellage, eine Monatsstellage teurer als eine Halbmonatsstellage usw. Je
weiter die Entscheidung herausgeschoben wird, desto mehr verteuert sich
der Preis der Stellage. Je länger der Verkäufer „still halten" muß, desto
größere Spannung fordert er. Auch den Report, den der Stellageverkäufer
für die festen Stücke, die er kaufen muß, zu zahlen hat, muß er einkalku
lieren. Weiter ist die Höhe des Stellgeldes davon abhängig, ob in der
Börse allgemein und in dem betreffenden Papier speziell größere Kurs
schwankungen zu erwarten sind.
Umwandlung eines Stellage- in ein Vorprämien-
u n d ein R ü ck p r ä m i e n g e s ch ä f t. Hat ein Makler eine Stellage,