Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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d)  Innerer  Zusammenhang  der  Prämie  ngeschäste,
ihre  Auflösung  und  Umwandlung.
Wenn  die  Bank  oder  ein  Makler  auf  Grund  eines  Prämiengeschäftes
jemandem  ein  Recht  einräumt  und  die  Bank  oder  der  Makler  sich
dieses  Recht  nicht  durch  ein  anderes  Geschäft  eindecken,  dann  bleiben  sie
dieses  Recht  schuldig.
Die  Bank  wird  sich  dieses  Recht  oft  n  i  ch  t  eindecken,  wenn  sie  einen
großen  Bestand  in  dem  betreffenden  Wertpapiere  besitzt;  sie  tvird  es  dann
vielmehr  darauf  ankommen  lassen,  ob  der  Käufer  der  Vorprämie  die  Stücke
abfordert  oder  nicht.  Oder  aber,  hat  die  Bank  eine  Rückprämie  verkauft,
und  ist  sie  für  das  betreffende  Papier  „fest"  gestimmt,  so  erblickt  sie  kein
großes  Risiko  darin,  wenn  der  Verkäufer  der  Rückprämie  von  seinem
Lieferungsrecht  Gebranch  macht.
Will  sich  der  Verkäufer  eines  Rechts  eindecken,  so  kann  er  es  entweder
in  der  Weise  tun,  daß  er  das  Recht,  das  er  verkauft  hat,  in  genau  der
gleichen  Form  wieder  ertvirbt,  oder  durch  Umwandlung  der  Prämiengeschäfte
  in  andere  Formen.
Wertmesser  für  alle  P  r  ä  m  i  e  n  g  a  t  t  u  n  g  e  n  i  st  die
Stellage.  Verkäufer  von  Stellagen  sind  infolge  der  großen  Spannung
meist  leicht  zu  finden.  Banken  und  Makler  kaufen  sie,  um  sie  als  Basis
für  ihre  Vor-  und  Rückprämien  und  Nochs,  die  sie  daraus  bilden,  zu
benutzen.
Die  Spannweite  einer  Stellage  (Wert  der  Stellage)  richtet
sich  einmal  nach  der  Länge  der  Zeit,  innerhalb  der  der  Käufer  sich  erklären ­
  kann  —  eine  Zweimonatsstellage  ist  teurer  als  eine  Monatsstellage, ­
  eine  Monatsstellage  teurer  als  eine  Halbmonatsstellage  usw.  Je
weiter  die  Entscheidung  herausgeschoben  wird,  desto  mehr  verteuert  sich
der  Preis  der  Stellage.  Je  länger  der  Verkäufer  „still  halten"  muß,  desto
größere  Spannung  fordert  er.  Auch  den  Report,  den  der  Stellageverkäufer
für  die  festen  Stücke,  die  er  kaufen  muß,  zu  zahlen  hat,  muß  er  einkalkulieren. ­
  Weiter  ist  die  Höhe  des  Stellgeldes  davon  abhängig,  ob  in  der
Börse  allgemein  und  in  dem  betreffenden  Papier  speziell  größere  Kursschwankungen ­
  zu  erwarten  sind.
Umwandlung  eines  Stellage-  in  ein  Vorprämienu
  n  d  ein  R  ü  ck  p  r  ä  m  i  e  n  g  e  s  ch  ä  f  t.  Hat  ein  Makler  eine  Stellage,
            
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