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etwas niedriger zu bekommen und dabei etwas zu verdienen (das Reguläre
ist das vierfache der Prämie), besteht die Gefahr, daß ihr „die Mitte"
inzwischen wegläuft, und vielleicht auch die Spannung. —
Bei Nochgeschäften ist für das Recht der einmaligen Nachforderung
bzw. Nachlieferung der 6. Teil, für das Recht der zweimaligen Nach
forderung bzw. Nachlieferung der 4. Teil der Stellage zu entrichten. Wie
wird das Nochgeschäft aufgelöst?
Bleiben wir bei dem im Abschnitt „Nochgeschäft" angegebenen Beispiel:
X hat 30 000 Kommandit zu 225,50 mit Imal Noch gekauft. Ist der
Kurs am Prämienerklärungstage niedriger als 225,50 %, so nimmt
er nur die 30 000 RM, die er fest gekauft hat, ab und macht von dem
ihm zustehenden Forderungsrecht keinen Gebrauch. Der Verkäufer des
N o ch s hat dadurch, daß er dem X zu einem den Marktpreis um 1% %
übersteigenden Kurse liefert, 1% % verdient, andererseits aber 1% %
Prämie gezahlt.
Ist der Kurs am Erklärungstage höher als 225,50 %, so wird X von
seinem Nachforderungsrecht Gebrauch machen und 30 000 RM weitere
Kommandit, insgesamt also 60 000 RM, zu 205,50 % fordern. Der Ver
käufer des Noch hat sich eingedeckt, indem er
30 000 RM Komniandit zu 224 f e st gekauft und
30 000 RM Kommandit zu 227 ex Prämie abnimmt.
lEs kosten ihn die 60 000 Kommandit also durchschnittlich 225,50 /,
d. i. der Kurs, zu dem er sie dem Käufer X zu liefern hat.
s) Wirtschaftliche Bedeutung der Prämiengeschäfte.
Prämiengeschäfte vermitteln alle Banken und Bankfirmen und, zum
Schaden des Publikums, auch sog. „Bankiers", deren Inhaber durch
Zeitungsinserate und Broschüren oder durch reisende Personen, die von
Bank und Börse nichts verstehen und solchen Geschäften unbedingt fern
bleiben sollten, zur Eingehung von Prämiengeschäften unter den ver
lockendsten Versprechungen anreizen. Für den Kunden erwächst bei solchen
Winkelbankgeschäften („duellst-sboxs"), die zur Börse nicht zugelassen sind
und daher diese Geschäfte „in sich" machen, stets ein Verlust. Denn ergibt
sich auf Grund der Kurse ein Gewinn, so zahlt ihn der „Bankier", weil er
hierzu nicht in der Lage ist, nicht aus,- er reizt vielmehr den Kunden zu