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1,3. Unternehmung und Produktivgenossenschaft
denartiges zusammenwerfen, wenn man die eben erwähnten beiden
Fälle dem Risiko, das der Unternehmer zu tragen hat, einfach
gleichsetzt.
was zunächst die Zinskapitalisten betrifft, so ist es ja richtig,
auch sie können beim Zusammenbruch einer Unternehmung das
dieser überlassene Uapital einbüßen. Aber die Gefahr einer Ua-
pitaleinbutze ist für sie eben durch das Vorhandensein eines eigent
lichen Unternehmungskapitals verringert. Erst mutz dieses ganz ver
loren sein, ehe das von ihnen der Unternehmung überlassene Uapital
gefährdet sein kann. Vas Verhältnis zwischen dem fix entschädigten
und dem auf den Überschutz der Produktion angewiesenen Uapital
ist naturgemäß in den einzelnen Geschäftszweigen sehr verschieden
und schwankt auch von Betrieb zu Betrieb wieder stark.
wenn der Unternehmer über dieses Verhältnis die Entscheidung
trifft, so kommen für ihn sehr verschiedene, und zwar zum Teil
miteinander in Widerstreit liegende Gesichtspunkte in Betracht. In
je höherem Matze er mit fremdem, fest verzinslichem Uapital ar
beitet, um so bessere Gewinnaussichten hat er für das von ihm
selbst in seinem Betrieb investierte Uapital. Diese Erwägung drängt
ihn also, möglichst viel fremdes Uapital gegen festen Zins heran
zuziehen. Ruf der anderen Seite aber wird eine Unternehmung um
so widerstandsfähiger und bricht weniger leicht zusammen, je stär
ker das eigene, auf den Ertrag der Unternehmung angewiesene
Uapital im Verhältnis zu dem Uapital vertreten ist, das Anspruch
auf feste Entschädigung hat. Vas hat sich z. B. sehr deutlich bei
den amerikanischen Eisenbahnen gezeigt. Die amerikanischen Eisen
bahnen sind meist mit einem relativ geringen Aktienkapital und
einer sehr hohen Gbligationsschuld begründet worden. Der Fall er
eignet sich daher ziemlich häufig bei ihnen, daß die für die Dbligatio-
nen aufzubringenden Zinsen nicht aus den Betriebserträgnissen gedeckt
Personen, welche ihm ihr Vermögen kreditiert haben. Der Unternehmer
produziert daher zwar immer auf eigene Rechnung, aber nicht nur auf
eigene, sondern auch auf die Gefahr seiner Arbeiter und seiner Gläubiger."