fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

I 
— 290 — 
zu ermäßigen, den Rentenbeziehern schadet und besonders das Auf 
rechnungsverfahren die Schuld daran trägt, daß unfere soziale 
Gesetzgebung noch nicht so anerkannt wird, wie es zu wünschen 
wäre in einem Kulturlande wie Deutschland. Wir verkennen 
nicht, daß bedeutende Mehrausgaben entstehen, wenn das Auf 
rechnungsverfahren verschwinden mutz, aber diese müssen ge 
tragen werden, wenn unsere soziale Gesetzgebung weiter als 
mustergültig dastehen soll. Erst wenn außer den reichsgesetz 
lichen Unterstützungen, die Invaliden-, Alters- und Hinterblie 
benenunterstützung, die Kassen, wie z. B. Fabrik-, Seemanns 
und Knappschafts lassen ihren Mitgliedern geben, voll ausgezahlt 
werden müssen, kann man von einer wirklichen sozialen Ver 
sorgung dieser Mitglieder sprechen- 
Die Aenderung der 88 1522 und 1542 beantragen wir aus 
gleichen Gründen. 
Nach 8 1547 kann die neue Unfallsolge oder die Verschlim- 
inerung bemerkbar geworden sein, wird aber vielleicht erst nach 
einer Krankenbehandlung von iiber 3 Monaten festgestellt. Da 
nun der Krankengeldbezug 26 Wochen währt, ersuchen wir, wie 
beantragt, die Frist auf 26 Wochen auszudehnen. 
Die Aenderungen in den vorbenannten Paragraphen brin 
gen natürlich mit sich, daß Paragraphen, deren Fassung den Ab 
änderungsvorschlägen widersprechen, mit geändert oder beiseitigt 
werden müssen, und ersuchen wir, auch deni zuzustimmen. 
Allgemeine Begründung: 
Ter seit Jahren andauernde Weltkrieg hat eine Verteuerung 
alles dessen, was zum Lebensunterhalt gehört, mit sich gebracht. 
Es ist als sicher anzunehmen, daß auch in den ersten Friedens- 
iahren der ehemalige Preisstand nicht mehr erreicht wird. Der 
Preissteigerung muß selbstverständlich die Entlohnung folgen, 
soll der Arbeitende bestehen können. 
Die Höhe des jetzigen Grundlohnes entspricht wohl dem 
Verhältnis der früher - gezahlten Löhne, d- h„ dem Standard 
bei der Schaffung der Reichsverstcherungsordnung, aber nicht 
mehr dem des heute und wohl auch in Zukunft gültigen Lohn 
satzes. 
Aenderung tut deshalb dringend not. Die deutsche Arbeiter- 
versicherung bedarf aber auch des weiteren Ausbaues und der 
weiteren Reformierung. So muß dafür gesorgt werden, daß 
Renten nicht nur auf dem Papier stehen und theoretisch die 
Renten sich ganz stattlich ausnehmen, aber in der Praris durch 
das Aufrechnungsverfahren in sich zusammenschrumpfen. Ge 
rade diese durch die R.-V.-O. erlaubten Maßnahmen erbittern die 
darunter Leidenden und stellen unsere soziale Gesetzgebung in 
ein schiefes Lickst. Ein Volk wie das deutsche, das in diesen: Kriege 
so große Opfer brachte, verdient aber sicher, daß ihm in sozial-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.