Object: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Internationale Ströme. 109 
eingesetzt, die europäische, die, ursprünglich nur sür zwei Jahre ein 
gesetzt, mit beschränkten Kompetenzen noch heute besteht (vgl. S. 91), 
und die permanente Kommission der Userstaaten Württemberg, Bayern 
Österreich und der Türkei, die, mit der Ausarbeitung einer Donauakte 
betraut, nie zu Bedeutung gelangt ist. Die von ihr ausgearbeitete 
Schifsahrtsakte von 1857, die die Fahrt zwischen Donauhäfen nur den 
Uferstaaten vorbehielt und den übrigen Mächten nur die Fahrt vom 
offenen Meer bis zu einem Donauhafen freigab, wurde zwar von den 
Mächten 1858 verworfen; gleichwohl ist sie noch bis in den Weltkrieg 
hinein in Österreich-Ungarn in Geltung gestanden. Eine von der Euro 
päischen Kommission ausgearbeitete Schiffahrtsakte vom 2. November 
1865 bestimmte die Neutralität, besser Befriedung der Arbeiten und 
Einrichtungen der Kommission selbst an der Donaumündung und dehnte 
diese Befriedung auf die Hafenverwaltung von Sulina, das Marine- 
Hospital und das technische Personal aus. Der Berliner Vertrag von 
1878 erstreckte diese Befriedung auf den mittleren Donaulauf, also bis 
zum Eisernen Tor. Auf dieser Strecke waren Befestigungen zu schleifen, 
neue durften nicht angelegt werden und es war die Befahrung der 
Strecke Eisernes Tor bis zum Schwarzen Meer nicht für Militär-, son 
dern nur sür (Strom- und Zoll-) Polizeischiffe zulässig. Eine Ausnahme 
bestand sür die Stationsschisse der Mächte, die bis Galatz fahren durften. 
Die europäische Kommission wurde in ihrer Tätigkeit bestätigt und 
diese bis nach Galatz ausgedehnt. Rumänien erhielt Sitz und Stimme 
in der Kommission. In der Folgezeit arbeitete diese eine Schisfahrts 
ordnung von 1883 (abgeändert 1911) für die untere Donau und die 
Donaumündungen, freilich unter Ausschluß der Ciliamündung, soweit 
Rußland dessen beide Arme besaß, aus, die von der Londoner Kon 
ferenz 1883 angenommen wurde. Ein Reglement für den mittleren 
Lauf 1882 ist an dem Widerspruch Rumäniens gescheitert. Dement 
sprechend verblieb die Schiffahrt auf dem mittleren Stromlauf unter 
der Territorialgewalt der Uferstaaten. Hier haben erst die Friedens 
schlüsse mit den alliierten und assoziierten Mächten eine Änderung ge 
schaffen, indem hier auch die Strecke von dem Punkte an, wo der Tä 
tigkeitsbereich der europäischen Kommission endigt, unter eine neu zu 
bildende internationale Kommission gestellt wird. 
IV. Die Kongoakte vom 26. Februar 1885, ersetzt zunächst im Ver 
hältnis von Amerika, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien, 
Japan, Portugal, Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.