Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die  Gegensätze  in  den  grundsätzlichen  Anschauungen  vom  Kriege.  121

Objekt  des  Kriegszustandes.  Man  kann  sagen,  daß  diese  Anschauung  vom
Kriege  seit  den  Tagen  der  französischen  Revolution  auf  dem  Kontinent
zur  herrschenden  geworden  ist.  Insbesondere  hat  im  deutsch-französischen
Kriege  von  1871  eine  Proklamation  König  Wilhelms  vom  11.  August  1870
ausdrücklich  erklärt,  daß  er  mit  den  französischen  Soldaten  und  nicht
mit  den  französischen  Bürgern  Krieg  führe,  womit  jede  aktive  Teilnahme
der  Bevölkerung  an  der  militärischen  Kriegführung  ausgeschlossen  werden
sollte.  Diese  sollten  weiterhin  vollkommene  Sicherheit  für  ihre  Person  und
ihre  Güter  genießen.
Die  Bestimmungen  der  beiden  Haager  Konferenzen,  welche  die  Bedingungen ­
  feststellen,  unter  denen  die  Milizen  und  Freiwilligenkorps,  ja
sogar  die  Bevölkerung  des  nicht  besetzten  Gebietes  als  kriegführend  anerkannt ­
  werden  können,  beweisen,  daß  man  auch  im  Notfälle  nur  an  den
Kampf  mit  annähernd  militärischen  Teilen  der  Bevölkerung  dachte.
In  Widerspruch  damit  steht  die  englisch-amerikanische  Anschauung ­
  vom  Kriege.  Nach  ihr  ist  der  Krieg  ein  Kampf  der  Angehörigen
des  einen  Volkes  mit  denen  des  anderen.  Die  amerikanischen  Instruktionen
für  die  Leitung  des  Feldheeres  von  1863  Art.  21  erklären:  „The  citizen  or
native  of  a  hostile  country  is  thus  an  enemy,  as  one  of  the  constituents
of  the  hostile  state  or  nations“.  Sie  beschränken  die  grundsätzlich  zugestandene ­
  Schonung  des  unbewaffneten  Bürgers  durch  die  Kriegserfordernisse. ­
  Neben  dem  militärischen  geht  auch  ein  wirtschaftlicher ­
  Kampf  zwischen  den  gesamten  Volkskräften  auf  der  einen  und
der  anderen  Seite  einher.  Diese  Anschauung  ist  von  englischen  und  amerikanischen ­
  Autoritäten,  deren  Aussprüche  als  Präjudizien  verwendet
werden,  wiederholt  zum  Ausdruck  gekommen.  Sie  ist  in  den  englischen
Prisenurteilen  von  Sir  Wi  11  i  a  m  S  c  o  11,  in  den  Lehrbüchern  des  Völkerrechts, ­
  z.  B.  in  den  englischen  von  Lawrence  und  Oppenheim,
in  den  amerikanischen  von  K  e  n  t  und  W  h  e  a  t  o  n  vertreten  worden.
Es  ist  sehr  bezeichnend  für  das  Wesen  des  Wirtschaftskrieges,  daß  er
sich  zuerst  in  den  Seekriegen  Englands  ausbildete  und  auf  das
Streben  der  Handelsinteressenten  zurückging,  vorerst  den  gesamten
Handel  des  Feindes  zu  unterdrücken  und  ihn  durch  die  wirtschaftliche  Not
zum  Frieden  zu  zwingen.  Es  ist  die  Auffassung  eines  ausgesprochen
maritimen  Handelsstaates,  der  durch  seine  Vorherrschaft  zur  See
die  erforderlichen  Machtmittel  in  der  Hand  hat.
In  Frankreich  sprachen  sich  Rivier,  Despagnet,  Pille  t,
Piedelievre  gegen  die  englische  Anschauung  aus,  während  Funk-Brentano
  und  Sore  1  geradezu  die  Rechtlosigkeit  der  feindlichen ­
  Staatsangehörigen  vertraten  und  einzelne  Schriftsteller  den  englischen ­
  Kriegsbegriff  nur  für  den  Seekrieg  gelten  ließen.
Nach  Ausbruch  des  Weltkrieges  ist  die  englische  Grundanschauung
vom  Kriege  insbesondere  in  der  Entscheidung  des  Court  of  Appeal  vom
            
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