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Ausgangspunkte.
Für die Kontrolle der Ausfuhr in neutrale Länder werden Kontrollorganisation,
Kontingentierung oder konsulare Aufsicht gefordert. Dies
ist, wie bereits dargestellt, in einigen neutralen Ländern auch durchgeführt
worden.
Während die bisher dargestellten Maßnahmen für die Kriegsdauer
berechnet waren, befassen sich der Abschnitt B mit Übergangsmaßnahmen
für die Zeit des geschäftlichen, industriellen, landwirtschaftlichen
und maritimen Wiederaufbaues der alliierten Länder und
der Abschnitt C mit den dauernden Maßnahmen. Sie sind für das
internationale Problem des Wirtschaftskrieges deshalb von besonderer
Bedeutung, weil sie die wechselseitige wirtschaftliche Abhängigkeit
der Staaten offen anerkennen und in den einzelnen Abhilfemitteln
wie in den erläuternden Reden des französischen Handelsministers
Clementei in Paris und des englischen Premierministers
Asquith im Unterhause jene wirtschaftlichen Ursachen scharf hervortreten
lassen, die auf Seite der Alliierten zum wirtschaftlichen Kriege
drängten; es zeigen sich auch bereits Ansätze einer Regelung des Wettbewerbes
im weltwirtschaftlichen Interesse.
Es wurde in erster Linie von den genannten Staatsmännern hervorgehoben,
daß sich die Volkswirtschaften der alliierten Länder von der
deutschen Volkswirtschaft angegriffen fühlten. Asquith sprach
in seiner Rede vom 3. August 1916 von einem besonderen „System
deswirtschaftlichenVordringen s“, das Deutschland nach
dem Kriege wieder aufnehmen werde; er behauptete, daß die Deutschen
ihre Industrie bereits während des Krieges für einen Angriff auf die
Märkte der Alliierten und deren Verdrängung in den neutralen Ländern
bereits während der Übergangsperiode organisierten. Clementel
verwies darauf, daß die deutsche Farbstoffindustrie sich zu einer engen
Interessengemeinschaft zusammengeschlossen habe, um auch nach dem
Kriege die V orherrschaft auf dem Weltmärkte zu behalten; wo sich
der deutsche Handel einniste, erhebe er nicht nur Tribute, sondern bereite
die 0 k k u p a t i o n vor und hinter der Friedensarbeit versteckten sich
kriegerische Absichten. So haben wir es mit der bei England und
Frankreich bereits eingewurzelten Anschauung zu tun, daß die deutsche
Expansion sich als ein wirtschaftlicher Angriff entwickle.
Als Mittel dieses Angriffs, der als rechtswidrig hingestellt
wurde, wird mitunter ganz allgemein die unfaireMethode angegeben.
Die Resolution B IV spricht von „wirtschaftlichen Angriffen durch Überschwemmung
mit Waren oder irgend sonstiger unfairer Konkurrenz“.
Die am häufigsten angeführte Art des unlauteren Wettbewerbes ist das
„Dumping“, d. h. der Absatz von Waren im Auslande zu einem
niedrigeren Preise als im Inlande. Als verantwortlich hierfür wird die
deutsche Regierung betrachtet, die durch Zuschüsse, direkte oder in