Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Ausgangspunkte.

Für  die  Kontrolle  der  Ausfuhr  in  neutrale  Länder  werden  Kontrollorganisation, ­
  Kontingentierung  oder  konsulare  Aufsicht  gefordert.  Dies
ist,  wie  bereits  dargestellt,  in  einigen  neutralen  Ländern  auch  durchgeführt ­
  worden.
Während  die  bisher  dargestellten  Maßnahmen  für  die  Kriegsdauer
berechnet  waren,  befassen  sich  der  Abschnitt  B  mit  Übergangsmaßnahmen ­
  für  die  Zeit  des  geschäftlichen,  industriellen,  landwirtschaftlichen ­
  und  maritimen  Wiederaufbaues  der  alliierten  Länder  und
der  Abschnitt  C  mit  den  dauernden  Maßnahmen.  Sie  sind  für  das
internationale  Problem  des  Wirtschaftskrieges  deshalb  von  besonderer
Bedeutung,  weil  sie  die  wechselseitige  wirtschaftliche  Abhängigkeit ­
  der  Staaten  offen  anerkennen  und  in  den  einzelnen  Abhilfemitteln ­
  wie  in  den  erläuternden  Reden  des  französischen  Handelsministers ­
  Clementei  in  Paris  und  des  englischen  Premierministers
Asquith  im  Unterhause  jene  wirtschaftlichen  Ursachen  scharf  hervortreten ­
  lassen,  die  auf  Seite  der  Alliierten  zum  wirtschaftlichen  Kriege
drängten;  es  zeigen  sich  auch  bereits  Ansätze  einer  Regelung  des  Wettbewerbes ­
  im  weltwirtschaftlichen  Interesse.
Es  wurde  in  erster  Linie  von  den  genannten  Staatsmännern  hervorgehoben, ­
  daß  sich  die  Volkswirtschaften  der  alliierten  Länder  von  der
deutschen  Volkswirtschaft  angegriffen  fühlten.  Asquith  sprach
in  seiner  Rede  vom  3.  August  1916  von  einem  besonderen  „System
deswirtschaftlichenVordringen  s“,  das  Deutschland  nach
dem  Kriege  wieder  aufnehmen  werde;  er  behauptete,  daß  die  Deutschen
ihre  Industrie  bereits  während  des  Krieges  für  einen  Angriff  auf  die
Märkte  der  Alliierten  und  deren  Verdrängung  in  den  neutralen  Ländern
bereits  während  der  Übergangsperiode  organisierten.  Clementel
verwies  darauf,  daß  die  deutsche  Farbstoffindustrie  sich  zu  einer  engen
Interessengemeinschaft  zusammengeschlossen  habe,  um  auch  nach  dem
Kriege  die  V  orherrschaft  auf  dem  Weltmärkte  zu  behalten;  wo  sich
der  deutsche  Handel  einniste,  erhebe  er  nicht  nur  Tribute,  sondern  bereite
die  0  k  k  u  p  a  t  i  o  n  vor  und  hinter  der  Friedensarbeit  versteckten  sich
kriegerische  Absichten.  So  haben  wir  es  mit  der  bei  England  und
Frankreich  bereits  eingewurzelten  Anschauung  zu  tun,  daß  die  deutsche
Expansion  sich  als  ein  wirtschaftlicher  Angriff  entwickle.
Als  Mittel  dieses  Angriffs,  der  als  rechtswidrig  hingestellt
wurde,  wird  mitunter  ganz  allgemein  die  unfaireMethode  angegeben.
Die  Resolution  B  IV  spricht  von  „wirtschaftlichen  Angriffen  durch  Überschwemmung ­
  mit  Waren  oder  irgend  sonstiger  unfairer  Konkurrenz“.
Die  am  häufigsten  angeführte  Art  des  unlauteren  Wettbewerbes  ist  das
„Dumping“,  d.  h.  der  Absatz  von  Waren  im  Auslande  zu  einem
niedrigeren  Preise  als  im  Inlande.  Als  verantwortlich  hierfür  wird  die
deutsche  Regierung  betrachtet,  die  durch  Zuschüsse,  direkte  oder  in ­
            
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