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,Der Wertgedanke“,
unter „Wert“ verstanden wird. Unter diesem Gesichtspunkte erkennen
wir den Mangel jeder sachlichen Berechtigung, jene „Werttheorien“ —
vom Standpunkte des unbefangenen Dritten aus — dahin zu kenn
zeichnen, daß sie „nur den Tauschwert behandeln“. Sie suchen einfach
auch ein unter „Wert“ vorgesetzt vermeintes Objekt zu erledigen, und
nur ein eigentlich zufälliger Umstand, die Rücksicht auf sprachliche
Eindeutigkeit, bringt sie dazu, dieses zu Erledigende „Tauschwert“ zu
nennen. Der einzelne „Werttheoretiker“, der handelt gegebenenfalls
allerdings folgerichtig, wenn er im Hinblicke auf seine eigene Auf
fassung des unter „Wert“ zu Erledigenden jenen „Werttheorien“ eine
„Einseitigkeit“ vorwirft. Dem unterliegt eben wieder im stillen der
Wertgedanke, die Ansicht, daß es sich hüben und drüben um das
nämliche Objekt handelt, das der Wissenschaft überhaupt unter
„Wert“ vorgesetzt sei; eine Ansicht, die wir hier kritisch beleuchten
wollen, aber durchaus nicht ohne weiteres akzeptieren.
Außer diesen sachlichen Gründen, die für sich entscheidend sind,
sprechen zum Überfluß noch schwere formelle Bedenken dagegen,
die Scheidung nach den Fällen A und B in der erwähnten Weise auf
zufassen. Es geht absolut nicht an, hier mit Ausdrücken wie „Tausch
wert“ unbefangen zu hantieren. Zwar würde es mich viel zu weit
führen, hier noch nachzuweisen, wie der Ausdruck „Tauschwert“ in
Gemeinschaft mit dem Ausdrucke „Gebrauchswert“, die im Rahmen
der „Wertlehre“ überaus häufig verwendet werden, zusammen nichts
vorstellen, als eine stehende Unterscheidungsformel mit
durchaus wechselndem Inhalt. Eine Formel, die bald für eine
Einteilung, bald wieder für eine bloße Abscheidung für den Belang
des unter „Wert“ Erledigten einstehen muß, wobei noch die Kriterien
der Einteilung oder Abscheidung verschiedene sind, und nicht minder
verschieden auch das Eingeteilte oder in sich Geschiedene selber.
Ferner, wie diese Formel und ihre vereinzelten Glieder auch ohne
Berufung auf eine bestimmte „Werttheorie“ ganz unbefangen ver
wendet werden, wobei eine gewisse comunis opinio den Schein wahren
hilft, mit diesen Ausdrücken etwas Wesentliches aussagen zu können
— eine der vielen logischen Versündigungen innerhalb der „Wertlehre“,
die sich in letzter Linie alle nur aus dem stillen Walten des Wert
gedankens erklären ließen, usw. usw. Hier weise ich nur kurz darauf
hin, daß sich die Verwendung des Ausdruckes „Tauschwert“, wenn
auch nicht sachlich, so doch logisch nur vom Standpunkte einer be
stimmten „Werttheorie“ und unter Anerkennung des Wertgedankens
rechtfertigen ließe, in diesem Zusammenhänge daher offener Wider
sinn wäre.