296 Die Regelung des Wettbewerbes in den Friedensschlüssen von Versailles usw.
die neue Wirtschaftsordnung zwangsweise auferlegt wurde, in ihrer wirt
schaftlichen Lebensfähigkeit gesichert seien, ist von der deutschen und
österreichischen Friedensdelegation verneint worden. Die Note der
deutschen Delegation vom 13. Mai 1919, die auf den in der Entwicklungs
geschichte des wirtschaftlichen Imperialismus näher dargestellten Über
gang Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat hinweist, betont be
sonders den Einfluß der territorialen Abtretungen auf die
künftige Wirtschaft. Im Frieden von Versailles verliert Deutschland
im Osten die wichtigeren Produktionsgebiete für Getreide und Kartoffel,
was einen Ausfall von 20 % der Gesamternte in diesen Lebensmitteln
bedeutet. Die landwirtschaftliche Produktion wird durch die erschwerte
Zufuhr von Rohstoffen für die deutsche Düngermittelindustrie (Phos
phate) und ebenso wie die Industrie durch den Verlust eines Viertels
der Kohlenproduktion schwer geschädigt. Deutschland muß fast drei
Viertel seiner Eisenerzproduktion und mehr als drei Fünftel seiner Pro
duktion an Zink zugunsten seiner Nachbarn abtreten. Durch den Ver
lust der Kolonien, der Handelsflotte und des au swär-
tigen Vermögens wird der Bezug genügender Rohstoffe und ins
besondere die Bezahlung mit auswärtigen Valuten aufs äußerste erschwert.
Der Verlust aller überseeischen Besitzungen bedeutet für
Deutschland die beim Sinken der deutschen Valuta besonders empfind
liche Unmöglichkeit, die für seine Volkswirtschaft erforderlichen Roh
stoffe soviel wie möglich aus den eigenen Kolonien zu gewinnen; es ver
liert den aus der Eigenerzeugung erzielten Gewinn; es verliert seine eigenen
kolonialen Absatzgebiete für ludustrieerzeugnisse und dadurch die Mög
lichkeit, den Bedarf an Rohstoffen tunlichst mit eigenen Fabrikaten zu
bezahlen; es verliert die eigenen auswärtigen Siedlungsgebiete zur Ab
gabe des Überschusses seiner Bevölkerung unter Wahrung der nationalen
und wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu Deutschland (Bemerkungen der
deutschen Friedensdelegation vom 29. Mai 1919, Punkt 10). Wenn dem
gegenüber die Note der AAM vom 16. Juni 1919 darauf verweist, daß der
Handel der deutschen Kolonien nur einen ganz geringen Bruchteil des
Gesamthandels Deutschlands — im Jahre 1913 % % der Einfuhr und
V 2 % der Ausfuhr — ausmachte und von der gesamten Einfuhr Deutsch
lands an Erzeugnissen, wie Baumwolle, Kakao, Kautschuk, Palmkernen,
Tabak, Jute und Kobra, nur 3 % aus den eigenen Kolonien kamen,
so liegt darin eine Verkennung der geringen Vorteile ] eder ersten
Kolonisation für den Mutterstaat.
Es ist ferner nicht zu verkennen, daß in der territorialen Loslösung
des kerndeutschen Ostpreußens vom Reiche und der Verweigerung
einer Landverbindung mit Westpreußen eine starke Unterschätzung der
wirtschaftlichen Interessen Deutschlands liegt.
Durch die Auflösung der wirtschaftlichen Zusammenhänge