Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

296 Die Regelung des Wettbewerbes in den Friedensschlüssen von Versailles usw. 
die neue Wirtschaftsordnung zwangsweise auferlegt wurde, in ihrer wirt 
schaftlichen Lebensfähigkeit gesichert seien, ist von der deutschen und 
österreichischen Friedensdelegation verneint worden. Die Note der 
deutschen Delegation vom 13. Mai 1919, die auf den in der Entwicklungs 
geschichte des wirtschaftlichen Imperialismus näher dargestellten Über 
gang Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat hinweist, betont be 
sonders den Einfluß der territorialen Abtretungen auf die 
künftige Wirtschaft. Im Frieden von Versailles verliert Deutschland 
im Osten die wichtigeren Produktionsgebiete für Getreide und Kartoffel, 
was einen Ausfall von 20 % der Gesamternte in diesen Lebensmitteln 
bedeutet. Die landwirtschaftliche Produktion wird durch die erschwerte 
Zufuhr von Rohstoffen für die deutsche Düngermittelindustrie (Phos 
phate) und ebenso wie die Industrie durch den Verlust eines Viertels 
der Kohlenproduktion schwer geschädigt. Deutschland muß fast drei 
Viertel seiner Eisenerzproduktion und mehr als drei Fünftel seiner Pro 
duktion an Zink zugunsten seiner Nachbarn abtreten. Durch den Ver 
lust der Kolonien, der Handelsflotte und des au swär- 
tigen Vermögens wird der Bezug genügender Rohstoffe und ins 
besondere die Bezahlung mit auswärtigen Valuten aufs äußerste erschwert. 
Der Verlust aller überseeischen Besitzungen bedeutet für 
Deutschland die beim Sinken der deutschen Valuta besonders empfind 
liche Unmöglichkeit, die für seine Volkswirtschaft erforderlichen Roh 
stoffe soviel wie möglich aus den eigenen Kolonien zu gewinnen; es ver 
liert den aus der Eigenerzeugung erzielten Gewinn; es verliert seine eigenen 
kolonialen Absatzgebiete für ludustrieerzeugnisse und dadurch die Mög 
lichkeit, den Bedarf an Rohstoffen tunlichst mit eigenen Fabrikaten zu 
bezahlen; es verliert die eigenen auswärtigen Siedlungsgebiete zur Ab 
gabe des Überschusses seiner Bevölkerung unter Wahrung der nationalen 
und wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu Deutschland (Bemerkungen der 
deutschen Friedensdelegation vom 29. Mai 1919, Punkt 10). Wenn dem 
gegenüber die Note der AAM vom 16. Juni 1919 darauf verweist, daß der 
Handel der deutschen Kolonien nur einen ganz geringen Bruchteil des 
Gesamthandels Deutschlands — im Jahre 1913 % % der Einfuhr und 
V 2 % der Ausfuhr — ausmachte und von der gesamten Einfuhr Deutsch 
lands an Erzeugnissen, wie Baumwolle, Kakao, Kautschuk, Palmkernen, 
Tabak, Jute und Kobra, nur 3 % aus den eigenen Kolonien kamen, 
so liegt darin eine Verkennung der geringen Vorteile ] eder ersten 
Kolonisation für den Mutterstaat. 
Es ist ferner nicht zu verkennen, daß in der territorialen Loslösung 
des kerndeutschen Ostpreußens vom Reiche und der Verweigerung 
einer Landverbindung mit Westpreußen eine starke Unterschätzung der 
wirtschaftlichen Interessen Deutschlands liegt. 
Durch die Auflösung der wirtschaftlichen Zusammenhänge
	        
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