Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

298  Regelung  des  Wettbewerbes  in  den  Friedensschlüssen  von  Versailles  usw.
Beispiel  der  Fall  bei  Großbritannien,  das  mindestens  die  Hälfte  seiner
Lebensmittelerzeugnisse  und  den  größten  Teil  seiner  Rohstoffe  einführe.
Es  wäre  ein  grundsätzlicher  Irrtum  zu  glauben,  daß  es  notwendig  sei,
die  politische  Souveränität  auszuüben,  um  sich  einen  angemessenen ­
  Prozentsatz  der  Erzeugnisse  eines  Landes  zu  sichern.  Eine  solche
Anschauung  beruhe  auf  keinem  wirtschaftlichen  oder  historischen  Gesetze.
Diese  Auffassung  steht  aber  in  auffallendem  Widerspruche  mit  der
Handelspolitik  der  imperialistischen  Großmächte  um  gesicherte
Märkte,  der  besonders  außerhalb  Europas  in  den  meisten  Fällen  zum
Landerwerb  geführt  hat.  Die  einseitige  Gleichstellung  der  Einfuhrmöglichkeit ­
  mit  der  Produktionsmöglichkeit  widerstreitet  auch  der  Anschauung ­
  der  Pariser  Wirtschaftskonferenz  von  1916,  die  den  Grundsatz
der  Selbstversorgung  der  AAM  auf  ihr  Programm  gesetzt
hatte  (Resolution  C  I).
Es  kann  nicht  übersehen  werden,  daß  der  Friede  von  Versailles
einzelne  Folgerungen  aus  der  Sicherung  der  wirtschaftlichen
Lebensfähigkeit  in  einzelnen  Punkten  anerkannt  hat.  So  bestätigt  die
Note  der  AAM  vom  16.  Juni  1919  das  Interesse  der  polnischen
Nation  an  der  Erlangung  eines  unmittelbaren  Zuganges
zumMeere,  aber  auch  das  Interesse  Ostpreuße  ns  an  einer  Landv
  erb  in  düng  mit  Deutschland  und  gibt  nur  beim  Widerstreite  beider
Interessen  dem  polnischen  Interesse  den  Vorzug.  Aus  diesem  Grunde
ist  Danzig  zur  freien  Stadt  (D  Art.  100—108)  gemacht  worden  und  hat
Polen  unmittelbare  und  ununterbrochene  Verbindungen  mit  Danzig  und
der  übrigen  Küste  durch  Eisenbahnverbindungen  auf  polnischem  Staatsgebiete ­
  erhalten.  Derart  hat  Deutschland  die  Freiheit  des  Transitverkehres ­
  einschließlich  des  Telegraphen-  und  Telephonverkehres  mit
Ostpreußen  über  polnisches  Gebiet  und  dessen  Gleichbehandlung  mit
dem  nationalen  Verkehre  Polens,  sowie  die  Zoll-  und  Gebührenfreiheit
erhalten  (D  Art.  89);  derart  wird  die  gebühren-  und  schranken  freie  Ausfuhr ­
  von  Bergwerksprodukten  aus  dem  abgetretenen  Teile  Oberschlesiens
nach  Deutschland  und  die  Gleichstellung  der  Käufer  in  Deutschland
mit  den  Käufern  in  Polen  und  jedem  anderen  Lande  gewährleistet
(D  Art.  90).  Die  Abtrennung  eines  näher  umschriebenen  Gebietes  von
Deutschland  (D  Art.  28,  99)  erfolgte,  weil  der  Memeler  Hafen  der  einzige
Ausgang  Litau  ens  zur  See  ist.  Derart  erhielt  der  tschechoslowakische ­
  Staat  die  Pachtung  der  Freizonen  in  Hamburg  und
Stettin,  wodurch  ihm  die  Benutzung  nordischer  Häfen  gewährleistet
werden  sollte  (V.  Kapitel,  2.  Abschnitt,  im  XII.  Teile).  Er  kann  den
Bau  einer  Eisenbahn  auf  seine  Kosten  verlangen,  die  auf  deutschem  Gebiet ­
  die  Stationen  Schlauney  und  Nachod  verbindet  (D  Art.  373).  So
sollen  der  Rhein-Maas-Kanal  (D  Art.  361)  und  der  Rhein-Donau-Kanal
(D  Art.  363),  sowie  die  Binnenschiffahrtsverbindungen  zwischen  der  Nord ­
            
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