Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Das  Wesen  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.

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akte  vom  7.  April  1906  von  dem  dreifachen  Grundsätze  der  Souveränität
und  Unabhängigkeit  des  Scherifen,  der  Integrität  seines  Gebietes  und
der  -wirtschaftlichen  Freiheit  ohne  jede  Ungleichheit  der
Wettbewerber  aus  (Strupp,  Urkunden  2,  47).  So  erklärt  das  deutschfranzösische
  Marokkoabkommen  vom  9.  Februar  1909,  daß  Deutschland
nur  wirtschaftliche  Interessen  in  Marokko  verfolge  und  daher  in  Anerkennung ­
  der  politischen  Sonderinteressen  Frankreichs  sie  nicht
behindern  werde  (S  t  r  u  p  p,  Urkunden  2,  67).  Noch  mehr  tritt  die
Scheidung  der  wirtschaftlichen  und  der  politischen  Expansion  im  deutschfranzösischen
  Abkommen  über  Marokko  vom  4.  November  1911  zutage.
Es  werden  die  wirtschaftlichen  Interessen  Deutschlands  („interets  economiques“)
  den  Interessen  Frankreichs  an  der  Kontrolle  und  am  Schutz
Marokkos  („controle  et  protection“,  S  t  r  u  p  p,  Urkunden  1,  Brgänzungsheft
  13)  gegenübergestellt  und  beide  werden  wechselseitig  anerkannt.
Der  wirtschaftliche  Imperialismus  ist  zum  Teil  ein  Ausfluß  des
nationalen  Ausdehnungsdranges.  Es  ist  sicher,  daß  die  nationale
Idee  in  der  jüngsten  Zeit  auch  zur  Betätigung  des  Volkes  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiete  im  Auslande  unter  Aufsicht  und  Schutz  des  Inlandes  gedrängt ­
  hat.  Es  ist  andrerseits  auch  sicher,  daß  der  Nationalismus  auf
die  Verdrängung  der  volksfremden  Wirtschaftsteile  aus  dem  Staatsgebiete
schon  vor  dem  Weltkriege  hingearbeitet  hat.  Es  haben  die  Angriffe  auf
Person  und  Vermögen  der  volksfremden  Wirtschaftseroberer  nicht  nur
bei  unzivilisierten  Völkerschaften,  sondern  auch  in  hochentwickelten
Gemeinwesen,  wie  z.  B.  in  den  Burenstaaten,  die  Völkerrechtswidrigkeit
abgegeben,  auf  Grund  deren  dann  unter  dem  Titel  der  Genugtuung  und
Sicherung  die  wirtschaftliche  Vorherrschaft  in  eine  politische  Vorherrschaft ­
  umgewandelt  wurde.  Insbesondere  aber  ist  im  Weltkriege  die
Umwandlung  wirtschaftlicher  Gegensätze  in  politische  offenbar
geworden.  In  Rußland  hatte  sich  bereits  vor  dem  Kriege  eine  deutschfeindliche ­
  Bewegung  auf  die  wirtschaftliche  Expansion  der  deutschen
Niederlassungen  gestützt;  sie  schuf  in  der  Einschränkung  des  Grundbesitzerwerbes ­
  in  den  Grenzgebieten  sowie  in  der  Sperrung  von  Bergbaurechten ­
  in  bestimmten  Landesteilen  ein  Vorbild  für  den  kommenden
Wirtschaftskrieg  (v.  Vogel,  Der  Wirtschaftskrieg  2,  1—8).  Der  französische ­
  Handelsminister  Clementel  hob  es  in  seiner  Begründung  der
Pariser  Vorschläge  von  1916  besonders  hervor,  daß  die  freie  Verfügung
über  die  Rohstoffe  ein  wesentlicher  Faktor  der  wirtschaftlichen
Macht  einer  Nation  sei.  „Deutschland  gebot  über  fremdes  Erz,  welches
es  auf  seinem  Gebiet  verarbeitete,  z.  B.  Zink  aus  Australien,  Bauxit  aus
der  Provence,  Asbest  aus  Rußland  oder  Schottland.  Die  Alliierten  sind
heute  entschlossen,  diese  für  das  Leben  einer  Nation  wertvollen  Stoffe
den  anderen  nicht  mehr  zu  überlassen“.  Der  australische  Ministerpräsident ­
  Hughes  erklärte,  daß  kein  einziges  Gramm  Zink  fürderhin  aus
            
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