Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

1. Abschnitt. 
Überblick. 
Die gewaltsamen Methoden des wirtschaftlichen Imperialismus er 
fuhren nach Ausbruch des Krieges eine technische Fortbildung 
zum Wirtschaftskrieg im engeren Sinne. Dieser Wirtschaftskrieg, 
den die Gegner der Mittelmächte unter der Führung Englands von älteren 
Vorbildern ausgehend zum vollendeten System ausgebaut haben, gipfelt 
in der Absperrung der feindlichen Volkswirtschaft von jedem Handels 
verkehr. Er bedient sich der rechtlichen wie der militärischen 
Machtmittel. 
Mit dem Eintritt des Kriegszustandes zwischen England und Deutsch 
land am 4. August 1914, 11 Uhr nachts, und zwischen England und 
Österreich-Ungarn am 12. August 1914, 12 Uhr nachts, setzte der Wirt 
schaftskrieg, soweit er von England ausging, automatisch ein, da 
er dem englischen Gewohnheitsrecht (common law) entsprach; die übrigen 
feindlichen Länder dagegen bedurften besonderer Gesetzgebungs- oder 
Verwaltungsakte zur Einleitung und Organisierung des Wirtschaftskrieges. 
England hat dieses Apparates nur zum Ausbau seiner gewohnheitsrecht 
lichen Institute bedurft. 
Es kann nicht gesagt werden, daß die englische Auffassung vom 
Kriege als einem militärischen und wirtschaftlichen 
Kampfe zwischen allen Angehörigen der einander gegenüberstehen- 
den Volk swirtschaften das kontinentale Rechtsbewußtsein völlig 
überraschte. Bereits im Kriege Englands mit den südafrikanischen 
Republiken hatte das Urteil in Sachen „Janson v. Driefontein Consolidated 
Mines Limited“ von 1902 mit dem Begriffe des M alien enemy“ operiert. 
Der Staatssekretär in Foreign Office, Grey, hatte in einem Briefe vom 
27. März 1911 auf eine Anfrage des Professors Oppenheim in Cam 
bridge ausdrücklich erklärt, daß der Art. 23 des Haager Landkriegs 
reglements ohne Einfluß auf die englische Auffassung vom Kriege gegen 
den auswärtigen Feind sei. Dieser Art. 23, lit. h. untersagt namentlich 
die Aufhebung oder zeitweilige Außerkraftsetzung der Rechte und Forde 
rungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschließung ihrer 
Klagbarkeit. Er entsprach der kontinentalen Anschauung, daß der Krieg 
gegen die bewaffnete Macht des Feindes geführt werde und das Privat
	        
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