Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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zu halten, ist neben der Sperrung der Obligationen auf viele Monate hinaus 
vor allem der Ankauf eigener Renten durch Vermittlung von Bankhäusern zu 
erwähnen. Dieses Vorgehen, das bekanntlich auch von Aktiengesellschaften 
praktiziert wird, um die Aktienkurse zu halten, kann übrigens auch dazu dienen, 
den Kurs des eigenen Geldes im Ausländ zu halten. Die russische Regierung 
hat so den Obligationenkurs und den Rubelkurs beeinflußt. Die Beeinflussung 
des russischen Obligationenkurses kann man besonders daran erkennen, daß 
gelegentlich die Anleihen der neutralen Staaten sich schlechter hielten als die 
russischen. Die Stabilisierung des Wechselkurses, der verhältnismäßig kleine 
Schwankungen erlitt, wurde zum Teil durch die Bereitwilligkeit erreicht, jeder 
zeit Rubel zu kaufen,’^9) außerdem stellte die Russische Reichsbank dem Markt 
Devisen zur Verfügung. Insbesondere gab sie langfristige Devisen ab, da die 
Handelswelt sich gegen einen etwaigen Fall der russischen Valuta sichern 
wollte.80^ Daß noch andere Ursachen mitspielten, die dem Rubelkurs günstig 
waren, so z. B. große Qetreideexporte bei hohem Preis, soll nicht unerwähnt 
bleiben. Wenn die russische Regierung durch derartige Eingriffe auch in der 
Lage war, den Rubel- und Obligationenkurs vor plötzlichem; Fall zu hindern, 
so kann auf die Dauer der Obligationenkurs doch nur dann gehalten werden, 
wenn ihm die gesamte Marktlage günstig ist. Was eigentlich nur mit vollem 
Erfolg verhindert werden kann, sind jene Kursstürze, die dadurch entstehen, 
daß eine kleine Störung zu Verkäufen führt. Der Kursfall bewirkt, daß am 
folgenden Tage neue Obligationen auf den Markt kommen, wodurch allein, 
ohne daß inzwischen irgendeine Veränderung erfolgt wäre, 
der Kurs weiter gedrückt wird, was seinerseits wieder Angstverkäufe zur Folge 
hat. Die so erzeugten Baissen können nun durch zweckmäßig eingerichtete Maß 
regeln bei Aufwendung verhältnismäßig geringer Kosten vermieden werden, 
indem der Kurs in der bedenklichsten Zeit gehalten wird. Die bloße Tatsache, 
daß der Kurs sich nicht oder nur wenig ändert, wenn auch ungünstige Ereig 
nisse vorgefallen sind, beruhigt viele Obligationenbesitzer. Auch dann, wenn 
ein Fall des Kurses nicht aufzuhalten ist, ist oft viel gewonnen, wenn er langsam 
erfolgt, da dann häufig nicht derselbe Tiefstand wie beim raschen Fall er 
reicht wird. Die Praxis und Theorie der letzten Jahre neigen dazu, derartige 
Eingriffe der Regierungen zu unterstützen und die früher herrschende Mei 
nung von den großen Vorteilen des unbeeinflußten Angebotes und der unbe 
einflußten Nachfrage auf dem Geldmarkt zurückzudrängen. Die Nationalöko 
nomie kehrt damit zu jener Anschauungsweise zurück, die im XVIII. Jahr 
hundert unter dem Einflüsse des Merkantilismus herrschte. Damals war eine 
derartige Beeinflussung der Wechsel- und Obligationskurse eine der Praxis und 
Theorie gleich vertraute Maßnahme. Die Abkehr vom extremen wirtscliaft- 
lichen Liberalismus führt jetzt auch auf dem Gebiete der Geldlehre dazu, an 
die alten Traditionen wieder anzuknüpfen. 
Wie wir schon oben erwähnten, kann der Kurssturz der Anleihe auch 
dadurch verursacht werden, daß die Regierung eine Anleihe auf die andere 
folgen läßt und dem Markte so Geld enteieht. Um dieseim Kurssturz bei stei 
gendem Diskontsatz vorzubeugen, stehen der Regierung verschiedene Mittel 
zu Gebote. Sie kann z. B. die aus der ersten Anleihe gewonnenen Gelder auf 
dem gleichen Markt für Kriegsartikel ausgeben8^), wodurch die Geldflüssigkeit 
bei Begebung der zweiten Anleihe nicht allzusehr verändert sein wird. Es kann 
auch Vorkommen, daß der Staat, in dem die Anleihe emittiert wird, es geradezu 
als Bedingung der Emission aufsteilt, daß ein Teil der durch die Anleihe ge 
wonnenen Gelder im Inlande für Kriegsartikel ausgegeben werden müsse, wie 
dies z. B. Frankreich vom Serbien zugunsten der Schneider-Greuzot-Werke ver- 
78) K. Helffrich, a. a. O. S. 29, 88, 226. 
79) Vgl. G. F. Knapp, Staatliche Theorie des Geldes. Leipzig 1905, S. 252. 
89) Vgl. K. Helffrich, a. a. O. S. 181. 
87) Vgl. z. B. J. Steuart, An inquiry into the principles of political 
economy . . . Basel 1796, V, S. 359. 
82) Vgl. K. H elf f rich, a. a. O. S. 92.
	        
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