28
zu halten, ist neben der Sperrung der Obligationen auf viele Monate hinaus
vor allem der Ankauf eigener Renten durch Vermittlung von Bankhäusern zu
erwähnen. Dieses Vorgehen, das bekanntlich auch von Aktiengesellschaften
praktiziert wird, um die Aktienkurse zu halten, kann übrigens auch dazu dienen,
den Kurs des eigenen Geldes im Ausländ zu halten. Die russische Regierung
hat so den Obligationenkurs und den Rubelkurs beeinflußt. Die Beeinflussung
des russischen Obligationenkurses kann man besonders daran erkennen, daß
gelegentlich die Anleihen der neutralen Staaten sich schlechter hielten als die
russischen. Die Stabilisierung des Wechselkurses, der verhältnismäßig kleine
Schwankungen erlitt, wurde zum Teil durch die Bereitwilligkeit erreicht, jeder
zeit Rubel zu kaufen,’^9) außerdem stellte die Russische Reichsbank dem Markt
Devisen zur Verfügung. Insbesondere gab sie langfristige Devisen ab, da die
Handelswelt sich gegen einen etwaigen Fall der russischen Valuta sichern
wollte.80^ Daß noch andere Ursachen mitspielten, die dem Rubelkurs günstig
waren, so z. B. große Qetreideexporte bei hohem Preis, soll nicht unerwähnt
bleiben. Wenn die russische Regierung durch derartige Eingriffe auch in der
Lage war, den Rubel- und Obligationenkurs vor plötzlichem; Fall zu hindern,
so kann auf die Dauer der Obligationenkurs doch nur dann gehalten werden,
wenn ihm die gesamte Marktlage günstig ist. Was eigentlich nur mit vollem
Erfolg verhindert werden kann, sind jene Kursstürze, die dadurch entstehen,
daß eine kleine Störung zu Verkäufen führt. Der Kursfall bewirkt, daß am
folgenden Tage neue Obligationen auf den Markt kommen, wodurch allein,
ohne daß inzwischen irgendeine Veränderung erfolgt wäre,
der Kurs weiter gedrückt wird, was seinerseits wieder Angstverkäufe zur Folge
hat. Die so erzeugten Baissen können nun durch zweckmäßig eingerichtete Maß
regeln bei Aufwendung verhältnismäßig geringer Kosten vermieden werden,
indem der Kurs in der bedenklichsten Zeit gehalten wird. Die bloße Tatsache,
daß der Kurs sich nicht oder nur wenig ändert, wenn auch ungünstige Ereig
nisse vorgefallen sind, beruhigt viele Obligationenbesitzer. Auch dann, wenn
ein Fall des Kurses nicht aufzuhalten ist, ist oft viel gewonnen, wenn er langsam
erfolgt, da dann häufig nicht derselbe Tiefstand wie beim raschen Fall er
reicht wird. Die Praxis und Theorie der letzten Jahre neigen dazu, derartige
Eingriffe der Regierungen zu unterstützen und die früher herrschende Mei
nung von den großen Vorteilen des unbeeinflußten Angebotes und der unbe
einflußten Nachfrage auf dem Geldmarkt zurückzudrängen. Die Nationalöko
nomie kehrt damit zu jener Anschauungsweise zurück, die im XVIII. Jahr
hundert unter dem Einflüsse des Merkantilismus herrschte. Damals war eine
derartige Beeinflussung der Wechsel- und Obligationskurse eine der Praxis und
Theorie gleich vertraute Maßnahme. Die Abkehr vom extremen wirtscliaft-
lichen Liberalismus führt jetzt auch auf dem Gebiete der Geldlehre dazu, an
die alten Traditionen wieder anzuknüpfen.
Wie wir schon oben erwähnten, kann der Kurssturz der Anleihe auch
dadurch verursacht werden, daß die Regierung eine Anleihe auf die andere
folgen läßt und dem Markte so Geld enteieht. Um dieseim Kurssturz bei stei
gendem Diskontsatz vorzubeugen, stehen der Regierung verschiedene Mittel
zu Gebote. Sie kann z. B. die aus der ersten Anleihe gewonnenen Gelder auf
dem gleichen Markt für Kriegsartikel ausgeben8^), wodurch die Geldflüssigkeit
bei Begebung der zweiten Anleihe nicht allzusehr verändert sein wird. Es kann
auch Vorkommen, daß der Staat, in dem die Anleihe emittiert wird, es geradezu
als Bedingung der Emission aufsteilt, daß ein Teil der durch die Anleihe ge
wonnenen Gelder im Inlande für Kriegsartikel ausgegeben werden müsse, wie
dies z. B. Frankreich vom Serbien zugunsten der Schneider-Greuzot-Werke ver-
78) K. Helffrich, a. a. O. S. 29, 88, 226.
79) Vgl. G. F. Knapp, Staatliche Theorie des Geldes. Leipzig 1905, S. 252.
89) Vgl. K. Helffrich, a. a. O. S. 181.
87) Vgl. z. B. J. Steuart, An inquiry into the principles of political
economy . . . Basel 1796, V, S. 359.
82) Vgl. K. H elf f rich, a. a. O. S. 92.