Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Zeiten  eine  volle  Ausnützung  aller  produktiven  Kräfte  kennen  würden.  Dann
freilich  würde  jede  Entnahme  von  Gütern  eine  Einschränkung  des  Inlandkonsums ­
  zur  Folge  haben.
Eine  starke  Besteuerung  der  Bevölkerung  pflegt  nicht  selten  zu  bewirken,
daß  die  Zirkulationsgeschwindigkeit  des  Geldes  herabgesetzt  wird;  alles  spart,
wo  es  kann,  wodurch  die  Industrie  erheblich  geschädigt  wird  und  damit  gleichzeitig ­
  indirekt  der  Geldmarkt  in  seiner  Aufnahmefähigkeit  für  neue  Anleihen.
Insbesondere  der  Abfluß  von  Geldmitteln  ins  Ausland  erhöht  diese  schwierige
Lage,  wie  wir  an  anderer  Stelle  noch  sehen  werden,  ganz  erheblich.
In  Staaten,  in  denen  das  Geld  als  Umlaufsmittel  dient,  pflegen  daher
Kriegssteuern  weit  schwerer  zu  lasten,  als  in  solchen,  in  denen  das  Geld  wesentlich ­
  zur  Schatzbildung  verwendet  wird.  Hier  wirkt  die  Kriegssteuer  schatzvermindernd ­
  und  höchstens  indirekt  umlaufschädigend,  indem  der  einzelne  sich
bemüht,  seinen  Schatz  möglichst  bald  zu  restitutieren.  Aber  die  Störungen
sind  lange  nicht  so  erheblich  wie  in  einem  Staat,  in  dem  ohnedies  schon  alles
Geld  in  die  Zirkulation  geworfen  ist.  Wobei  nicht  zu  vergessen  ist,  daß  ja
überdies  vielfach  die  Neigung  besteht,  Geld  zurückzuziehen  und  Kredite  zu
kündigen.  In  Ländern  mit  starker  Schatzbildung  kann  die  Steuer  geradezu  belebend ­
  wirken,  das  Geld  in  Umlauf  bringen  und  so  die  Industrie  heben.
Vielumstritten  ist  seit  dem  XVIII.  Jahrhundert  die  Frage,  wie  weit  ein
Schatz  8^)  die  Kriegführung  erleichtert.  Ein  solcher  Schatz  katm  Staatseigentum ­
  sein  und,  wie  dies  im  Deutschen  Reiche  der  Fall  ist,  von  vornherein
als  Kriegsschatz  gedacht  sein.  Es  genügt  aber  schqn,  wenn  der  Staat  andere
Metallbestände  in  seignen  Kassen  hat,  die  jederzeit  zur  Verfügung  stehen.  Auch
alle  jene  Bargeldmengen  der  großen  Notenbanken  sind  hier  zu  erwähnen,  welche
nicht  zur  Notendeckung  dienen  und  die  normale  Deckung  der  sonstigen  an  die
Bank  bestehenden  Forderungen  übersteigen.  Als  im  XVIll.  Jahrhundert  die
großen  Vorteile  des  Anleihewesens  sich  besonders  in  England  zeigten,  glaubte
man  vielfach  mit  Hilfe  von  Anleihen  jede  Summe  unter  annehmbaren  Bedingungen
jederzeit  erhalten  zu  können.  Man  bekämpfte  den  Staatsschatz  und  meinte,  es
sei  besser,  ihn  zirkulieren  zu  lassen  oder  als  Notendeckung  zu  verwenden.  Eine
Reihe  von  Erfahrungen  hat  jedoch  gezeigt,  daß  ein  Metallschatz  im  Kriegsfälle ­
  von  erheblichem  Vorteil,  ja  zuweilen  von  entscheidender  Bedeutung  sein
kann.  Wenn  auch  heutzutage  keine  Kriege  mit  Hilfe  des  Schatzes  geführt
werden  können  *8),  so  vermag  er  doch  in  den  ersten  Tagen  oder  sogar  Wochen
eine  reibungslose  Bestreitung  aller  Kriegserfordernisse  zu  ermöglichen  oder
mindestens  sehr  zu  unterstützen.  Oft  kann  man  bei  Beginn  des  Krieges  Anleihen ­
  überhaupt  nicht  in  entsprechendem  Umfange  oder  nur  unter  überaus
schweren  Bedingungen  unterbringen,  während  sich  nach  kurzer  Zeit  die  Marktverhältnisse ­
  zu  bessern  pflegen.  Ist  ein  Schatz  vorhanden,  so  kann  man  sofort
mit  den  Aktionen  beginnen.  Aber  auch  vorausgesetzt,  daß  die  Begebung  der
Anleihe  selbst  keine  Schwierigkeiten  macht,  so  erfordert  die  Bewilligung  und
Unterbringung  immerhin  einige  Tage.*^)  Einige  Tage  Vorsprung  sind  aber
nicht  selten  militärisch  ausschlaggebend.Besonders  in  Preußen  war,  wie
dies  bereits  Autoren  des  XVIII.  Jahrhunderts  hervorhoben,  die  Ansammlung
eines  Staatsschatzes  alte  Tradition,  im  Gegensätze  zu  anderen  Staaten,  die  sich
mit  Anleihen  und  Steuern  behalfen.^i)  Dieser  preußische  Kriegsschatz,  der
mehrfach  gute  Dienste  leistete,  wurde  1870  dem  Norddeutschen  Bund  zur

86)  Vgl.  Struensee,  a.  a.  O.  I,  S.  199.
8’)  Über  die  Bedeutung  des  Staatsschatzes  für  den  Krieg  vgl.  Ad.  Wagner,
Finanzwissenschaft  3.  Aufl.,  I,  S.  172  f.,  wo  auch  Literaturangaben.
88)  Über  die  große  Schwierigkeit,  im  XVIII.  Jahrhundert  Kriege  so  zu
führen,  vgl.  Struensee,  a.  a.  O.  I,  S.  254.
89)  Vgl.  Ad.  Wagner,  Das  Reichsfinanzwesen.  Jahrbuch  für  Gesetzgebung, ­
  Verwaltung  und  Rechtspflege  des  Deutschen  Reiches.  III,  S.  69,  und
G.  Sydow,  a.  a.  O.  S.  51.
90)  Vgl.  darüber  schon  Struensee,  a.  a.  O.  I,  S.  246.
91)  Vgl.  Ad.  Wagner,  Das  Reichsfitnanzwesen,  a.  a.  O.  S.  64.
            
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