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III. Hauptteil.
eine neue Existenz nicht würde gründen können, sie mußte
voraussehen, daß Frankreich alle Entschädigung der ihres
Eigentums Beraubten Deutschland überlassen würde, und
mußte ohne Zögern diese Entschädigung in der für Deutsch
land notwendigen und somit auch für den Einzelnen zweck
mäßigen Weise durchführen. Vielleicht hätte sich nicht
sofort feststellen lassen, welchen Verlust an Hab und Gut
der einzelne Vertriebene erlitten hatte, so konnte unter
Umständen der Fall eintreten, daß dem Einzelnen beim
Wiederaufbau seiner Existenz, z. B. als Siedler, mehr an
Werten vom Reich gegeben worden wäre, als er hätte
beanspruchen können. Auch dies wäre nicht schlimm ge
wesen, wenn es- dadurch gelungen wäre, diese völlig ent
wurzelten Menschen fest in unsere Wirtschaft einzugliedern,
und zwar an einer Stelle, wo ihre Arbeitskraft eine Kräf
tigung unseres Wirtschaftskörpers bedeutet hätte.
Wir haben zwar im zweiten Teil unserer Betrachtung
nachgewiesen, daß nur ein kleiner Teil der vertriebenen
Elsaß-Lothringer diesen für unsere heutigen wirtschaft
lichen Verhältnisse in erster Linie wichtigen Berufen an
gehört. Aber gerade bei den Flüchtlingen wäre ein Be
rufswechsel in großem Umfang, wie wir ihn heute in
unserem Volk erstreben müssen, leichter durchführbar ge
wesen.
Ein großer Teil, vor allem unter den Beamten und
freien Berufen sowie den Handel- und Gewerbetreibenden,
hätte diesen Berufswechsel nicht vollziehen können. Für
diese mußte unverzüglich dadurch gesorgt werden, daß
ihnen ihre Verluste, die sie bei ihrer Vertreibung von Heim
und Arbeitsstätte erlitten hatten, sofort ersetzt wurden, da
mit sie sich möglichst aus eigener Kraft eine neue Existenz
begründen konnten, während die Beamten so rasch als
möglich wieder angestellt werden mußten. Doch auf diese
Fragen werden wir später noch genauer eingehen.
Hinsichtlich der Übernahme der Vertriebenen stellen
wir fest, daß sie nicht nach großen volkswirtschaftlichen
Gesichtspunkten durchgeführt worden ist. Einige Ansätze
hierzu müssen hervorgehoben werden.