SI Salvador
Cl Salvador.
Der Name der Republik ijt El Salvador und nur feine Hanpt-
|tadt heißt San Salvador, Zur Bermeidung von IJrriümern
ijt daher 3. B, ein Brief an einen Empfänger in Santa Ana
wie folgt zu adreffieren: Herr X. — Santa Ana — EI Sal-
vador — Centro America vder „Mittelamerifa“
VertragSverhälinis:
GSegenfeitige Meiftbeaqlünftiqgung. HanzelSvertrag vom
14. Aprik 1908, Ablauf 1 Sahr nach Kündigung.
Deutfche Konfulate:
San Salvador (K).
Sefchäftsfprache:
Spanitch, evtl. auch enalifich oder deutfch.
Berfanddvorfchriften.
Zuflinhaltserflärungen:
Den Sendungen find 2, (über Belgien 3) franzöfifche ober
manifche Zolinhaltsertlärungen beizufügen.
Su den ZokinhHaktzerkkärungen {ft der Iuhalt einzeln
uach der Sinteilung des Zolltarifs von Salvador unter
MHugabe des Reinagemicht3 jedes GSeaenftandes aufzuführen.
TonfuklatSfakturen:
Sine Kaktura ift in fechs Sremplaren auf vorgefchriebenen
Formularen dem Konfıtlat vorzulegen, Diefe Fakturen
müffen in jpanifcher Sprache verfaßt fein und enthalten:
a) den Namen und Wohnort zez Berfender3, denjenigen
de8 Schiffes, in weldhem die Güter befördert werden, Den
Kamen des Kapitängs, den Beftimmungshafen, den. Namen
der Berfon, an welche die Gitter Kunfiqhiert find, fowie
den Namen Der Perfon, für deren MNYuftraa und Rechnung
die Güter verfandt werden;
b) bass Zeichen und die Zahl jedes Kollos;
c) die Art der Berpadung (Sack, RKijte, Ballen ufw.);
d) das Bruttogemwicht jedes Kolos in Kilogrammen,
ausgenommen bei Majchinen, Bauholz und GSifen, deren
He uud Breis in runden Zahlemw anaegeben werden
ann;
e) die Bezeichnumg Des ArtikelS oder Der Mrtikel, welche
n jedem Kollo enthalten find, [omie da3Z Herkunjtsfand;
f) den Wert der Güter in der Währung 5e3 Landes,
ES fie verfandt werden, und den Gegenwert in
SM. $. . |
_ Ferner ijt außer dem reinen RechnungSwert nad Pofi-
tionen getrennt anzugeben: .
L. der ungefähre Betrag der Spefen biS zum ‚Ber:
ThiffngShafen,
3. der ungefähre Betrag der Secefracht, en
3. der ungefähre Betrag der Verliherungsprämten.
7) bei Weinen oder Lifören die Altoholjtärke. .
‚Die Konfuln nehmen feine Fakturen an, welche Sin-
IOaltungen, Verbefferungen, Mafıtren oder Tintenflecke ent-
haften, fjofern diefelben nicht am Fuße von dem Verfender
angemerkt find, md in folchem Falle hat der Lebtere eine
Geldijtrafe bon 1 Befo für jeden vorfommenden Mangel
diefer Art zu entrichten,
„ 3iwvei oder mehr Kokni mit demfelben Zeichen, verfelben
Zahl ober mit dem gleichen Zeichen und der gleichen 3ahl
dürfen nicht auf derfelben Faktura aufgeführt werden;
AltSgenommen von diefer Beitimmung find Sijen in jeder
Seitalt. (unverpact), Bauholz in ofen Stücen, und
Mafchinen; ebenfomwenig dürfen Giliter für zwei DDer
inehr Berfonen auf derfelben Faktura aufgeführt werben.
fi Da die Konfular-Faktıutra in einem etwaigen gericht
den Verfahren oder für richterliche Entfcheidungen gefeß-
Liche Seltung hat, fo hat ver Berfender der Güter am Fuße
jeder Faktıra eine feOriftkiche ErfMäruna in folgender Form
zugeben:
(Name jhmwört und erflärt auf fein Ehrenwort,
daß obige Kaktura, beftehend aus... Seiten, ....
Soli mit einem Gefamtgewicht von . ... Kilogramm
UND einem Gefamtivert bon .... (in der Währung
des Landes anzugeben, aus welchem die Güter verfandt
werben) einfdhließt; daß das Zeichen und die Zahl
jedes Rollos, daS Gewicht und der Inhalt veSfelben
jowie die angegebenen Werte genau und den Ein-
fragungen in meinen Blichern gemäß find; und daß Die
Summe, zu welcher die Rolli verfichert find, .. 2
beträgt.
Die Konfuln merden nur für diejenigen Kaufleute oder
Sabrifanten Fakturen beglaubigen, weiche entweder herfön-
‚Ach ober durch einen gejeßlichen Vertreter die befchiworene
Erklärung, welde fidh auf von ihnen gekaufte oder gelieferte
Siülter bezieht, unterzeichnen.
Die Beglaubigung der Konfulat3fakturen über Waren,
die in einem Hajen nach San Salvador verfOhifft werden,
zarp nur Durch den dortigen Berufskonfularbeamten bezw.
den Generalkonful, zu Ddefjen Amtäbezirk der. betreffende
Hafen gehört, vorgenommen werden,
tunnoffemente:
Die Konnofiemente müffen fonfularifch beglaubigt werden
ud Dürfen im Nebereinjtimmung mit der KonfulatSfaktura
itet$ zur eine Marke tragen. Sin Oriainalfonnoffenment {ft
erinrderlich.
Boftpatete:
Kür alle Sendungen find vom zuftändigen Ronfulat begkau-
bigte SHandelSrechnuungen in bierfacher AuSfertigung erfor-
derlich. If am Serkunftsurt der Ware oder am Verfchif-
fungShajen fein Berufskonfuitlarbeamter oder kein General-
fonfuf, zu Ddeffen Amtsbezirk der betreffende Hafen gehört,
für Salvador vorhanden, fo kann die Beglaubigung auch
bon einem Ronful für Mittelamerika, der Republik Panama
und der Kanalzone von Panama vorgenommen werden.
Die Beglaubigungsgeblihren mwmerden bei der Verzollung
erhoben. Fchlt eine Beglaubigung, erfolgt ein Zufchlag
von 25 v. GH. der Aölle.
Markfierungsvorfchriften:
Markierunasvorfchriften beftehen wicht.
IrfprungsSzeugniffe:
Hür eine Anzahl Artikel wird ein Rabattnacdhlaß der ZoU-
gebühren gewährt. Sine Lijte diefer Waren kann in den
Handelskammern eingefehen werden. Um diefe VBergüin-
tigung 3zu erlangen, ift den Konfulatsfakturen ein Ur-
Iprungszeuagnis beizufügen. Das Urfprungszewanis ft in
Ipanifdher Sprache in Dreifacdher Ausfertigung auszuftellen.
3 muß durch die zufjftändige Handelskammer und vom
zuftändiagen Aonfulat keaalifiert werden.
tonfulatägebühren:
Konfulatsfakturen: 4 Prozent. Urfprungszeugniffe: gratis,
Komnnofjemente bi8 500 Dollar Wert==1 Dollar, Jede ange:
fangenen 500 Dolar==1 Dollar, Höchftbetrag 10 Dollar.
Kür jedes weitere Exemplar der Konfulatsfaktura — 1 Dofl-
far, für Komnnoffemente 1 Dollar, Berichtigungen 1,50 Dollar,
HandelSrechnmuNA für Boftpakete: 1— KM.
3oflvorichriften.
Muiter im Neifeverfehr:
Maulter, die durch, ausländiiche Reifende in SL-Salvador cin:
geführt werden, ind, foweit fie feinen Handelswert befiBen
agänalich zolfrei, fie müflen aber fo gefennzeichnet fehr Daß
le Für feinen anderen Zwed aebraucht werben fönnen
Muriter, die einen HGandelswert befiben, werden nur ZzUge-
(allen. wenn ein Betran Hinterleat wird, der fiir nicht zurück
achende Diulter in Betracht füäme.
behandlung der Poftbakete:
Vakete oder Sendungen, die Zeitungen, gedrudte Bücher, im
gewöhnlicher Bappe oder Dbrofchiert, Geicdhäftspapiere oder
Muiter obne Wert enthalten, geben ohne jede Sridhwerung
ein: enthalten fie danenen zollpflichtige Waren, fo find die
entirechenden Zölle und Moaabhen au zahlen ®
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zierfendungen mit zollpflichtigen Waren nrüfen in der Auf
fchrift folgenden, , vonı Abfender zu unterihreibenden. U
mer£ haben: „L’expediteur autorise Pouverture du Et
envoi en vue de la verification “ Present
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