WANDERtÜSTGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 175
sich verpflichtet, Vertriebene in seinen Betrieb ein
zustellen, und die Heimstätten im Besitz der Siedelungs
gesellschaft verbleiben. Durch Umfrage unter den ver
triebenen elsaß-lothringischen Handwerkern, Industriearbei
tern und Angehörigen anderer Berufe ermittelt die Siede
lungsgesellschaft, daß 80 Familien für diese Siedelungcn
in Betracht kommen. Sie sucht die geeignetsten Elemente
aus und beginnt mit dem Ausbau dieser Siedelung, die voll
kommen von Vertriebenen, Architekten, Bauunternehmern,
Bauarbeitern, unter Hinzuziehung der Siedler selbst, aus
geführt wird. Durch Errichtung der Heimstätten in halb
ländlicher Siedelung, d. h, durch Zuteilung von 1—2 Mor
gen Land zu jeder Heimstätte, wird den Vertriebenen die
Möglichkeit gegeben, sich mit dem nötigsten Lebensunter
halt selbst zu versorgen, und hierdurch gleichzeitig die in
tensivere Ausnutzung unseres landwirtschaftlichen Bodens
angestrebt.
Im Kohlenbergbau ist Mangel an Arbeitskräften. Durch
Verabredung mit Unternehmern gelingt es der Siedelungs
gesellschaft, elsaß-lothringische Vertriebene, die bisher nicht
im Bergbau tätig waren, zu Arbeiten unterzubringen, zu
denen sie keiner besonderen Vorkenntnisse bedürfen und
sich allmählich zu Bergarbeitern ausbilden können. Die
Siedelungsgesellschaft gibt einem Unternehmer einen be
stimmten Baukostenzuschuß zum Bau von Arbeiterwoh
nungen unter der Bedingung, daß er sich verpflichtet,
in diese Wohnungen während einer bestimmten Eeihe von
Jahren nur elsaß-lothringische Flüchtlinge aufzunehmen.
Vertriebene aus den Arbeiterkreisen ergreifen diese Ge
legenheit, wieder seßhaft zu werden, und unsere Kohlen
produktion wird gefördert.
Selbstverständlich muß die zentrale Siedelungsgesell
schaft' sich auch aller derjenigen Vertriebenen annehmen,
die bereits Arbeit gefunden haben, und durch Bau einer
Heimstätte in ordentliche Wohnungsverhältnisse zu gelan
gen suchen. Solche Einzelbauten kann freilich die Sie
delungsgesellschaft nicht selbst in die Hand nehmen. Das
würde viel zu große Verwaltungskosten ergeben. Die Aus