Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAÜPTTEIL. 
führung solcher Einzelbauten in den verschiedensten Ge 
meinden müssen die lokalen Siedelungsunternehmungen über 
nehmen. Durch einen Zuschuß von seiten der elsaß-lothrin 
gischen Zentralsiedelungsgesellschaft werden diese in die 
Lage versetzt, für die vertriebenen Elsaß-Lothringer zu 
sorgen. 
Schließlich werden ganz besonders die Siedelungs 
genossenschaften zu unterstützen sein, die sich bereits aus 
dem Kreise der Vertriebenen heraus gebildet haben, und 
die als lokale Träger der elsaß-lothringischen Siedelungs 
tätigkeit für die Zentrale von größter Bedeutung sind. Die 
Zentrale wird als Geldgeber nicht unterlassen dürfen, die 
Projekte der lokalen Organisation auf ihre Zweckmäßigkeit 
zu prüfen, und wird eine landwirtschaftliche bzw. in 
dustrielle Siedelung — falls sie noch nicht in Ausführung 
begriffen ist —, die sich an anderer Stelle im Reich billiger 
und mit besseren Aussichten durchführen ließe, nach dort 
hin dirigieren müssen. 
Die Zentrale muß vor allem darauf bedacht sein, daß 
die dringlichsten Bauten zuerst durchgeführt werden, und 
daß überall mit der nötigen Einfachheit und Sparsamkeit 
bei möglichster Heranziehung der Siedler selbst gebaut 
wird. Unter allen Umständen muß bei Ausführung jeg 
lichen Siedelungsprojektes versucht werden, die jedem 
Deutschen mögliche Inanspruchnahme der öffentlichen Bau 
kostenzuschüsse auszunützen. Die Zentrale soll nur einen 
besonderen Zuschuß gewähren mit Rücksicht auf die be 
sonderen Schwierigkeiten, die der Vertriebene zu über 
winden hat. 
Diese Zentrale ist, wie bereits hervorgehoben, am 
21. Juni 1920 durch Errichtung der gemeinnützigen Zen 
tralsiedelungsgesellschaft m. b. H. für die vertriebenen 
Elsaß-Lothringer im Reich mit dem Sitz in Berlin ge 
schaffen worden. Die nötigen Mittel für ihre Tätigkeit 
werden ihr von der Reichsregierung nicht aus dem Fonds 
für Baukostenzuschüsse, sondern aus dem Fond für pro 
duktive Erwerbslosenfürsorge laufend bewilligt. Zur Aus-
	        
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