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Die Lehre vom Wirtsohaftsbetrieh.
Wissenschaft erhalten hat. Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb ist also gleichbedeutend
mit: kaufmännischer Wirtschaftsbetriebslehre.
Ist nun die Wirtschaftsbetriebslehre dasselbe wie die Betriebswirtschaftslehre
? Diese Frage bedarf einer Antwort, weil die Betriebswirtschaftslehre in den
Prüfungsordnungen der Hochschulen amtliche Anerkennung gefunden hat. Da
ist zunächst zu vermerken, daß die Bezeichnung: Betriebswirtschaftslehre eine
künstliche Wortbildung ist, die am Ende einer langen Entwicklung steht. Grundsätzlich
ist jedoch das gleiche gemeint, was in dem Wort; Wirtschaftsbetriebslehre
zum Ausdruck kommt: die kaufmännische Seite des (Wirtschafts-) Betriebes.
Ursprünglich kommt die Bezeichnung; Handlungswissenschaft für die Lehre von
den Handlungen vor, die damals (17.—18. Jahrhundert) allein von solcher Bedeutung
waren, daß ihnen eine wissenschaftliche Behandlung zuteil wurde. Mit dem
Vordringen der Staatsgewalt in die Wirtschaft wird — in Gegenüberstellung zu
der Staatswirtschaftslehre (siehe Kameralistik) •— die Bezeichnung; Privatwirtschaftslehre
für alle die Wirtschaften üblich, die nicht öffentlich waren. Daneben
bleibt die Bezeichnung: Handelswissenschaften als eine Erweiterung für Handlungswissenschaft
bestehen. Mit der Errichtung der Handelshochschulen (1898)
bürgert sich die weitere Bezeichnung; Handelsbetriebslehre ein, wird um das
Jahr 1910 noch einmal die Kennzeichnung: Privatwirtschaftslehre in den amtlichen
Verkehr übernommen. Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1918 glaubt
man die Bezeichnung: Privatwirtschaftslehre nach zwei Richtungen hin als unzweckmäßig
ansehen zu müssen: 1. deutet das Wort privat auf private Interessen
hin, und 2. soll sich die in Aussicht genommene Lehre nicht allein auf die
privaten Wirtschaften beschränken. So kommt die Bezeichnung: Betriebswirtschaftslehre
für die kaufmännische Seite der (Wirtschafts-) Betriebe auf.
Die schnelle Einbürgerung der neuen Bezeichnung wird vielleicht für die
Schöpfer des Wortes eine große Überraschung gewesen sein; denn ich kann mir
denken, daß ihnen dieser Notbehelf ernste Sorgen gemacht hat. Genügt es zu
sagen: daß es Betriebswirtschaften nicht gibt, und daß der vielschillernde Begriff
des Betriebes die Hineinbeziehung aller möglichen Betriebe zuläßt ? Was gemeint
ist, ist der Wirtschaftsbetrieb und dessen wirtschaftliche Seite: die kaufmännische
Wirtschaftsbetriebslehre und nicht die Betriebswirtschaftslehre.
(Ebenso ungenau ist die als Ersatz vorgeschlagene Bezeichnung: Erwerbswirtschaftslehre,
da der Begriff der Erwerbswirtschaft weiter geht und auch die
„Wirtschaften“ der Arbeiter, Angestellten, Beamten und der freien Berufe •— die
nicht selbständigen Wirtschaftsbetriebe — umfaßt.)
Die Wirtschaftsbetriebslehre zerfällt in eine allgemeine Wirtschaftsbetriebslehre
und in besondere Wirtschaftsbetriebslehren. Die letzteren sind: die Industriebetriebslehre,
die Handelsbetriebslehre, die Verkehrsbetriebslehre, die Bankbetriebslehre.
Diese Sonderlehren lassen sich wieder unterteilen in die Kleinhandels-
und die Großhandelsbetriebslehre, in die Branchenbetriebslehren der
Industrie, eine Eisenbahnbetriebslehre usw. Je weiter die Absonderung vor sich
geht, um so mehr nähert sich die Darstellung der Lehre einer bestimmten Wirklichkeit.
Im Gegensatz hierzu will die Allgemeine Wirtschaftsbetriebslehre die
allgemeinen Merkmale; Zielsetzungen, Vorgänge, Verfahren, Handlungen und
Wirkungen erfassen, Dinge und Erscheinungen, die allen Wirtschaftsbetrieben
eigentümlich sind oder sein können. Die Allgemeine Wirtschaftsbetriebslehre entfernt
sich also von einem bestimmten Betrieb um so mehr, je vollkommener sie
wird. Hier liegt freilich auch die Gefahr: daß sie so allgemein wird, daß die Verbundenheit
und Zugehörigkeit mit den wirklichen Wirtschaftsbetrieben verloren
gehen kann. Es ist auch nicht so, daß—wissenschaftlich — zuerst die Sonder-Wirtschaftsbetriebslehren
da sein müßten, damit die Allgemeine Wirtschaftsbetriebs