Die Lehre.
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lehre entstehen kann. Die Vorgänge sind vielmehr wechselseitig: während gewisse
allgemeine Feststellungen nur getroffen werden können, wenn die Ergebnisse
der Untersuchungen einzelner (oder vieler) Wirtschaftsbetriebe vorliegen, lassen
sich andere allgemeine Dinge und Erscheinungen mit hinreichender Genauigkeit
auch auf deduktivem Wege feststellen. So ist der natürliche Weg zur Herausbildung
einer Lehre die gleichzeitige Beschäftigung mit Einzeltatsachen, Herausarbeiten
von Sonderwirtschaftslehren wie die Schaffung einer Allgemeinen Wirtschaftsbetriebslehre
.
In dem zweiten und dritten Buche handelt es sich um die Allgemeinen Lehren
des Wirtschaftsbetriebes. Die Absicht ist, einen Wirtschaftsbetrieb vor unserem geistigen
Auge entstehen zu lassen, der die allgemeinen Züge von (kaufmännischen)
Wirtschaftsbetrieben aufweist, also als solcher keine Wirklichkeit ist, wohl aber
von der Wirklichkeit aller oder vieler Wirtschaftsbetriebe getragen wird. Dementsprechend
ist die Ordnung des Stoffes vorgesehen: von einem lebenden Betrieb
aus. Das führt zu einer Erwähnung der Einrichtungen, Vorgänge, Handlungen,
Ergebnisse, Verfahren dort, wo sie im Ablaufe des Betriebes Vorkommen. So
wird beispielsweise die Buchhaltung beim Vermögen und Kapital besprochen, die
Kostenrechnung beim Umsatz und die Bilanz bei der Feststellung des Gewinnes
dargestellt. Diese Art der Darstellung schließt nicht aus, daß wesensverwandte
Erscheinungen oder Verfahren wieder für sich behandelt werden können. So ist es
in Schrifttum und Vorlesungen weit verbreitete Übung, Buchhaltung, Bilanz und
Kostenrechnung als Rechnungswesen, die FinanzierungsVorgänge als Finanzierung
u. a. m. zusammenzufassen. Solche Ergänzungen bieten die Möglichkeit,
mehr auf die Verfahrensweisen und die praktischen Gestaltungen einzugehen.
Immer aber sind sie Bestandteile der Allgemeinen Lehre vom Wirtschaftsbetrieb,
die man entsprechend in eine theoretische und eine praktische Wirtschaftsbetriebslehre
unterteilen kann. Auch aus den Gebieten der Sonderwirtschaftslehren
sind diese Zusammenfassungen möglich, wie z. B. das industrielle Rechnungswesen.
2. Theorie und Praxis. Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb — so wie wir sie auffassen
— verfolgt drei Aufgaben; Erstens will sie die Absichten und Ziele der
Wirtschaftsbetriebe erkennen, ihr Sein in Aufbau und Ablauf ergründen, ihre
Erfolge und Mißerfolge feststellen und ihren Zusammenhang mit der Gesamtwirtschaft
erklären. Insoweit ist sie von der Idee der Wissenschaft getragen, die
Erscheinungen feststellt, ordnet, erklärt und den Zusammenhängen nachgeht,
die aus dem tausendfältigen Geschehen das Wesentliche heraushebt, überhaupt erst
die Wirklichkeit verständlich macht. Zum zweiten will die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb
die Handlungen und Maßnahmen erkennen und erläutern, sie auf ihre
Eigenarten und Wirkungen hin prüfen. Handlungen und Maßnahmen sind für den
Wirtschaftsbetrieb Mittel zum Zweck; sie können von Wirtschaftsbetrieb zu Wirtschaftsbetrieb,
bei verschiedenen Gelegenheiten wie zu verschiedenen Zeiten verschieden
sein. Ein allgemein gültiges Urteil über sie auszusprechen, wird selten
möglich sein. Trotzdem kann ihre Beschreibung wissenschaftlich sein, d. h.
nach den Methoden der Wissenschaft erfolgen. Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb
ist daher zugleich wissenschaftliche Technik, soweit sie die Verfahrensweisen
einer wissenschaftlichen Betrachtung unterzieht. Lehren, die mehr
auf das „Wie“ als auf das „Was“ abgestellt sind, werden als Technik (in
diesem weiteren Sinne; Technik des Bankwesens) oder als Kunstlehren bezeichnet.
Insofern ist die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb gleichzeitig eine Kunstlehre.
Sie kann das in einzelnen Teilen und mit besonderer Berücksichtigung des Stoffes
ausschließlich sein (Technik der Buchhaltung, Technik der Finanzierung); in der
Regel findet eine Vermischung von Technik (in diesem Sinne) und Wissenschaft