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Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb.
des 20. Jahrhunderts immer deutlicher wurde, daß die geforderte kaufmännische
Ausbildung und wissenschaftliche Bearbeitung der kaufmännischen Praxis nur
von einer Hochschule erreicht werden konnten, wurden um die Jahrhundertwende
die ersten Handelshochschulen errichtet. Auch hier wurde zunächst noch nicht
das Hauptgewicht auf das wissenschaftliche Fachstudium gelegt, sondern es wurde
das Ziel verfolgt, den in der Praxis stehenden Wirtschaftern und Kaufleuten die
Möglichkeit zu einer Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung zu geben,
sowie ihnen eine gründliche Schulung auf einzelnen Sondergebieten, die man als
Handelstechnik bezeichnete, zu verschaffen. Der Gedanke der alleinigen kaufmännischen
Sonderausbildung trat zunächst noch zurück. Man begnügte sich
vielmehr mit einer einfachen Verfahrenslehre der Handelswissenschaft.
Das Ziel war lediglich, den Kaufmann aus der Enge seines Berufslebens herauszunehmen
und ihn in die Gedankenwelt der Volkswirtschaftslehre, der Sozialpolitik
sowie der Rechtslehre einzuführen. Diese Art der Ausbildung führte zu einer
Nebeneinandersetzung von verschiedenen Sondergebieten, so daß es dem Studierenden
in der Regel an einer einheitlichen kaufmännischen Denkweise mangelte.
Entsprechend der Zielsetzung der Handelsschulen, im wesentlichen den Praktikern
eine erweiterte Ausbildung zu verschaffen, waren die Aufnahmebedingungen
nicht den Bestimmungen der anderen Hochschulen angepaßt. Das Studium selbst
umfaßte auch nur vier Semester, die Abschlußprüfung war als akademischer Grad
nicht anerkannt.
Die Anforderungen der Praxis nach kaufmännischer Ausbildung ließen die
Handelshochschulen später von dem Grundsatz der Allgemeinbildung abgehen,
um sich mehr und mehr der kaufmännischen Sonderausbildung zu widmen. Diese
Entwicklung wurde besonders durch den wissenschaftlichen Ausbau eines Zweiges
der Wirtschaftswissenschaft, der Handelstechnik — der heutigen Betriebswirtschaftslehre
— gefördert. An der Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre (Wirtschaftsbetriebslehre)
haben die Handelshochschulen einen entscheidenden Anteil.
Da sich nach dem Kriege das Schwergewicht der Besucher der Handelshochschulen
auf die eigentlichen Studierenden verlagerte, verschob sich auch die Hauptaufgabe
der Hochschule mehr nach der wissenschaftlichen Ausbildung der Hörer
hin. Auf Grund dieser Entwicklung wurden die Zulassungshedingungen grundsätzlich
erschwert, das Studium von vier auf sechs Semester verlängert und somit
den Studiengängen an den Universitäten angepaßt. Diese Änderungen bildeten
die Voraussetzungen für den Erlaß des Ministeriums im Jahre 1924, daß den
Absolventen der Handelshochschulen der akademische Grad eines Diplom-Kaufmanns
(Dipl.-Kfm.) verliehen werden durfte.
Das Ziel des Studiums für Diplomkaufleute ist also, einen gebildeten Kaufmann
zu erziehen, der die Zusammenhänge des wirtschaftlichen Lebens erkennt
und sich der Bedeutung von Handel und Industrie in der Volkswirtschaft bewußt
wird mit der Zielsetzung einer einheitlichen kaufmännischen Denkweise. Das
Studium ist ausgerichtet auf den Wirtschaftsbetrieb, womit der Kern des kaufmännischen
Studiums festliegt: die Wirtschaftsbetriebslehre und die Wirtschafts-Verkehrslehre.
Da aber ein gut ausgebildeter Kaufmann nicht ohne das Verständnis
für volkswirtschaftliche Zusammenhänge auskommen kann, ohne die
er den Betrieb getrennt von anderen Betrieben sehen würde, ist die Volkswirtschaftslehre
diesem kaufmännischen Studium ergänzend hinzugetreten. Zur Vervollständigung
des Lehrplanes der Wirtschaftswissenschaft sind von der Rechtswissenschaft
noch die wirtschaftlich wichtigen Teile hinzugezogen worden. Entsprechend
dieser Zielsetzung umfaßt die Handelshochschulbildung drei hauptsächliche
Gebiete: Wirtschaftsbetriebslehre — Volkswirtschaftslehre — Rechtslehre.
An diese drei Hauptgebiete gliedern sich weitere Gebiete an, die für die