Das Studium.
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Aufgaben des Kaufmannes nicht zu entbehren waren. Hierzu gehören Wirtschaftsgeographie,
Genossenschaftswesen, fremde Sprachen. In neuerer Zeit ist
das Verkehrswesen und insbesondere das Revisions- und Treuhandwesen hinzugekommen.
Denn das Studium soll dem Kaufmann nicht nur praktisch verwertbare
Kenntnisse und Fähigkeiten für den Beruf geben, sondern ihm auch Wege
für die Beurteilung und Erfassung des Wirtschaftslebens eröffnen.
Das ordnungsgemäße Studium zum Diplom-Kaufmann erfordert eine Studienzeit von
sechs Semestern. Da es als wesentlich erachtet wurde, daß die Studierenden praktische Anschauungen
und Kenntnisse für den Hochschulunterricht sowie eine Vorbereitung für die
spätere Praxis haben, werden nur diejenigen Studierenden zur Abschlußprüfung zugelassen,
die eine sechsmonatige praktische Tätigkeit in einem kaufmännischen Betriebe nachweisen
können. Der Studierende hat je nach seinen späteren Berufszielen die Möglichkeit, aus dem im
Mittelpunkt des Studiums stehenden Gebiete der Wirtschaftsbetriebslehre sich auf das Gebiet
der Banken oder der Fabriken oder des Warenhandels zu vertiefen. In der Erkenntnis, daß
für den Industriekaufmann eine Ausbildung technischer Art nötig ist, könnendiejenigen Studierenden,
die das Gebiet der Fabriken als Sonderfach gewählt haben, technologische Vorlesungen
als Ergänzung des Studiums und als Wahlfach nehmen.
Wenn dem Studierenden grundsätzlich ein ziemlich großer Spielraum beider Auswahl der
Fächer gelassen wird, so ist doch aus der Prüfungsordnung zu ersehen, auf welche Arbeitsgebiete
das Hauptgewicht gelegt wird. Die Prüfung setzt sich zusammen aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil: Der schriftliche Teil umfaßt eine freie wissenschaftliche
Hausarbeit sowie vier Klausurarbeiten und zwar je eine aus dem Gebiet der Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre, der Praktischen Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre
und der Rechtswissenschaft. Ist die freie wissenschaftliche Hausarbeit aus einem Gebiete
der Klausurarbeiten, so tritt hier eine Befreiung von der Klausur ein.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
2. Besondere Betriebswirtschaftslehre der Banken oder Fabriken oder des Warenhandels,
3. Volkswirtschaftslehre (theoretische, praktische und Finanzwissenschaft), 4. Wirtschaftlich
wesentliche Teile der Rechtswissenschaft.
Als f reiwillige Wahlfächer können gewählt werden: Öffentliches Recht, Versicherungslehre,
Geographie, Genossenschaftslehre, Statistik, Chemie, Physik.
Aus der Prüfungsordnung ist ersichtlich, daß an den Handelshochschulen die
Lehre vom Wirtschaftsbetrieb eine überwiegende Berücksichtigung findet. Der
Absolvent dieses Studiums wird in der Wirtschaft ein reiches Betätigungsfeld finden,
besonders in der kaufmännischen Verwaltung in Handel und Industrie. Daß
für den in der Industrie tätigen Diplom-Kaufmann eine gewisse Einseitigkeit in der
Ausbildung vorliegt, besonders bei Berücksichtigung der mannigfaltigen Verbindungen
zwischen Wirtschaft und Technik im Betrieb, deren Bearbeitung auch
Sache des Kaufmanns ist, ist ersichtlich. Der Verband Deutscher Diplom-Kaufleute
hat daher im Jahre 1932 eine Entschließung verfaßt, daß bei der Prüfung der
industriellen Betriebswirtschaftslehre als Pflicht gewisse technische Kenntnisse
verlangt werden sollen, die folgende Fächer umfassen: Konstruktionslehre,
Grundzüge der Mechanik, mechanische Technologie, Grundgesetze der technischen
Wärmelehre und Kraftwirtschaft sowie Elektrotechnik. Bei diesem Programm ist
eine starke Anlehnung an die im folgenden (3) wiedergegebene Ausbildung des
Wirtschaftsingenieurs zu ersehen. Es ist nur fraglich, ob die Handelshochschulen
für eine derartige Ausbildung die geeigneten Stätten sind, und ob für solche Studien
nicht die dafür bestimmten Technischen Hochschulen schon im Interesse der Vermeidung
von Doppelarbeit vorzuziehen sind.
Aus dieser Vernachlässigung der technischen Seite bei der Ausbildung der
Industriekaufleute ist zu erklären, daß der Diplom-Kauf mann trotz der starken Betonung
der Betriebswirtschaftslehre in seiner Ausbildung nicht den erwarteten
Eingang in der Industrie gefunden hat und hier viele der ihm zustehenden
Arbeitsgebiete Ingenieuren überlassen muß. Der Diplomkaufmann hat daher im
wesentlichen seine Anerkennung in den Reihen des Handels und der angrenzenden
Gebiete gefunden.