Erwerbswirtschaft und Unternehmung.
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Ersparnisse. Dazu entnimmt die Händlerin aus ihren Vorräten im Laden die Lebensmittel
für den eigenen Haushalt, bringt der Schuhmacher das eigene Schuhzeug
und das seiner Familienmitglieder in Ordnung. Der zu irgendeiner Zeit vorhandene
Kassenbestand stellt einen Geldbetrag dar, der das Ergebnis der Wirtschaft
und der Haushaltsführung und sonstiger Geldvorgänge (Anschaffungen,
Lotteriegewinne, Ersparnisse) ist. Demgegenüber stellt die Unternehmung eine
genaue Geldrechnung über die Vorgänge in der Erwerbswirtschaft auf, aus der die
Höhe des der Wirtschaft gewidmeten Vermögens sowie dessen Veränderungen —
das Mehr oder Weniger — genau zu erkennen ist.
In dieser rechnungsmäßigen Verselbständigung der Erwerbswirtschaft wollen
auch wir das Kennzeichen für die (Wirtschafts-) Unternehmung erblicken. Dann
ist die Unternehmung eine besondere Form der Erwerbswirtsehaft. Das ist im
folgenden noch näher zu erläutern.
3. Die kapitalistische Unternehmung. Wir bezeichnen den Gütervorrat, über
den eine Person verfügen kann, als Vermögen. Die Güter, die erforderlich sind,
um eine gegebene Wirtschaft, z.B. die Erwerbswirtschaft eines Händlers, durchzuführen,
nennen wir Wirtschaftsvermögen. Weitergespannt ist der Begriff
des Erwerbsvermögens; es ist das Vermögen, das dem Erwerb dient, also z.B. das
Geldvermögen, das verliehen wird und einen Ertrag (Zins) abwirft. Das Erwerbsvermögen
wird mit Rücksicht auf das Erwerbsmerkmal als Kapital bezeichnet.
Kapital in diesem Sinne ist also eine Eigenschaft, die nicht dem Vermögen als
solchem und daher auch nicht den einzelnen Gütern anhaftet, sondern diesen Dingen
in dem Augenblick beigelegt wird, wenn sie dem Erwerb dienen. Somit ist
Kapital alles, was einen Ertrag abwirft. Man spricht von einer Kapitalanlage,
wenn jemand sein Vermögen in ertragbringenden Werten anlegt, wie z, B. in Grundstücken,
Wertpapieren u. dgl., von Geschäftskapital, wenn das Vermögen einem
„Geschäft“ zwecks Ertragserzielung gewidmet wird. Eine Gemäldesammlung oder
ein Park sind gewöhnlich nicht als Erwerbsvermögen anzusprechen; wohl stellen
sie Vermögen schlechthin dar. Doch kann dieses Vermögen zum Kapital werden,
wenn die Absicht besteht, den Park oder die Gemälde gegen Entgelt besichtigen
zu lassen oder bei ihrer späteren Veräußerung Gewinne zu erzielen.
Wir haben oben die rechnerisch selbständige Erwerbswirtschaft als Unternehmung
bezeichnet. Das einer solchen Unternehmung gewidmete Kapital ist
das Unternehmungskapital. Die hierüber geführte Rechnung wollen wir die
Kapitalrechnung nennen. Somit können wir sagen; das entscheidende Merkmal
für die Abgrenzung der Unternehmung von den sonstigen Wirtschaften
ist die Kapitalrechnung. Es ist daher noch erforderlich, diese Kapitalrechnung
ihrem Wesen und ihrer Bedeutung nach kurz zu kennzeichnen. Sie wird
im zweiten Buche, das sich in ausführlicher Weise mit dem Kapital beschäftigt,
in ihren Einzelheiten zur Darstellung kommen.
Die Kapitalrechnung besteht aus drei Teilen, die zwar ihrem Wesen nach recht
verschieden sind, aber doch eng zusammengehören und sich gegenseitig ergänzen.
Am Anfang steht die sog. Buchhaltung, die über die Geschäftsvorfälle Buch führt.
Genauer: die • ausgehend von den Geldeinnahmen und -ausgaben — die Veränderungen
des Vermögens nach Menge und Wert in einer mit besonderer Technik
ausgestatteten Rechnung verzeichnet. Wenn diese Rechnung so gestaltet wird,
daß sie das zu Beginn der Wirtschaft eingelegte Kapital, die laufenden Veränderungen
des Kapitals, also auch die in Geld ausgedrückten Gewinne (oder Verluste)
erfaßt, dann bildet eine solche Buchhaltung das Mittel, um das Merkmal der Unternehmung;
die rechnerische Verselbständigung zu gewährleisten. Diese Leistung
wird insbesondere von der doppelten Buchhaltung erbracht; somit trifft das zu,
was ein Vertreter der Volkswirtschaftslehre von der Buchhaltung sagt: daß die