Nach dem Gegenstand.
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mit dem Export- und Importgeschäft möglich. Ein solches Großhandelsgeschäft
führt dann die Firma: en gros und Export, oder en gros und Import.
Was zunächst den binnenländischen Großhandel anlangt, so ist hier die weitgehende
Arbeitsteilung bemerkenswert. Die nachfolgende Aufzählung läßt nicht
nur die verschiedenen Aufgaben erkennen, sondern auch ohne große Mühe Rückschlüsse
auf die besondere Art der Tätigkeit zu, die von den einzelnen Typen
geleistet wird:
Arten von Großhandelsbetrieben (nach Hirsch):
A. In der Aufkauforganisation: 1. Der Aufkäufer. — 2. Der Sortierer. — 3. Der Großhändler
am zentralen Markt.
B. Der Handel zwischen den Produktionsstufen: 1. Der hausindustrielle Verleger. — 2. Der
Fabrikverleger.
0. In der Absatzorganisation: 1. Der Verteilungsgrossist. — 2. Der Empfangssortimenter.
— 3. Der Kreditgrossist. — 4. Der Einriohtungsgrossist.
Man lese bei Hirsch die Einzelheiten über die besonderen Tätigkeiten dieser
verschiedenen Typen von Großhandelsbetrieben nach, beachte die Voraussetzungen
und Mittel, die in Betracht kommen, und man wird finden, daß es jeweils
besondere Leistungen sind, die der Großhandel für den Hersteller oder Verbraucher
aufbringt und die ihm allein die Möglichkeit einer gewinnbringenden Wirtschaft
geben. Es wird weiter ersichtlich, daß diese Voraussetzungen einer ständigen
Veränderung unterworfen sind, die den Großhandel zwingen, sich in seinen
Leistungen den jeweiligen Bedürfnissen seiner Lieferanten und Kunden anzupassen.
Unter Exporteur ist derjenige zu verstehen, der Waren nach dem Ausland
absetzt. Dies kann sowohl der Hersteller als auch jeder andere Händler sein. Als
Exporteur im engeren (eigentlichen) Sinne gilt jedoch nur der selbständige Kaufmann,
der den Export zum Gegenstand seines Handelsbetriebes macht. Bei diesem
lassen sich zwei Grundformen unterscheiden: der Spezial-Exporteur, der sich
auf eine bestimmte Warengattung (Kleineisen, Konfektion, Spielwaren) verlegt
und dementsprechend seinen Sitz in den betreffenden Erzeugungsgebieten hat,
und der Allgemein-Exporteur, der grundsätzlich mit allen Waren des Heimatlandes
Handel treibt, und sich hierbei nach Ausfuhrländern spezialisiert: z. B. China-Südamerika-Afrika-Export.
Während der letztere den Bedarf eines bestimmten
(Übersee-) Landes etwa an deutschen Waren zu ermitteln versucht, besorgt der
erstere den Absatz für bestimmte Waren nach überseeischen Ländern. Standort
des Allgemein-Exporteurs sind die Hafenstädte, von wo aus er den besten
Überblick über die in Betracht kommenden Waren hat oder eine Besichtigung
der Waren durch die Käufer am leichtesten möglich ist (Exportmusterlager). Bei
diesem Exporteur besteht vielfach noch die (ursprüngliche) Verbindung mit dem
Importgeschäft, indem der Exporteur die Bezahlung in Waren des kaufenden
Landes erhält. Andererseits wird der Exporteur auch als Einkaufskommissionär
seines überseeischen Geschäftsfreundes tätig. Als solcher genießt er nicht nur das
Vertrauen seines Auftraggebers zur bestmöglichen Ausführung des erhaltenen Auftrages,
sondern er tritt auch häufig für letzteren in Vorschuß, indem er den Kaufpreis
vorstreckt (Finanzierung des Exports).
Entsprechend der Importeur: im weiteren Sinne, wenn der Hersteller oder der
Verbraucher oder jeder andere Händler Waren einführt, im engeren (eigentlichen)
Sinne, wenn die Importdurchführung einen selbständigen Handelsbetrieb darstellt.
Der Importeur kann den Aufkauf und die Einfuhr ausländischer Waren
auf eigene Rechnung vornehmen, oder aber — was häufiger der Fall ist — als
Verkaufskommissionär seines ausländischen Geschäftsfreundes tätig sein (Konsignationsgeschäft).
Er sucht dann den bestmöglichen Absatz für die Ware: an
den Großhändler oder Verbraucher des In- oder Auslandes oder auf dem Wege der
Prion, Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb. I.
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