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die Errichtung von Zollschranken allerorts zu neuen Wegen zwang. Ganz
wurde der Außenhandel von der Devisenbewirtschaftung getroffen, deren sie!
im Jahre 1931 bedienen mußte, als sich herausstellte, daß die Ausfuhr zur B^feiS!
Schuldverpflichtungen nicht mehr ausreichte. Nicht nur, daß sowohl die Einfu
die Ausfuhr eine außerordentliche Verminderung erfuhren, sondern auch die 1
Geschäftsabschlüsse haben tiefgehende Wandlungen erfahren. Vor allem hat hierauf der Umstand
eingewirkt, daß der Handel mit den einzelnen Ländern in staatliche Abkommen über
Art, Menge der Waren und ihre Begleichung gepreßt worden ist, die der eigenen Initiative
der beteiligten Handelsbetriebe nur noch geringen Spielraum lassen. Im Augenblick (Anfang
1935) befindet sich der deutsche Außenhandel in einem Zustand größter Beengung und Zusammenschrumpfung,
der nicht mehr viel von der früher bestehenden Organisation und der
hierbei gebildeten Arbeitsteilung übriggelassen hat. Doch ist zu erwarten, daß eine gewisse
Belebung und Befreiung von den einengenden Fesseln staatlicher Eingriffe in absehbarer
Zeit wieder eintreten wird. Dann gewinnen die Fragen nach der besonderen Tätigkeit in den
Import- und Exportbetrieben wie auch nach der Aus- und Einschaltung von Handelsbetrieben
wieder größere Bedeutung.
Zuletzt; dem Handel wird (zu allen Zeiten) der Vorwurf gemacht, daß er durch
sein Dazwischentreten die Ware verteure, weil es sein Bestreben sei, die Ware mit
möglichst großem Zwischengewinn weiter zu veräußern. (Manchmal wird die
Meinung vertreten, daß der Handel ganz überflüssig sei, weil er nichts anderes
könne, als eben: einen Gewinn und zwar einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.)
Zuerst ist aus dem Schaubild auf Seite 63 zu erkennen, daß der Handel
eine besondere Aufgabe zu erfüllen hat und erfüllen will: nämlich die Güter von
dem Hersteller an den Verbraucher heranzubringen, oder, wie es oben ausgedrückt
worden ist: den Güteraustausch zwischen Hersteller und Verbraucher zu besorgen.
(Schär: Der Handel hat die Aufgabe, die räumliche, zeitliche und persönliche
Trennung zwischen Hersteller und Verbraucher zu überwinden, Vorrat und Bedarf
in Einklang zu bringen.) Hierzu ist eine Arbeit erforderlich, die in der
Regel von einem erfahrenen und sachkundigen Handel besser geleistet wird, als
sie von den beiden Beteiligten (Hersteller und Verbraucher) geleistet werden
kann. Man denke nur daran, daß jemand seinen Tee, den er zu seinem Frühstück
trinkt, unmittelbar vom Erzeuger beziehen wollte. Diese Arbeit wird — in der
Regel — nicht nur besser, sondern auch billiger vom Handel geleistet, als es den
Beteiligten möglich wäre. Das kann sogar für die Fälle zutreffen, wo nicht ein
sondern mehrere Handelsglieder an der Vermittlung beteiligt sind. Denn gerade
durch die Spezialisierung in den Aufgaben: Aufkauf, Sortierung, Groß-, Kleinhandel
usw. kann auf eine Kostenersparnis hingearbeitet werden, die der Preisgestaltung
zugute kommt. Dazu kommt, daß der Wettbewerb der Händler untereinander
einen Ausgleich der Preise bei den Herstellern sowie eine Senkung
der Preise für die Verbraucher bewirkt, wodurch zugleich ein Ausgleich der Gewinne
eintritt.
Nichtsdestoweniger kann diese Neigung zum Preisausgleich gestört werden,
wenn bei großer Nachfrage die Preise übermäßig erhöht werden (Spekulation)
oder durch Verabredungen Preisrückgänge hintangehalten werden. Auch eine
Übersetzung des Handels, z. B. mit zahlreichen Kleinbetrieben, kann verteuernd
wirken, wenn eine lebenswichtige Nachfrage für übermäßige Kosten und zahlreiche
Einzelgewinne aufkommen muß (Milchversorgung der Großstädte). Der
richtige Kaufmann muß daran denken, daß er wichtige Aufgaben im Dienste der
Allgemeinheit zu erfüllen hat, und daß er sich in der Gestaltung seines Betriebes
wie in der Gewinnerzielung von dieser Einsicht leiten lassen muß. Oder, wie
Schär es im Jahre 1907 ausgedrückt hat: Jeder Kaufmann soll seinen Gewinn
als Tantieme für den Nutzen ansehen, den er der Gesamtwirtschaft leistet. . . .
Anhang: Die Kennzeichnung des Handelsbetriebs kann nicht abgeschlossen werden,
ohne den wichtigen Einrichtungen Erwähnung getan zu haben, deren sich der Handel bei der
Ausübung seiner Tätigkeit bedient: den Märkten, Messen und Börsen. Beim Warenhandel
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