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Die Arten und Formen der Wirtschaftsbetriebe.
2. Darlehen oder Beteiligung an Industrie- oder Verkehrsbetrieben: Beteiligungsund
Finanzierungsbanken, deren Bedeutung mit Rücksicht auf die Industriekreditgewährung
der Kurzkreditbanken zurüoktritt. 3. Erwerb von Aktien und
Obligationen aller oder besonderer Art: Investmenttrusts, die als Kapitalanlagegesellschaften
einen Ausgleich des Risikos und eine Gleichmäßigkeit des Gewinnes
anstreben.
Eine Sonderstellung nehmen die Sparkassen ein, deren Aufgabe in erster Linie
darin besteht, daß sie die Sparkapitalien im Kleinen sammeln, um sie einer entsprechenden
Anlage zuzuführen: Gewährung von Hypothekarkrediten, Kauf von
Anleihen, Darlehen an öffentliche Körperschaften. In letzter Zeit sind die Sparkassen
dazu übergegangen, auch das Kurzkreditgeschäft zu pflegen, indem sie
besonders ihren eigenen Kundenkreis, vornehmlich den Mittelstand, bevorzugen.
Der Unterschied zwischen kurzfristigem und langfristigem Kredit hat endlich
zu einer Trennung der Märkte geführt, auf denen sich der Verkehr abspielt: Geldmarkt
für kurzfristige Geldkapitalien und Kapitalmarkt für langfristige Geldkapitalien.
Die Unterscheidung knüpft an die rechtliche Natur der Fristen an;
sie hat nichts mit der tatsächlichen Verwendung der Geldkapitalien zu tun.
Über die Einzelheiten gibt das Schaubild (S. 77) Auskunft, das versucht,
den gesamten Geld- und Kapitalverkehr darzustellen.
Anhang: Eine besondere und festgefügte Organisation weist der Markt für Effekten
auf: die Effektenbörse. Effekten sind versachlichte Wertpapiere (Aktien und Anleihen), die
übertragbar sind und in denen sich ein Handel, eben an der Börse, abspielt. Die Effekten
werden von Wirtschaftsbetrieben und öffentliohreohtliohen Körperschaften zwecks Kapitalbeschaffung
ausgegeben und nicht nur zum Zwecke der Kapitalbeschaffung erworben, sondern
auch von der Spekulation — berufsmäßigen wie gelegentlichen —■ angekauft und verkauft.
Da es nur wenige Börsen gibt (meist in jedem Lande nur eine Hauptbörse), hier also der
Handel in Effekten zusammengefaßt wird und täglich stattfindet, so kommt der gleichfalls
täglich stattfindenden Preisfestsetzung (Kurs) eine große Bedeutung zu. Um eine möglichst
zutreffende Preisbildung zu sichern, wird die Zulassung von Effekten wie auch die Zulassung
von Personen zum Börsenbesuoh von besonderen Bedingungen abhängig gemacht. Außerdem
liegt die Kursfeststellung — in Deutschland — in den Händen amtlicher Kursmakler. Für
die Gesamtwirtschaft liegt die Bedeutung der Effektenbörse darin, daß durch sie Angebot
und Nachfrage nach langfristigen Kapitalien (Finanzierung der Wirtsohaftsbetriebe — Staatskredit)
zusammengefaßt und dadurch zum Ausgleich gebracht wird. Auch an der Effektenbörse
hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Auswüchsen der Spekulation entgegenzutreten
(Börsengesetz von 1896 mit Novelle 1908). Im Jahre 1934 sind weitere Reformen durchgeführt
worden.
Die Banken stellen nicht selbst Güter her; dennoch sind sie für die Gesamtwirtschaft
von größter Bedeutung. Sie sind nicht nur Träger des Geld- und Zahlungsverkehrs,
der für Wirtschaft und Haushalt unentbehrlich ist, sondern sie
sind es auch, die die verfügbaren Geldkapitalien sammeln (diese durch Schöpfung
zusätzlichen Geldes ergänzen) und diese Kapitalien durch Ausleihung an die
Stelle bringen, wo sie gebraucht werden: in erster Linie in den Wirtschaftsbetrieben,
die Güter hersteilen oder dem Verbrauch zuleiten. Die Banken sind also
eng mit den Wirtschaftsbetrieben verbunden; sie üben daher mittelbar durch ihre
Tätigkeit einen großen Einfluß auf Art und Umfang der Bedürfnisbefriedigung
aus. Wenn die Banken bei der Kreditgewährung die erwähnten Betriebsgrundsätze
zu beachten haben, so darf das nicht ausschließen, daß sie die Wirkungen,
die von ihrer Kreditgewährung ausgehen, nicht unberücksichtigt lassen. Das soll
bedeuten, daß sie auf die mannigfachen Kreditbedürfnisse der Wirtschaftsbetriebe
Rücksicht nehmen und entsprechend die Kredite verteilen müssen. In Deutschland
wird dieser Forderung in erster Linie durch das Banksystem Genüge getan,
das eine außerordentlich große Vielseitigkeit, Gliederung und Mannigfaltigkeit
der Zwecksetzungen aufweist. Aber auch die einzelne Bank muß bestrebt sein,
innerhalb ihres besonderen Aufgabenkreises die Interessen der Gesamtwirtschaft