Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Aufgabengliederung.

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Zahlung  usw.  Erst  dadurch  konnte  die  große  Beschleunigung  der  Betriebsvorgänge, ­
  die  das  Kennzeichen  aller  hochorganisierten  Betriebe  darstellt,  vorgenommen ­
  werden,  indem  alle  diese  einzelnen  Teilaufgaben  nun  nicht  mehr  nacheinander, ­
  sondern  gleichzeitig  oder  zum  mindesten  in  stufenweiser  zeitlicher  Schaltung
in  Angriff  genommen  werden  können.
Daneben  sind  eine  Reihe  weiterer  Vorteile  anzuführen,  welche  schon  von  Adam
Smith  etwa  wie  folgt  zusammengefaßt  werden 1 :
1.  Steigerung  der  Geschicklichkeit  hei  jedem  einzelnen  Arbeiter,
2.  die  Ersparnis  an  Zeit,  welche  gewöhnlich  beim  Übergang  von  einer  Arbeit  zur  anderen
verloren  geht,
3.  die  Erfindung  von  Maschinen,  welche  die  Arbeit  erleichtern  und  abkürzen  und  einen
einzigen  Menschen  instand  setzen,  die  Arbeit  vieler  zu  verrichten.
Es  ist  also  zunächst  die  Verringerung  der  Vorbereitungs-  und  Einrichtungszeiten ­
  sowie  die  Ausschaltung  der  Leerlaufarbeit  überhaupt  zwischen  den  einzelnen ­
  verschiedenartigen  Aufgaben  zu  erwähnen;  die  Erledigung  mehrerer  Teilaufgaben ­
  durch  eine  Person  macht  fortwährende  Umstellungen  hinsichtlich  der
Arbeitsbereitschaft  notwendig,  welche  besonders  dann  sehr  verlustreich  sind,
wenn  Maschinen  und  Geräte  zur  Verwendung  kommen  oder  die  Tätigkeit  viel  gedankliche ­
  Vorarbeit  erfordert.  In  der  gleichen  Richtung  hegt  die  Steigerung  der
Arbeitsgeschickliohkeit  durch  die  Gewöhnung  an  eine  immer  gleichmäßige  und
gleichartige  Arbeit,  die  bis  zur  Herausbildung  einiger  steter  Handgriffe  führt  und
endlich  zur  völligen  Ausschaltung  des  Menschen  durch  Ein-  oder  Vielzweckautomaten. ­
  „Die  komplizierteste  Arbeit  wird  in  eine  Anzahl  von  sehr  einfachen
Bewegungen  aufgelöst“,  deren  jede  so  leicht  und  einfach  ist,  daß  schließlich  „ein
Mensch  hierzu  nicht  mehr  notwendig  ist  und  eine  Maschine  ihn  ersetzen  kann 1  2 .“
Die  genau  begrenzten  Pflichtenkreise  schaffen  endlich  ein  größeres  Verantwortungsgefühl ­
  und  vermeiden  persönliche  Zweifel  und  Gegensätze 3 .
Nicht  immer  gebührend  beachtet  wird  die  Verkürzung  der  Ausbildungszeiten
durch  eine  weit  getriebene  Gliederung  der  Aufgaben 4 .  Sowohl  im  technischen  als
auch  im  kaufmännischen  Bereich  der  Betriebe  ist  das  Bestreben  deutlich  zu  erkennen, ­
  an  Stelle  gelernter  Facharbeiter  angelernte  und  ungelernte  Personen  zu
beschäftigen,  welche  nur  kurze  Zeit  an  den  Maschinen  und  Apparaten  unterwiesen
werden  und  dann,  unterstützt  durch  geeignete  schriftliche  oder  mündliche  Anweisungen, ­
  an  Geräten  und  Automaten  vollwertige  Arbeit  leisten  können.  Eine
kurze  Zusammenfassung  der  Vorteile  und  der  leistungssteigernden  Möglichkeiten
einer  zweckmäßigen  Aufgabengliederung  ergibt 5 :
a)  bessere  Ausnutzung  der  Arbeitseignung,
b)  größere  Geschicklichkeit  durch  Übung  und  Erfahrung,
c)  Verminderung  der  Ermüdung  durch  Automatisierung,
d)  Einschränkung  der  Zeitverluste  durch  Wechsel  und  Vorbereitung,
e)  Übernahme  von  Arbeit  durch  Maschinen,
f)  Verkürzung  der  Ausbildungszeiten,
g)  Möglichkeit  der  Vereinfachung  der  Handgriffe  und  der  Beschäftigung  billigerer  Arbeitskräfte. ­

Als  bedeutendste  Nachteile  der  Aufgabengliederung  sind  zu  nennen:
a)  Die  Beweglichkeit  der  Betriebsanordnungen  wird  verringert,  da  die  zeitliche,
räumliche  und  sachliche  Spannung  zwischen  der  Ausgabe  der  Anweisungen  und
der  Durchführung  mit  dem  Grad  der  Gliederung  wächst  und  damit  die  Beobachtung
erschwert  und  der  Zusammenhang  zerrissen  wird.

1  Smith,  A.:  Untersuchungen  über  Natur  und  Ursachen  des  Volkswohlstandes.  Bd.  I,
S.  5  ff.,  zit.  nach  de  Bruyn:  S.  9.

2  Gide-Weiß:  S.  103.

3  Calmes:  Der  Fabrikbetrieb.

4  von  Zwiedeneck-Südenhorst:  S.  94/95.  6  Nach  Lysinski:  S.  116/17.
            
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