Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die Aufgabenverkettung. 
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So günstig jedoch einerseits eine einheitliche Einrichtung und Durchführung 
gleicher Arbeitsgänge sich auswirkt, sie darf nicht zu weit getrieben werden und 
zu sehr in die Führung des laufenden Betriebes eingreifen, da dadurch die per 
sönliche Entschlußkraft gelähmt und Reibungen geschaffen würden, weil besonders 
bei sehr vielseitigen und wechselnden Arbeiten eine natürliche Ausgleichung und 
Einordnung sehr schwer zu erreichen ist. „Zentralisieren heißt, die . . . Führung 
durch Selbstbeschränkung machtvoller machen 1 .“ „Freiheit in der Sache, 
Zwangsläufigkeit in der Form, Einheitlichkeit im System, Selbständigkeit in der 
Anwendung, Zentralisation des Arbeitsganges, Dezentralisation der Leistung“ 1 2 
kann daher als zweckmäßigste Lösung angesprochen werden. 
In den Spielarten der sachlichen Zentralisation, d. i. der Begrenzung von Frei 
heit und Selbständigkeit, sind erhebliche Unterschiede des Grades festzustellen 3 : 
a) Es werden nur Richtlinien über allgemeine Fragen ausgegeben, die den Gesamtbetrieb 
angehen; die Abteilungen oder Teilbetriebe gestalten die Richtlinien aus und führen sie selb 
ständig durch; alle nur die Teile angehenden Angelegenheiten werden unabhängig erledigt 
(bei I. G. mit weitgehender rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit der Mitglieds 
betriebe : Siemens-Rhein-Elbe-Union 4 5 , Schultheiß-Ostwerke-Kahlbaum 6 ). 
Meist wird ein Gemeinschaftsausschuß gebildet, der Auskünfte verlangen kann und Ein 
blick in die Bücher hat, Austausch von Betriebserfahrungen, Richtlinien für gemeinsamen 
Ein- und Verkauf und Finanzplan sowie Grundsätze und Anweisungen für Behandlung und 
Durchführung einzelner Geschäfte. 
b) Außer allgemeinen Richtlinien werden auch besondere Fragen der einzelnen Betriebe 
geregelt, zum Beispiel Fragen der Neuaufnahme von Geschäften, Neueinrichtungen und Neu 
beteiligungen, Aufnahme von Anleihen usw., kurz alle Geschäfte, die den normalen Rahmen 
überschreiten, werden beaufsichtigt. 
c) Alle gemeinsamen Angelegenheiten werden nach festgelegten Richtlinien behandelt, 
während im übrigen alle Betriebsteile frei handeln, zum Beispiel gemeinsamer Einkauf, 
insbesondere für Stoffe, die alle Teile verbrauchen, gemeinsame Werbung und Verkauf, 
Finanzwesen. 
d) Zentralisierte Erledigung gemeinsamer Aufgaben, sowie Richtlinien für alle übrigen 
Aufgaben, zum Beispiel bei Auftragsverteilung, Lohngestaltung, Finanzierung und sozialen 
Angelegenheiten 6 . 
Bei Einzelunternehmungen ist dieser Grad als gemeinsame Leitung bestimmter Sach 
gebiete durch das Kollegium und Einzelerledigung der Ressorts zu erkennen, zum Beispiel die 
Einheitlichkeit der Verwaltung wird durch den Generaldirektor überwacht, im übrigen besteht 
selbständige Leitung der Ressorts durch Abteilungsdirektoren; dabei sind mehrere kleine 
Unterschiede insofern möglich, als der Generaldirektor völlig frei von laufender Arbeit sein 
kann (Gasmotorenfabrik Deutz) 7 oder auch ein eigenes Ressort hat (Roddergrube A.-G.) 7 . 
e) Sowohl die gemeinsamen als auch wichtige Angelegenheiten der einzelnen Abteilungen 
werden straff zentral geführt, dagegen besteht noch volle Freiheit in einzelnen Sachgebieten 
oder auch zum mindesten lediglich der Zwang zur Einhaltung bestimmter Richtlinien. Dies 
ist zum Beispiel der Grundsatz der Organisation bei den Vereinigten Stahlwerken A.-G., der 
als „betriebliche (soll wohl heißen: technische) Dezentralisation und verwaltungstechnisohe 
Zentralisation“ bezeichnet wird 8 . 
Hier ist der Verkauf im allgemeinen straff zentralisiert (Syndikatserzeugnisse!), nur die 
Werkstättenerzeugnisse haben noch Freizügigkeit bei den Werken behalten. Diese Entwicklung 
wurde durch den vor 2 Jahren vorgenommenen Umbau noch verfeinert und vertieft durch 
„Abgrenzung der Verantwortung und Wiederherstellung der vollen Verantwortung weniger 
Einzelpersönlichkeiten“ 9 . Die Dezentralisation der Werksbetriebe wurde durch weitgehende 
wirtschaftliche und völlige juristische Verselbständigung gesteigert, wodurch nicht nur wirt- 
1 Theisinger: Die Führung der Unternehmung als organisatorisches Problem. Z. f. B. 
H. 11 (1933), S. 660. 
2 Vogt: Bd. I, S. 76, der auf Rohwaldt in Maier-Rothschilds Kaufmannspraxis, Bd.II, 
S. 925ff. zurückgreift. 
3 Nach Beste: S. lOlff. 
4 Rosendorff: Die rechtliche Organisation der Konzerne, S. 16ff. 
5 Rosendorff: S. 138ff. 
6 Zwischen Siemens-Halske und Siemens-Schuckert. Enquete-Bericht, S. 410. 
7 Seuthe: Die Gliederung der Verwaltung in der westdeutschen Großindustrie. 
8 Siehe Deutsche Bergwerks-Zeitung vom 3. Juni 1932. 
9 Vogler auf der außerordentlichen Generalversammlung am 26. November 1933.
	        
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