Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Leitung.

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stanzenzug  oder  Dienstweg,  d.h.  den  „Weg,  welchen  die  von  der  höchsten  Autorität
ausgehenden  öder  an  sie  gerichteten  Nachrichten  gehen,  indem  sie  alle  Stufen  der
Rangordnung  durchlaufen“ 1 .  Sowohl  die  Sicherheit  der  Befugnisse,  die  Übermittlung ­
  und  Benachrichtigung,  als  auch  das  Erfordernis  einheitlicher  Befehlsübermittlung ­
  würden  bedingen,  daß  alle  Anordnungen  den  Instanzenweg  zu  durchlaufen ­
  hätten;  da  er  jedoch  mit  der  Größe  der  Betriebe  durch  die  Zahl  der  zu
durchlaufenden  Stufen  wächst,  würde  dieser  Weg  in  den  meisten  Fällen  zu  lang
sein.  Daher  wird  dem  durch  die  Rangordnung  gegebenen  System  der  Unter-  und
Überordnung  (Subordination)  die  Gleiohordnung  (Koordination)  gegenübergestellt.
Es  werden  bestimmte  Stufen  der  Rangordnung  gleichgestellt  und  mit  gewissen
Befugnissen  „letzter  Entscheidung“  2  ausgestattet;  diese  Stellen  letzter  Entscheidung ­
  können  ihre  Untergebenen  ermächtigen,  für  Gesehäftsvorfälle  genau  vorher
festgelegter  Art  und  begrenzten  Umfangs  unmittelbar  miteinander  in  Verbindung
zu  treten.  Fast  immer  ist  das  Ergebnis  dieser  Verhandlungen  der  übergeordneten
Dienststelle  mitzuteilen,  welche  in  diesem  Falle  die  Funktion  des  Entscheidungs-Vorbehalts
  ausübt.

Neben  der  Rangordnung,  der  Senkrechtgliederung  des  Betriebes  nach  den
Graden  der  Befehls-  und  Entscheidungsmacht,  steht  die  Wagerechtgliederung  des
Betriebes  nach  Aufgaben  (welche  aus  der  Aufgabengliederung  [s.  S.  144]  entstanden
ist).  Sie  ist  hier  insofern  bedeutsam,  als  durch  die  Verbindung  von  Rangordnung
und  Aufgabengliederung  die  Zuständigkeiten  und  damit  die  Kompetenzen  geregelt
werden.  Kompetenz  ist  also  Willens-  und  Entscheidungsmacht  für  den  Bereich
einer  bestimmten  Aufgabe.  Es  ergeben  sich  somit  für  jede  Aufgabe,  jede  Abteilung, ­
  jedes  Fachgebiet  bestimmte  Instanzen  mit  festgelegten  Zuständigkeiten,
so  daß  also  durch  die  Kompetenz  jeder  Betriebsperson  genau  die  Stelle  sowohl  im
Aufbau  der  Rangordnung  als  auch  nach  dem  Aufgabengebiet  angewiesen  ist.
Die  mit  der  Kompetenzzuteilung  sofort  entstehenden  Fragen  der  richtigen
Abgrenzung  werden  im  nächsten  Abschnitt  behandelt  werden.  Hier  soll  noch  auf
das  Ausmaß  der  Rangordnung  eingegangen  werden.  Bei  einem  Verhältnis  von
15  (10)  Personen  der  untersten  Aufgabenstufe  zu  einem  Vorgesetzten  (etwa  Meister
und  weiter  von  4  (5)  leitenden  Angestellten  auf  einen  Angestellten  der  höheren
Ordnung  würden  sich  folgende  geometrische  Reihen  ergeben 3 :

Fall  1

Fall  2

a

=

16

a  =

10

a i

=

60

aj  =

50

a 2

=

240

a 2  =

250

a s

=

960

a 3  =

1250

a 4

=

3  840

a 4  =

6  250

a 5

=

15  360

a s  =

31  260

a 6

=

61  640

a 6  —

166  250

a 7

=

245  760

a 7  —

831  250

a g

=

983  040

a 7  =

4  166  250

a 9

=

3  932  160

a 7  =

22  881  260

a io

=

15  728  640

a 8

114  406  260

a ll

=

62  914  660

;  i,  =

572  031  250

a 12

=

261  668  240

a 10  =

2  860  156  250

a 13
daß

in

1  006  632  960
den  größten  Wirtschaftsbetrieben  die  Stufen  der  Rangmg

  begrenzt  sind,  daß  also

zur  sachlichen  Sicherung  der  Befehlsgewalt

  und  der  Entscheidungsbefugnisse  nur  eine  überraschend  geringe  Stufung
notwendig  wäre  (6—8).  Ein  Vergleich  mit  praktischen  Zahlen  ergibt  im  großen
und  ganzen  die  Richtigkeit  dieser  Rechnung,  wobei  allerdings  Abweichungen  sowohl ­
  im  Hinblick  auf  die  Zahlen  der  untersten  Stufe  als  auch  der  übergeordneten

1  Fayol:  S.  281.  2  Mahlberg:  S.  21.  3  Fayol:  S.  45.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.

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