Die Leitung.
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Eine weitere Sorge bereitet oft die Umkehrung des instanziellen Flusses, die Regelung der
Berufungs- und der Beschwerdewege sowie der Anregungen. Hier muß aus zwingenden
Gründen der übliche Instanzenzug von unten nach oben durchbrochen werden; es geht nicht,
daß der Untergebene Beschwerden nur bei seiner unmittelbar vorgeordneten Dienststelle an
bringen kann oder auch Anregungen zu Verbesserungen, die ihm bei der Durchführung seiner
Aufgaben zum Vorteil des Betriebes kommen, der Betriebsleitung nur über seinen unmittel
baren Vorgesetzten anmelden kann, da zu leicht ein Unterschlagen, eine Verzögerung oder
Verfälschung möglich ist. In großen Betrieben sind deshalb besondere Berufungswege und
Beschwerdemöglichkeiten sowie Einrichtungen zur sicheren Übermittlung von Anregungen an
die oberste Betriebsleitung oder die dazu bestimmte Dienststelle eingerichtet. Die Regelung
wird im einzelnen auf verschiedene Weise durohgeführt: als besondere Beschwerdestelle ist oft
der Personalchef eingesetzt; auch die gesetzlichen Betriebsvertretungen (z.B. heute die Ver
trauensleute) und außerbetriebliche (Arbeitsgerichte, Schiedsstellen, Treuhänder der Arbeit)
sind eingeschaltet, entweder nur weiterleitend oder in Verbindung mit der betrieblichen Be
schwerdestelle; auch hier sind natürliche Beschwerdegrenzen und Entscheidungsvorbehalte
seitens der jeweils im Besohwerdezug übergeordneten Instanz eingeschaltet. Als einfaches,
aber wohl wirksamstes Mittel ist die Sprechstunde des Chefs selbst oder zum mindesten der
Hausbriefkasten des Chefs anzusehen; in großen Betrieben sind an zugänglichen Stellen Kästen
angebracht, die Beschwerden und Anregungen aufnehmen und nur von der vorgesehenen
Stelle, evtl, vom Direktionssekretariat aus, geleert werden. Schwierigkeiten entstehen da, wo
den eingesetzten oder gebräuchlichen Beschwerdeinstanzen allgemein oder in einzelnen Fällen
Mißtrauen entgegengebracht wird; dann muß eine Sonderregelung möglich sein. So hat etwa
in einer Berliner Großbank der erste Direktor selbst sich eine Stunde täglich zur Entgegen
nahme von Beschwerden oder für sonstige Anliegen zur Verfügung gestellt, da der Personalchef
in diesem Palle, obwohl tüchtig und im Dienst ergraut, als alter Junggeselle und Sonderling
nicht das Vertrauen der meist jüngeren und verheirateten Angestellten besaß.
3. Einige Sonderfragen der Befugnisse, a) Die Überschneidung der Kom
petenzen. Schon bei der Darstellung des vorigen Abschnitts stießen wir an
einer Stelle auf eine Tatsache, die hier etwas näher erläutert werden soll: die
Kompetenzüberschneidung bzw. Kompetenzabgrenzung; sie hängt eng zusammen
mit der Art der Befugniszuteilung überhaupt und wirkt in stärkster Weise auch
auf das Verhältnis der Zahl der leitenden Personen zur Gesamtzahl der Beleg
schaft. Der instanzielle Aufbau des Betriebes ist nämlich grundsätzlich nach
mehreren Gesichtspunkten möglich. Die vor allem in kleinen Betrieben übliche
Art, welche auf eine straffe Form der Durchsetzung des zentralen Willens achtet,
einen klaren Aufbau der Instanzen erstrebt und vor allem die erwünschte Einheit
der Befehlserteilung in den Vordergrund schiebt, hat den Nachteil, daß der ein
wandfreien Trennung der Aufgaben zu wenig Beachtung geschenkt werden kann.
Sie läßt keinen Raum für die Abtrennung der nachgeordneten Betriebsaufgaben,
der Verwaltungsaufgaben, welche auch als mittelbare Zweckaufgaben des Be
triebes bezeichnet worden sind 1 , und der Bereitstellung der Hilfsmittel für die
eigentliche Durchführung des Betriebes dienen. Bei der „Linien-Organisation“
(welche dem alten Heere nachgebildet ist) fallen diese Bereitstellungsaufgaben den
einzelnen Betriebsabteilungen selber zu * 1 2 . Dies ergibt nicht nur eine Überlastung
mit Aufgaben für die leitenden Personen und damit eine Zersplitterung der Auf
merksamkeit, mangelnde Sorgfalt und Sachkenntnis entweder bei der einen (Ver
waltung) oder der andern Aufgabe (Betriebsdurchführung), sondern auch ein zu
weitgehendes Vertrauen auf die Erfahrungen und Fähigkeiten des Unterpersonals,
gefährliche Überbürdung von Aufgaben und Verantwortung auf eine Person 3
(Gefahr bei Versagen oder Krankheit), einen gewissen Hang zu übergroßem Eigen
leben infolge großer Selbständigkeit der Unterabteilungen 4 und aus allen diesen
der übertriebenen Rangstufung an, die zwar ausschließlich dem soziologischen Bereich an
gehören, gleichwohl aber auch organisatorisch beachtlich sind. Seine reichlich unsachlichen
Bemerkungen und Ausfälle gegen die Unternehmer werden hier ausdrücklich abgelehnt.
1 Nordsieok: Sohaubildliche Darstellung, S. 14.
2 Nordsieok: Sohaubildliche Darstellung, S. 19.
3 Alf ord-Frölich: Abschnitt: Organisation der Arbeit von Alford, S. 382.
4 Nordsieok: S. 19/20.
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