Die Leitung.
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Formen dieses Instanzenaufbaus und dieser Kompetenzverteilung sichtbar, wo
bei der Zweck verfolgt wird, die Vorteile einer klaren Befehlsgewalt mit den
Vorteilen der höchstmöglichen Bearbeitung nach Sachverständigkeit in geeigneter
Weise zu vereinigen, gleichzeitig aber auch die Verantwortung der einzelnen Be
triebsleiter zu erleichtern und eine größere Stetigkeit der Betriebsführung zu
bewahren.
b) Die Ausübung der Befugnisse 1 . Als zweite Frage erscheint im Rahmen
des instanziellen Aufbaus die der Form der Willensübertragung einer kurzen Er
örterung würdig, da durch diese Form sowohl die unmittelbare organisatorische
Wirksamkeit stark beeinflußt wird, als auch psychologische Nebenwirkungen aus
gelöst werden, welche auf die organisatorische Seite zurückwirken. Der instan-
zielle Verkehr, also jede Weiterleitung der Befugnisse von Instanz zu Instanz in
fallender wie in steigender Reihe sowie auch der Verkehr zwischen gleichgeordneten
Instanzen verschiedener Kompetenz hat verschiedene Möglichkeiten. So ist zu
nächst nach der Wirkstärke zu unterscheiden der „Befehl“ — oder in Abwandlung
die stehende Vorschrift —, der Ziel und Mittel in der Erwartung unbedingten
Gehorsams angibt, und der „Auftrag“, der nur das Ziel unnachgiebig setzt, aber
die Art der Ausführung mehr oder minder offenläßt; während im ersten Palle die
Denktätigkeit eng begrenzt und lediglich im Rahmen der eigentlichen Ausführung
zulässig ist, bleibt beim Auftrag die Art der Durchführung und auch die Ent
scheidung zwischen zwei Möglichkeiten der Überlegung des Beauftragten über
lassen. Daneben ist der „Vorschlag“ zu nennen, der zwar einen Weg zeigt, aber
keine unbedingte Fügsamkeit erwartet, sondern die Entscheidung und insoweit
auch die Denktätigkeit freiläßt. Für mehrere gleichartige Fälle innerhalb ge
wisser Zeitspannen leitet sich aus dem Vorschlag die Richtlinie ab. Endlich ist,
obwohl eigentlich systematisch nicht in diese Gruppe gehörend, die „Bitte“ zu
erwähnen, welche keinerlei Bindung an die Ausführung voraussetzt und lediglich
als Anregung zu gelten hat. Die Übertragung des zentralen Willens von der Spitze
über den Instanzenbau auf die unteren Betriebsglieder erfolgt durchweg durch
Befehl und Auftrag bzw. Vorschriften und Richtlinien; dabei können sie natürlich
rein äußerlich in die Form der Bitte oder des Vorschlags gekleidet sein, was der
Fall sein wird, wenn es sich um untergeordnete Dinge handelt. In entscheidenden
Augenblicken und Angelegenheiten ist nur der Befehl maßgebend, der als die
straffste Form der Willensübertragung gelten kann. Vorschlag und Bitte treten
im Verkehr zwischen gleichgeordneten (koordinierten) Instanzen auf und sind
auch als Verkehrsformen mit den übergeordneten Instanzen üblich.
Hinsichtlich der Übermittlungstechnik ist die mündliche und fernmündliche,
die freischriftliche und vordruckgebundene, die Zeichen- und die automatische
Form zu unterscheiden. Ihre Auswirkungen sind sehr unterschiedlich; Mißver
ständnisse sind bei allen möglich und zwar sowohl zwischen den Anordnungs
befugten und dem Empfänger, als auch beim Geber selbst (Irrtum im Motiv) und
dem Empfänger (falsche Auslegung). Sowohl zu kurze als zu lange Anordnungen
können unübersichtlich sein, bei der schriftlichen Form werden die Vergeßlichkeit
und Übertragungsfehler ausgeschlossen, dagegen Mißverständnisse nicht beseitigt;
auch die Einheitlichkeit der Anordnung wird bei schriftlicher Niederlegung ge
fördert und noch erhöht durch den Vordruck, der eine vor denkende Tätigkeit über
Art und Umfang zuläßt. Zeichenübertragung ist nur für kurze, vorher festgelegte
Fälle richtig. Die selbsttätige Übertragung — etwa durch das Eintreffen eines
Vordruckes wird ein Arbeitsvorgang ausgelöst oder bei Fließfertigung durch Ein
1 Dieser Abschnitt stützt sich zum Teil auf eine am Wirtschaftsseminar der Technischen
Hochschule Berlin angefertigte Studienarbeit von Wolf f: Die Formen der Befehlsübermitt
lung im Betriebe und ihre soziologische Bedeutung.