Die Betriebsarbeit.
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fahrer im Walzwerk, in der Maschinenzentrale, im Kraftwerk. Diese Tätigkeit erfordert weniger
die Kenntnis der Herstellung als vielmehr der Wirkungsweise der zu betreuenden Maschinen.
Dabei sind etwa im Verkehrsbetrieb nur die Vorgänge und Verrichtungen, die der
Schaffung und Erhaltung der Beförderungsgelegenheit selbst dienen, als rein technische Verkehrsarbeit
anzusehen, also das Betreiben und Unterhalten der Verkehrsmittel, während alles,
was zur Vermittlung und Förderung der Benutzung geschieht, der kaufmännisch-verwaltenden
Arbeit zuzureohnen ist.
Kennzeichnend für alle technische Arbeit ist jedoch neben der Verschiedenheit
der Gebiete eine kaum minder große Mannigfaltigkeit der technischen Tätigkeit
selbst. Die technische Arbeit umfaßt die Forschung, Berechnung und Planung,
den Entwurf und die zeichnerische Gestaltung, die Durchführung von Versuchen
und Prüfungen, den Aufbau und den Betrieb der Anlagen. Die Unmöglichkeit,
alle Gewerbezweige und Tätigkeitsgruppen in einer Person zu erfassen, hat zu
sehr weitgehenden Spezialisierungen gezwungen. Es gibt nicht Konstrukteure
schlechthin, nicht einmal Maschinen- oder Elektrokonstrukteure, sondern Konstrukteure
für Pumpen, für Vorrichtungen und Werkzeuge, für Transformatoren,
für Dieselmotoren, für Flugzeuge, für Turbokompressoren, Preßluftwerkzeuge,
Transportgeräte, für Schwachstromanlagen, Meßgeräte, Beleuchtung, für Stahlhaus-,
Brücken- und Wasserbau, kurz; für jedes geschlossene technische Gebiet
hat sich ein Fachmann herausgebildet. Das gleiche gilt für den Entwurfs- und
den Bau- und Betriebsleiter: Bau-, Berg-, Verkehrs- und Hüttenwesen, chemische,
Zucker-, Brau- und Textilindustrie, sie alle verlangen Fachwissen, wobei sich auch
hier noch besondere Zweige herausgeschält haben: der Vermessungsfachmann im
Bau- und Verkehrswesen, der Markscheider im Bergbau, der Laborant in der Chemie.
Bis in die untersten Stufen der eigentlichen Ausführung ist die Scheidung zu
erkennen, die sich aus der Notwendigkeit ergibt, dem Bedürfnis ein einwandfreies,
wertvolles Erzeugnis, ein Gut, zur Verfügung zu stellen.
3. Die kaufmännische Arbeit. Nach dem Vorstehenden können wir zunächst
negativ sagen; der Handelsbetrieb als der Träger und augenfälligste Vertreter der
kaufmännischen Arbeit gewinnt weder dem Boden Güter ab, noch nimmt er an
ihnen Veränderungen durch Be- oder Verarbeitung vor. Hieraus ergibt sich, daß
die Arbeit im Handelsbetrieb keine Arbeit an den Gütern selbst ist; die Güter
werden von den land- und forstwirtschaftlichen und den gewerblichen Betrieben
erworben und im gleichen Zustand weiter veräußert. Positiv ausgedrückt besteht
also die kaufmännische Arbeit darin, daß Güter gekauft und verkauft werden. Der
Handelsbetrieb kauft die Ware zu der Zeit oder an dem Ort, wo sie billig ist, und
sucht sie dort zu verkaufen, wann und wo er einen höheren Preis dafür erzielt.
Die kaufmännische Arbeit ist ihrem Wesen nach also mehr geistiger Art: im Vordergrund
steht die Überlegung, welche Ware wann und an welchem Ort gekauft und
wann oder wo sie mit Vorteil wieder verkauft wird.
Der Kaufmann als der Träger des Handelsbetriebes verschafft sich die zu
diesem Zweck erforderliche Kenntnis von den verschiedenen Waren, ihren Eigenarten
und ihrer Bedeutung, sei es für sein Heimatland oder darüber hinaus. Er
sucht in Erfahrung zu bringen, wer die einzelne Ware herstellt, woraus sie hergestellt
wird, ob ein Bedarf für sie vorhanden ist oder ob sie ein vorhandenes Bedürfnis
zu befriedigen imstande ist. Den Herstellern nimmt er die Mühe des Absatzes
ab, indem er die Ware zu einem festen Preis kauft. Er vergleicht die Preise
der Hersteller miteinander, spornt sie an, die Güter zu niedrigen Preisen zu erstellen;
andere Kaufleute treten mit ihm bei der Beschaffung der Ware in Wettbewerb
: so wird der Kaufmann zu einem wichtigen Glied der Markt- und Preisbildung.
Von hier aus kann es geschehen, daß er sich ganz von der Ware loslöst
und seine Gedanken allein auf die Bewegung der Preise richtet: der Spekulationshandel.