Der Unternehmer und Betriebsführer.
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Im Augenblick der Niederschrift (Ende 1935) muß der Frage der Weiterentwicklung der
Bezüge Beachtung geschenkt werden. Die Arbeitsbesohaffungsmaßnahmen des Staates
haben den Wirtsohaftsbetrieben reichliche Aufträge gebracht, die Beschäftigung gesteigert,
den Umsatz gehoben und auch wohl das Verhältnis von Kosten und Erlösen verbessert. Zahl
reiche Unternehmungen melden auch schon wieder ansteigende Gewinne. Soll der Gewinn
anteil der Vorstandsmitglieder wieder in Kraft treten t Grundsätzlich ist dies zu bejahen; denn
es liegen — trotz der staatlichen Maßnahmen — in vielen Fällen besondere Anstrengungen und
Leistungen vor (Rohstoffrage). Solange aber die Löhne und Gehälter aus allgemein wirt
schaftlichen Erwägungen (Preise) nicht erhöht und die Dividenden für die Aktionäre nicht
aufgebessert werden, sollten auch die Tantiemen sich diesen Rücksichten auf das Gemeinwohl
anpassen.
Anhang: Die „Krise“ des Unternehmers. Über die Bedeutung des Unternehmers
für die Volkswirtschaft, insbesondere in der hinter uns liegenden Zeit, soll hier nicht gesprochen
werden. Hierüber besteht ein umfangreiches Schrifttum; vgl. insbesondere: Wiedenfeld:
Das Persönliche im modernen Unternehmertum, 1910, und neuerdings W. Hofmann: Stellung
und Bedeutung der Ünternehmerpersönlichkeit. Leipzig 1933. Hingegen sei kurz eine Frage
gestreift, die im Zusammenhang mit der Krise, die 1929—1932 die deutsche Wirtschaft nach
haltig betroffen hat, vielfach gestellt worden ist: daß diese Krise durch den Unternehmer
großenteils verschuldet oder von ihm nicht genügend bekämpft worden sei. Der deutsche
Unternehmer — so wird behauptet — habe sich als nicht wendig und anpassungsfähig
genug erwiesen, um den Krisenfolgen entgegenzutreten oder sie abzuwenden; er habe zudem
seine eigenen unternehmerischen Ideale, die Selbständigkeit und Freizügigkeit des Handelns,
die Bisikofreudigkeit und Einsatzbereitschaft des eigenen Kapitals, die immer als für den Un
ternehmer besonders kennzeichnend gegolten habe, nicht hochgehalten und sich unter die
schützenden Fittiche des Staates begeben. Vielfach auch habe er den freien Wettbewerb, der
allein die unternehmerische Tat ermögliche, selbst untergraben und somit sich selbst gebunden
und ausgeschaltet.
Eine nüchterne und ruhige Betrachtung des Krisenablaufs und eine Untersuchung über
ihre tieferen Ursachen wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die meisten und schwer
wiegendsten Vorwürfe, die gegen den Unternehmer in diesem Zusammenhang erhoben wurden,
nicht stichhaltig sind. Man wird den völlig anderen Aufbau des Wirtschaftsgefüges im ganzen
in der Nachkriegszeit und vor allem in den Vorbedingungen seiner einzelnen Teile dabei be
achten müssen. Sicher ist die Gefahr des verantwortungslosen Wirtschaftens bei Aktiengesell
schaften größer als bei persönlichen Unternehmungen, da die Direktoren, wenn sie für fremde
Rechnung wirtschaften und das Risiko eines etwaigen ungünstigen Ausgangs nicht selbst
tragen, zu gewagten und gefährlichen Geschäften eher geneigt zu sein scheinen. Offenbar wird
die Rechtfertigung und die mögliche Abberufung als Direktor dabei weniger hoch eingeschätzt
als der Verlust eigenen Vermögens, der dem selbständigen Unternehmer droht. Es kommt
jedoch hinzu, daß in größeren Gesellschaften, vor allem in vielgegliederten und -geschalteten
Konzernen, die Tatbestände leichter verschleiert, Verluste leichter verdeckt und allgemein die
Folgen einzelner Geschäftshandlungen schwerer erkannt werden können; das Zurechnungs
problem spielt hier herein, da es in weit verzweigten und verwickelten Betrieben oft un
möglich ist, die einzelne Maßnahme in ihrer Wirkung — nach Nutzen und Schaden—genau
zu verfolgen. So leicht der Vorwurf mangelhafter Leitung also erhoben wird, so schwer
dürfte ein Beweis sein, daß tatsächlich Fehler im großen Umfang hätten vermieden werden
können.
Daß in Einzelfällen schlechter Wille und Unvermögen schuldig waren und Unternehmer
sich vor Gericht zu verantworten hatten, soll nicht übersehen werden, spielt aber im Rahmen
des Ganzen doch nur eine geringe Rolle. Auch eine fast allgemein festzustellende zu lockere
Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften besagt ja im Grunde noch nicht, daß
den Leitern die Lage ihres Unternehmens nicht immer voll bewußt war; es gibt genügend
Fälle, wo der zu günstige Ausweis von Gewinnen nützlich und der zu ungünstige schädlich
war, aber sicher ebenso viele, wo es umgekehrt richtig war. Ob ferner die Legung stiller Re
serven im Übermaß auf die Dauer schädlich oder nützlich für die Gesellschaft und ihre Inhaber
und Gläubiger ist, kann ebenfalls nur von Fall zu Fall und nur nach sehr eingehenden Fest
stellungen entschieden werden.
Auch der schwerste Vorwurf, die fehlende unternehmerische Wendigkeit, schrumpft bei
genauer Betrachtung auf ein geringes Maß zusammen. Sicher ist oft der Grundsatz der Vor
sicht im Eifer der geschäftlichen Ausdehnung zu kurz gekommen; die Neigung vieler Unter
nehmer, in guten Zeiten den Sprung nach vorn zu wagen und durch Ausweitung der eigenen
Anlagen oder finanzielle Beteiligung eine Stärkung der eigenen Stellung zu erlangen, ist oft
gefährlich übertrieben worden. Doch sind auch hierbei mildernde Umstände vorhanden: der
Zwang zur Rationalisierung als Folge der hohen Löhne und Steuern und der daraus entstehende
hohe Anteil fester Kosten und der Zwang zu großen Umsätzen u. a. Im allgemeinen hat sich
jedoch gezeigt, daß die große Mehrzahl der deutschen Unternehmungen im Kern gesund ge