Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Der Unternehmer und Betriebsführer. 
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Im Augenblick der Niederschrift (Ende 1935) muß der Frage der Weiterentwicklung der 
Bezüge Beachtung geschenkt werden. Die Arbeitsbesohaffungsmaßnahmen des Staates 
haben den Wirtsohaftsbetrieben reichliche Aufträge gebracht, die Beschäftigung gesteigert, 
den Umsatz gehoben und auch wohl das Verhältnis von Kosten und Erlösen verbessert. Zahl 
reiche Unternehmungen melden auch schon wieder ansteigende Gewinne. Soll der Gewinn 
anteil der Vorstandsmitglieder wieder in Kraft treten t Grundsätzlich ist dies zu bejahen; denn 
es liegen — trotz der staatlichen Maßnahmen — in vielen Fällen besondere Anstrengungen und 
Leistungen vor (Rohstoffrage). Solange aber die Löhne und Gehälter aus allgemein wirt 
schaftlichen Erwägungen (Preise) nicht erhöht und die Dividenden für die Aktionäre nicht 
aufgebessert werden, sollten auch die Tantiemen sich diesen Rücksichten auf das Gemeinwohl 
anpassen. 
Anhang: Die „Krise“ des Unternehmers. Über die Bedeutung des Unternehmers 
für die Volkswirtschaft, insbesondere in der hinter uns liegenden Zeit, soll hier nicht gesprochen 
werden. Hierüber besteht ein umfangreiches Schrifttum; vgl. insbesondere: Wiedenfeld: 
Das Persönliche im modernen Unternehmertum, 1910, und neuerdings W. Hofmann: Stellung 
und Bedeutung der Ünternehmerpersönlichkeit. Leipzig 1933. Hingegen sei kurz eine Frage 
gestreift, die im Zusammenhang mit der Krise, die 1929—1932 die deutsche Wirtschaft nach 
haltig betroffen hat, vielfach gestellt worden ist: daß diese Krise durch den Unternehmer 
großenteils verschuldet oder von ihm nicht genügend bekämpft worden sei. Der deutsche 
Unternehmer — so wird behauptet — habe sich als nicht wendig und anpassungsfähig 
genug erwiesen, um den Krisenfolgen entgegenzutreten oder sie abzuwenden; er habe zudem 
seine eigenen unternehmerischen Ideale, die Selbständigkeit und Freizügigkeit des Handelns, 
die Bisikofreudigkeit und Einsatzbereitschaft des eigenen Kapitals, die immer als für den Un 
ternehmer besonders kennzeichnend gegolten habe, nicht hochgehalten und sich unter die 
schützenden Fittiche des Staates begeben. Vielfach auch habe er den freien Wettbewerb, der 
allein die unternehmerische Tat ermögliche, selbst untergraben und somit sich selbst gebunden 
und ausgeschaltet. 
Eine nüchterne und ruhige Betrachtung des Krisenablaufs und eine Untersuchung über 
ihre tieferen Ursachen wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die meisten und schwer 
wiegendsten Vorwürfe, die gegen den Unternehmer in diesem Zusammenhang erhoben wurden, 
nicht stichhaltig sind. Man wird den völlig anderen Aufbau des Wirtschaftsgefüges im ganzen 
in der Nachkriegszeit und vor allem in den Vorbedingungen seiner einzelnen Teile dabei be 
achten müssen. Sicher ist die Gefahr des verantwortungslosen Wirtschaftens bei Aktiengesell 
schaften größer als bei persönlichen Unternehmungen, da die Direktoren, wenn sie für fremde 
Rechnung wirtschaften und das Risiko eines etwaigen ungünstigen Ausgangs nicht selbst 
tragen, zu gewagten und gefährlichen Geschäften eher geneigt zu sein scheinen. Offenbar wird 
die Rechtfertigung und die mögliche Abberufung als Direktor dabei weniger hoch eingeschätzt 
als der Verlust eigenen Vermögens, der dem selbständigen Unternehmer droht. Es kommt 
jedoch hinzu, daß in größeren Gesellschaften, vor allem in vielgegliederten und -geschalteten 
Konzernen, die Tatbestände leichter verschleiert, Verluste leichter verdeckt und allgemein die 
Folgen einzelner Geschäftshandlungen schwerer erkannt werden können; das Zurechnungs 
problem spielt hier herein, da es in weit verzweigten und verwickelten Betrieben oft un 
möglich ist, die einzelne Maßnahme in ihrer Wirkung — nach Nutzen und Schaden—genau 
zu verfolgen. So leicht der Vorwurf mangelhafter Leitung also erhoben wird, so schwer 
dürfte ein Beweis sein, daß tatsächlich Fehler im großen Umfang hätten vermieden werden 
können. 
Daß in Einzelfällen schlechter Wille und Unvermögen schuldig waren und Unternehmer 
sich vor Gericht zu verantworten hatten, soll nicht übersehen werden, spielt aber im Rahmen 
des Ganzen doch nur eine geringe Rolle. Auch eine fast allgemein festzustellende zu lockere 
Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften besagt ja im Grunde noch nicht, daß 
den Leitern die Lage ihres Unternehmens nicht immer voll bewußt war; es gibt genügend 
Fälle, wo der zu günstige Ausweis von Gewinnen nützlich und der zu ungünstige schädlich 
war, aber sicher ebenso viele, wo es umgekehrt richtig war. Ob ferner die Legung stiller Re 
serven im Übermaß auf die Dauer schädlich oder nützlich für die Gesellschaft und ihre Inhaber 
und Gläubiger ist, kann ebenfalls nur von Fall zu Fall und nur nach sehr eingehenden Fest 
stellungen entschieden werden. 
Auch der schwerste Vorwurf, die fehlende unternehmerische Wendigkeit, schrumpft bei 
genauer Betrachtung auf ein geringes Maß zusammen. Sicher ist oft der Grundsatz der Vor 
sicht im Eifer der geschäftlichen Ausdehnung zu kurz gekommen; die Neigung vieler Unter 
nehmer, in guten Zeiten den Sprung nach vorn zu wagen und durch Ausweitung der eigenen 
Anlagen oder finanzielle Beteiligung eine Stärkung der eigenen Stellung zu erlangen, ist oft 
gefährlich übertrieben worden. Doch sind auch hierbei mildernde Umstände vorhanden: der 
Zwang zur Rationalisierung als Folge der hohen Löhne und Steuern und der daraus entstehende 
hohe Anteil fester Kosten und der Zwang zu großen Umsätzen u. a. Im allgemeinen hat sich 
jedoch gezeigt, daß die große Mehrzahl der deutschen Unternehmungen im Kern gesund ge
	        
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