Das Entgelt.
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2. Mindestgehälter und Altersstufen. Das Streben der Angestellten geht natur
gemäß dahin, durch die Gehälter ihr Auskommen zu finden und sich ihr Fort
kommen und die Lebensmöglichkeit zu sichern. Mit zunehmendem Alter, mit der
Eheschließung und der Zahl der Kinder wächst erklärlicherweise der Wunsch und
die Notwendigkeit, das Einkommen zu erhöhen, selbst wenn eine entsprechende
Steigerung der Leistung nicht eintritt. Diesem Streben nach höheren Einkünften
mit steigendem Alter stehen im allgemeinen ohne weiteres zwei Möglichkeiten
offen: der Angestellte kann selbständig werden oder eine besser bezahlte Stellung
zu erhalten versuchen, die er entweder im gleichen oder in einem anderen Betrieb
finden kann. Die Verselbständigung ist allerdings nur in wenigen Geschäfts
zweigen und nicht allen Angestellten, sondern nur den gehobenen möglich; vor
ahem im Kleinhandel, aber auch im Großhandel finden immer wieder tüchtige
Leute Gelegenheit, selbständig ein Geschäft zu eröffnen. Für die große Masse
der AngesteUten bleibt jedoch dieser Weg verschlossen.
Auch die Möghchkeiten, durch Übergang in andere SteUungen im gleichen
oder fremden Betriebe die Gehälter aufzubessern, sind begrenzt; der natürliche
Abgang durch Tod oder Erkrankung, die Zurruhesetzung u. a. bietet längst nicht
genügend Spielraum; ein zwischenbetrieblicher Wechsel aber wird durch die weit
gehende Mechanisierung und Vereinfachung vieler Tätigkeiten erschwert, da meist
genügend jüngere und an Betriebserfahrung reichere Angestellte zur Verfügung
stehen. Endlich aber spielt natürlich der Stillstand der industriellen und kauf
männischen Entwicklung im ganzen dabei eine Rolle; die frühere stürmische Aus
weitung ist heute einer ruhigeren Nachfrage gewichen. Die Bildung der Groß
betriebe, die die Ausbildung und Anlernung betriebserfahrener Angestellter
einer mit vielfachen mittel- und unmittelbaren Anlefnkosten verbundenen Ein
stellung betriebsfremder Personen oft vorziehen, wirkt ebenfalls dem Stellen
wechsel entgegen.
Unter dem Druck der Verhältnisse hat sich daher allgemein die Einrichtung
der Mindestgehälter und der Gehaltssteigerung mit zunehmendem Alter auch für
die gleiche Tätigkeit herausgebildet. So sieht z. B. der Tarif für Bankangestellte
Erhöhungen um 5—20 RM. für den Monat nach jedem Jahr vor. Nach 15 Jahren
ist das Höchstgehalt erreicht bei einem Alter der Angestellten von 30—35 Jahren.
Diese Regelung bedeutet natürlich, daß den Betrieben für die gleiche Arbeit
höhere Aufwendungen entstehen, und es kommt die Neigung auf, aus Kosten
ersparnisgründen möglichst ledige und junge Angestellte zu beschäftigen, für die
ein geringes Mindestgehalt vorgesehen ist. Zwar kann sich mit steigendem Alter
und zunehmender Berufserfahrung die Leistung erhöhen und der Wirtschafts
betrieb könnte somit versuchen, diese älteren und erfahreneren Leute an schwie
rigere und verantwortungsvollere Posten zu stellen — sofern ihm genügend
solcher Posten zur Verfügung stehen, was meist nicht der Fall ist. Im allgemeinen
wird jedoch in den unteren Tätigkeitsgruppen, die einfache Arbeiten umfassen,
die Höchstleistungsfähigkeit sehr schnell erreicht, ja sie wird mit zunehmendem
Alter sogar wieder sinken; ferner hängt bei selbständigen und schwierig verant
wortlichen Arbeiten die Leistung mehr von der Eignung und dem beruflichen
Wissen als vom Lebensalter ab.
Die Einstufung des Gehaltes nach dem Berufsalter wirft daher sowohl für
den Betrieb, dem durch sie höhere Kosten entstehen, als auch für die Angestellten
eine Reihe wichtiger Erwägungen auf. Die älteren Angestellten werden leicht
aus ihrer Arbeit verdrängt zugunsten der billigeren jüngeren Kräfte, während
andererseits die jüngeren Leute trotz gleicher Leistung nur um ihrer Jugend willen
schlechter bezahlt werden, was vielfach das Streben nach höherem Wissen und
besseren Leistungen hemmt. Es kommt aber hinzu, daß die Betriebe oft ge