Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Das Entgelt. 
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2. Mindestgehälter und Altersstufen. Das Streben der Angestellten geht natur 
gemäß dahin, durch die Gehälter ihr Auskommen zu finden und sich ihr Fort 
kommen und die Lebensmöglichkeit zu sichern. Mit zunehmendem Alter, mit der 
Eheschließung und der Zahl der Kinder wächst erklärlicherweise der Wunsch und 
die Notwendigkeit, das Einkommen zu erhöhen, selbst wenn eine entsprechende 
Steigerung der Leistung nicht eintritt. Diesem Streben nach höheren Einkünften 
mit steigendem Alter stehen im allgemeinen ohne weiteres zwei Möglichkeiten 
offen: der Angestellte kann selbständig werden oder eine besser bezahlte Stellung 
zu erhalten versuchen, die er entweder im gleichen oder in einem anderen Betrieb 
finden kann. Die Verselbständigung ist allerdings nur in wenigen Geschäfts 
zweigen und nicht allen Angestellten, sondern nur den gehobenen möglich; vor 
ahem im Kleinhandel, aber auch im Großhandel finden immer wieder tüchtige 
Leute Gelegenheit, selbständig ein Geschäft zu eröffnen. Für die große Masse 
der AngesteUten bleibt jedoch dieser Weg verschlossen. 
Auch die Möghchkeiten, durch Übergang in andere SteUungen im gleichen 
oder fremden Betriebe die Gehälter aufzubessern, sind begrenzt; der natürliche 
Abgang durch Tod oder Erkrankung, die Zurruhesetzung u. a. bietet längst nicht 
genügend Spielraum; ein zwischenbetrieblicher Wechsel aber wird durch die weit 
gehende Mechanisierung und Vereinfachung vieler Tätigkeiten erschwert, da meist 
genügend jüngere und an Betriebserfahrung reichere Angestellte zur Verfügung 
stehen. Endlich aber spielt natürlich der Stillstand der industriellen und kauf 
männischen Entwicklung im ganzen dabei eine Rolle; die frühere stürmische Aus 
weitung ist heute einer ruhigeren Nachfrage gewichen. Die Bildung der Groß 
betriebe, die die Ausbildung und Anlernung betriebserfahrener Angestellter 
einer mit vielfachen mittel- und unmittelbaren Anlefnkosten verbundenen Ein 
stellung betriebsfremder Personen oft vorziehen, wirkt ebenfalls dem Stellen 
wechsel entgegen. 
Unter dem Druck der Verhältnisse hat sich daher allgemein die Einrichtung 
der Mindestgehälter und der Gehaltssteigerung mit zunehmendem Alter auch für 
die gleiche Tätigkeit herausgebildet. So sieht z. B. der Tarif für Bankangestellte 
Erhöhungen um 5—20 RM. für den Monat nach jedem Jahr vor. Nach 15 Jahren 
ist das Höchstgehalt erreicht bei einem Alter der Angestellten von 30—35 Jahren. 
Diese Regelung bedeutet natürlich, daß den Betrieben für die gleiche Arbeit 
höhere Aufwendungen entstehen, und es kommt die Neigung auf, aus Kosten 
ersparnisgründen möglichst ledige und junge Angestellte zu beschäftigen, für die 
ein geringes Mindestgehalt vorgesehen ist. Zwar kann sich mit steigendem Alter 
und zunehmender Berufserfahrung die Leistung erhöhen und der Wirtschafts 
betrieb könnte somit versuchen, diese älteren und erfahreneren Leute an schwie 
rigere und verantwortungsvollere Posten zu stellen — sofern ihm genügend 
solcher Posten zur Verfügung stehen, was meist nicht der Fall ist. Im allgemeinen 
wird jedoch in den unteren Tätigkeitsgruppen, die einfache Arbeiten umfassen, 
die Höchstleistungsfähigkeit sehr schnell erreicht, ja sie wird mit zunehmendem 
Alter sogar wieder sinken; ferner hängt bei selbständigen und schwierig verant 
wortlichen Arbeiten die Leistung mehr von der Eignung und dem beruflichen 
Wissen als vom Lebensalter ab. 
Die Einstufung des Gehaltes nach dem Berufsalter wirft daher sowohl für 
den Betrieb, dem durch sie höhere Kosten entstehen, als auch für die Angestellten 
eine Reihe wichtiger Erwägungen auf. Die älteren Angestellten werden leicht 
aus ihrer Arbeit verdrängt zugunsten der billigeren jüngeren Kräfte, während 
andererseits die jüngeren Leute trotz gleicher Leistung nur um ihrer Jugend willen 
schlechter bezahlt werden, was vielfach das Streben nach höherem Wissen und 
besseren Leistungen hemmt. Es kommt aber hinzu, daß die Betriebe oft ge
	        
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