Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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des  hinterzogenen  Betrages,  d.  h.  600  M.  ersparen,  und  diese  Summe
dürfte  sicherlich  zu  klein  sein,  um  ihn  zu  betrügerischen  Angaben  zu
veranlassen,  die  ihn  in  das  Gefängnis  führen  könnten.  Mit  einem
Wort  also:  Die  Ersparnis  wäre  dem  Risiko  gegenüber  zu  gering.—
Aber  nicht  nur,  daß  bei  der  Vermögenshaftsteuer  eben  infolge  ihres
geringen  Satzes  die  Steuerpflichtigen  zur  vollständigen  Vermögensangabe ­
  veranlaßt  würden,  wäre  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  viele
Steuerpflichtige  sogar  die  Tageswerte  ihres  Vermögens  nach  oben
abrunden  würden,  um  Reklaniationen  der  Steuerbehörde  zu  vermeiden,
weil  ihnen  die  geringe  Haftsteuer  als  ein  zu  unwichtiger  Anlaß  dazu
erscheint.  Noch  ofsensichlicher  liegt  die  Sache  bei  gehamstertem  und
verstecktem  Papiergeld,  da  es  ja  zweifellos  viel  vorteilhafter  ist,  sich
hierfür  zinstragende  Staatspapiere  anzuschaffen  und  aus  dem  Zinsertrag ­
  die  geringe  Vermögenshaftsteuer  zu  entrichten.
Es  ist  also  erklärlich,  daß  die  Vermögenshaftsteuer  durch  ihre
Struktur  und  ihre  geringe  Belastung  zu  ihrem  Teile  am  meisten
dazu  beitragen  wird,  die  Volksmitglieder  zur  Ehrlichkeit  in  Steuerangelegenheiten ­
  zu  erziehen.  Gerade  darauf  aber  kommt  es  an,
dieser  Umstand  ist  wichtiger  als  alle  andern.
Erscheint  danach  die  Selbsteinschätzung  von  sich  aus  schon  dazu
angetan,  Steuerhinterziehungen  bei  der  Vermögenshaftsteuer  zu  verhindern, ­
  so  könnte  man  sie,  um  ganz  sicher  zu  gehen,  noch  ergänzen
und  kontrollieren  durch  Angaben  dritter,  besonders  Sachverständiger.
Außerdem  müßte  im  Streitfälle  der  Staat  das  Recht  haben,  die
Gegenstände  zu  dem  seitens  des  Besitzers  angegebenen  Werte  zu
enteignen.
Diese  Bestimmung  wird  sich  als  besonders  wohltätig  und  vorteilhaft ­
  erweisen,  wo  es  sich  um  die  Einschätzung  des  Wertes  von
Gütern  und  Grundstücken  handelt.  Den  Landleuten  wird  heute
oft  und  nicht  immer  mit  Unrecht  vorgeworfen,  daß  sie  sich  einergerechten
  Besteuerung  zu  entziehen  wissen.  Sie  werden  sich  aber  ängstlich
davor  hüten,  ihren  Besitz  zu  niedrig  anzugeben,  wenn  sie  daraus  gefaßt ­
  sein  müssen,  daß  der  Staat  von  der  oben  erwähnten  Befugnis
Gebrauch  macht.
Außerdem  wäre  noch  in  Erwägung  zu  ziehen  und  vielleicht  zu
empfehlen,  alle  Steuerangaben  der  Oeffentlichkeit  zur  Verfügung  zu
stellen  oder  wenigstens  auf  berechtigtes  Verlangen  für  jeden  sichtbar
zu  machen.  Das  ist  gar  keine  so  ungeheuerliche  Forderung,  wie  es
            
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