Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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legung von 6 Prozent gewährleistet. Dieser Satz läßt sich aber, 
wie oben gesagt, bei eintretendem erhöhten Staatsbedarf entsprechend 
erhöhen, und zwar sowohl ohne technische Schwierigkeit, als auch 
ohne Störung des Wirtschaftslebens; wenn man z. B. anstatt 
6 Prozent erforderlichenfalls 8 oder 9 Prozent Vermögenshaft 
steuer erheben wollte, so würde auch dieser Satz gegenüber den 
heutigen noch keine übermäßig starke steuerliche Belastung der Steuer 
pflichtigen darstellen und dennoch int Gesamtergebnis dem Staate, 
wie dargelegt, ein wesentliches finanzielles Plus bringen. Die Ver 
mögenshaftsteuer wird also auch dem finanzwirtschaftlichen Grundsatz 
der Beweglichkeit, d. h. der Möglichkeit größerer Ergiebigkeit, durch 
aus gerecht. 
Selbstverständlich werden gegen meinen Vorschlag der Ver 
mögenshaftsteuer verschiedene Einwände mancherlei Art erhoben werden. 
Und zwar werden sich diese Einwände einmal gegen die Vermögens 
haftsteuer als solche, gegen sie selbst und ihre Einzelheiten richten, 
und außerdem werden mir die bekannten Einwände entgegengehalten 
werden, die angeblich gegen jede Einsteuer (impöt unique), als 
welche ich mir die Vermogenshaftsteuer eigentlich ja auch denke, sprechen. 
Was zunächst die letztgenannten Einwände betrifft, so wird 
immer behauptet, die Einsteuer möge vielleicht ihre großen Vorteile 
haben, sei praktisch aber undurchführbar. So hinsichtlich der Steuer 
veranlagung: Die Selbsteinschätzung setze ein übergroßes Maß von 
Ehrlichkeit voraus, welches in Wirklichkeit nie vorhanden sei, die 
amtliche Einschätzung andererseits! erfordere eine derartige Kenntnis 
der Einzelwirtschaften seitens der Einschätzungsbehörden, wie sie 
ebensowenig vorhanden noch auch möglich sei. Ferner müsse die 
Einsteuer bei der relativ bedeutenden Höhe der Steuersumme, die 
sie dem einzelnen ans einmal abverlange, viel drückender und lästiger 
empfunden werden als eine Vielheit von Steuern, die sich auf zahl 
reiche Erhebungsakte verteilten; diese starke steuerliche Belastung, ohne 
welche die Einsteuer eben nicht auskäme, würde die Leute zur Un 
ehrlichkeit in Steuersachen reizen. Endlich wird noch gesagt, man 
könne bei der Einsteuer nicht diejenigen Rücksichten nehmen, welche 
die verschiedenen Quellen, aus denen das Einkommen fließt, erfordern. 
Gegen die Vermögenshaftsteuer wird insonderheit der Einwand 
erhoben werden, daß die Einschätzung bei ihr zu schwierig sei, und 
daß gerade die von mir befürwortete Methode der Selbsteinschätzung
	        
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