Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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umfangreiche  Steuerhinterziehungen  ermöglichen  und  veranlassen  wird.
Dieses  Bedenken  mag  vielleicht  für  die  Selbsteinschätzung  an  sich  zutreffen, ­
  hinsichtlich  der  Vermögenshaftsteuer  wird  das  indes  sicher
nicht  der  Fall  sein,  aus  dem  wiederholt  betonten  und  erklärlichen
Grunde  heraus,  daß  sich  bei  der  geringen  Höhe  der  Vermögenshaststeuer ­
  das  große  Risiko  von  Geld-  und  Freiheitsstrafen  eben  einfach
nicht  lohnt.  Vor  allem  ist  auch  wieder  auf  die  ebenfalls  schon  oben.
erwähnte  Maßnahme  hinzuweisen,  daß  der  Staat  jederzeit  das  Recht
haben  muß,  Vermögen  zu  den:  steuerlich  erklärten  Werte  von  dem  Steuerpflichtigen ­
  zu  erwerben.  Nun  könnte  geltend  gemacht  werden,  daß,
wenn  auch  dadurch  Steuerhinterziehungen  nicht  in  so  hohem  Maße
zu  erwarten  wären,  die  Einschätzung  des  eigenen  Verniögens  für
manche  Steuerpflichtige  auch  bei  ganz  ehrlicher  Absicht  tatsächlich
sehr  schwierig  sei.  Das  ist  aber  nicht  der  Fall,  allgemein  wird
wohl  ziemlich  jeder  steuerpflichtige  Vermögensbesitzer  wissen,  wie  hoch
er  sein  Vermögen  und  Einkommen  steuerlich  zu  bewerten  hat.
Schwierig  könnte  unter  den  heutigen  Umständen  vielleicht  die  Tageswertschätzung
  von  solchen  Gegenständen  sein,  die  noch  einer  gewissen
Zwangsbewirtschaftung  unterliegen,  z.  B.  Miethäuser.  Aber  auch
hier  kann  der  Besitzer  schließlich  nicht  umhin,  richtige  Angaben  zu
machen,  weil  er  dem  Risiko  ausgesetzt  ist,  daß  der  Staat  im  Streitfälle ­
  seinen  (des  Steuerpflichtigen)  Besitz  zu  dem  von  ihm  angegebenen
Werte  übernimmt.  Er  muß  somit  die  Zukunstswertsteigerung,  die
bestimmt  eintreten  wird,  sobald  das  Gebiet  der  Mieten  wieder  freigegeben ­
  ist,  wenigstens  annähernd  berücksichtigen,  und  es  wird  dies
bei  ihm  angesichts  der  geringen  Höhe  der  Vermögenshaftsteuer  auch
keine  Rolle  spielen.  Auch  gibt  ja  natürlich  schon  die  Veranlagung
des  Besitztums  zu  Versicherungszwecken  (Feuer,  Einbruch  und  deral.)
einen  relativ  sicheren  Anhalt.  Bei  einem  großen  Teil  der  Häu  er,
ganz  besonders  bei  Villen  und  Fabrikgebäuden,  die  vielfach  schon
unabhängig  von  der  Zwangsbewirtschaftung  sind,  bietet  die  Feststellung ­
  der  heutigen  Tageswerte  selbstverständlich  keine  Schwierigkeiten.
Neben  diesen  praktisch-technischen  Einwänden  könnte  noch  einer
theoretischer  Natur  dahingehend  vorgebracht  werden,  daß  die  Vermögenshaftsteuer ­
  das  Volksvermögen  verringern  würde  und  darum
also  wie  jede  bloße  Vermögenssteuer  bedenkliche  Folgen  nach  sich
ziehen  könnte.  Das  trifft  indes  ebenfalls  nicht  zu,  denn  die  Vermögenshaftsteuer ­
  ist  zwar  aufgebaut  auf.  dem  Gesamtvermögen  der
            
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