Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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legung  von  6  Prozent  gewährleistet.  Dieser  Satz  läßt  sich  aber,
wie  oben  gesagt,  bei  eintretendem  erhöhten  Staatsbedarf  entsprechend
erhöhen,  und  zwar  sowohl  ohne  technische  Schwierigkeit,  als  auch
ohne  Störung  des  Wirtschaftslebens;  wenn  man  z.  B.  anstatt
6  Prozent  erforderlichenfalls  8  oder  9  Prozent  Vermögenshaftsteuer ­
  erheben  wollte,  so  würde  auch  dieser  Satz  gegenüber  den
heutigen  noch  keine  übermäßig  starke  steuerliche  Belastung  der  Steuerpflichtigen ­
  darstellen  und  dennoch  int  Gesamtergebnis  dem  Staate,
wie  dargelegt,  ein  wesentliches  finanzielles  Plus  bringen.  Die  Vermögenshaftsteuer ­
  wird  also  auch  dem  finanzwirtschaftlichen  Grundsatz
der  Beweglichkeit,  d.  h.  der  Möglichkeit  größerer  Ergiebigkeit,  durchaus ­
  gerecht.
Selbstverständlich  werden  gegen  meinen  Vorschlag  der  Vermögenshaftsteuer ­
  verschiedene  Einwände  mancherlei  Art  erhoben  werden.
Und  zwar  werden  sich  diese  Einwände  einmal  gegen  die  Vermögenshaftsteuer ­
  als  solche,  gegen  sie  selbst  und  ihre  Einzelheiten  richten,
und  außerdem  werden  mir  die  bekannten  Einwände  entgegengehalten
werden,  die  angeblich  gegen  jede  Einsteuer  (impöt  unique),  als
welche  ich  mir  die  Vermogenshaftsteuer  eigentlich  ja  auch  denke,  sprechen.
Was  zunächst  die  letztgenannten  Einwände  betrifft,  so  wird
immer  behauptet,  die  Einsteuer  möge  vielleicht  ihre  großen  Vorteile
haben,  sei  praktisch  aber  undurchführbar.  So  hinsichtlich  der  Steuerveranlagung: ­
  Die  Selbsteinschätzung  setze  ein  übergroßes  Maß  von
Ehrlichkeit  voraus,  welches  in  Wirklichkeit  nie  vorhanden  sei,  die
amtliche  Einschätzung  andererseits!  erfordere  eine  derartige  Kenntnis
der  Einzelwirtschaften  seitens  der  Einschätzungsbehörden,  wie  sie
ebensowenig  vorhanden  noch  auch  möglich  sei.  Ferner  müsse  die
Einsteuer  bei  der  relativ  bedeutenden  Höhe  der  Steuersumme,  die
sie  dem  einzelnen  ans  einmal  abverlange,  viel  drückender  und  lästiger
empfunden  werden  als  eine  Vielheit  von  Steuern,  die  sich  auf  zahlreiche ­
  Erhebungsakte  verteilten;  diese  starke  steuerliche  Belastung,  ohne
welche  die  Einsteuer  eben  nicht  auskäme,  würde  die  Leute  zur  Unehrlichkeit ­
  in  Steuersachen  reizen.  Endlich  wird  noch  gesagt,  man
könne  bei  der  Einsteuer  nicht  diejenigen  Rücksichten  nehmen,  welche
die  verschiedenen  Quellen,  aus  denen  das  Einkommen  fließt,  erfordern.
Gegen  die  Vermögenshaftsteuer  wird  insonderheit  der  Einwand
erhoben  werden,  daß  die  Einschätzung  bei  ihr  zu  schwierig  sei,  und
daß  gerade  die  von  mir  befürwortete  Methode  der  Selbsteinschätzung
            
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