Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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nur die Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 
25000 Mark erfaßt?) Trotz dieser Nicht-Allgemeinheit und Nicht- 
Gleichmäßigkeit ist die Einkommensteuer gerecht, man kann sogar 
sagen: gerade deswegen ist sie gerecht, sie trägt dem allgemeinen 
Volksempfinden, daß größere Einkommen besonders zu belasten sind, 
gebührend Rechnung. Was die volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, 
unter denen die Einkommensteuer zu betrachten ist, betrifft, so' wird 
sie kaum in irgendeiner Weise störend in den Gang des Wirtschafts 
lebens eingreifen; Wirtschaftskämpfe wird sie nicht Hervorrufen. 
Schon größer und näherliegend ist die Gefahr, daß die Einkommen 
steuer den Vermögensstamm angreifen könnte; hier muß der Steuer 
satz sich eben in sinngemäß vernünftigen Grenzen halten. Dafür in 
dem Maße zu sorgen, wie es das Gesamtinteresse erheischt, wird die 
*) Es entsteht au dieser Stelle die Frage, wie die sehr große Zahl 
derjenigen Gewerbetreibenden steuerlich zu erfassen sind, die ohne Angestellte 
arbeiten und unter 25000 M. verdienen? Hierauf ist zu antworten, daß 
jeder selbständige Arbeiter, dessen Einkommen also nicht schon durch einen 
ihn beschäftigenden Betrieb versteuert wird, selbstverständlich sein Einkommen 
bis zur Höhe von 26000 M. mit dem Satz der Lohnumsatzsteuer zu versteuern 
hat. Ein Beispiel wird die Sache am besten erhellen. Ein selbständiger 
Geschäftsmann mag jährlich netto 40000 M. verdienen, er hat alsdann im 
Laufe des Jahres auf 25000 M. die zehnprozentige Lohnprodnktionssteuer 
für seine Person abzuführen, der Mehrgewinn von 15000 M. wäre mit 
300000 M. zu kapitalisieren, wofür 1800 M. als Vermögenshaftsteuer in 
Betracht käme. Es verbleiben ihm dann 13200 M., wovon er 10000 M. 
verbraucht, die mit 2000 M. Einkommensteuer zu belasten sind. Die dann 
noch ersparten 1200 M. sind steuerfrei, weil diese Ersparnis schon von der 
Vermögenshaftsteuer ersaßt ist, und hierfür kommt eine Versteuerung erst 
im nächsten Jahre in Frage. (Ein ausführliches Beispiel ist im Schluß- 
kapitel angegeben.) 
Im Anschluß hieran ist zu erwägen, wie es um die unselbständigen 
Personen oder überhaupt um die in der Produktion tätigen Personen bestellt 
ist, die über 25000 3R. verdienen. Hier würde sich die Sache folgendermaßen 
stellen: Bis zur Höhe von 25000 M. sind alle im Betrieb beschäftigten Per 
sonen, die Chefs so gut wie die Prokuristen, Angestellten und Arbeiter, als 
Glieder des Betriebes anzusehen, und nicht die Personen selber, sondern der 
Betrieb als solcher hat für diese die Lohnumsatzsteuer zu erledigen, wodurch 
der Vorteil entsteht, daß die auf diese Personen entfallende Lohnumsatzsteuer 
ebenfalls als Produktionskosten in der Kalkulation auftreten. Soweit diese 
Personen ein höheres Einkommen als 25000 M. haben, unterliegen sie selbst 
verständlich der Einkommenbesteuerung.
	        
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