Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Arbeit seiner Väter enteignen will. Sie bedeutet nur eine Fort 
entwicklung in organisch aufsteigender Linie unter allgemeinem 
Einsatz derjenigen Energien, die, erfahrungsgemäß wirkungsfähig, 
die deutsche Industrie auf den hohen in aller Welt beneideten 
Stand gebracht haben. Die Arbeitsaktie krönt die soziale Ent 
wicklung des arbeitenden Menschen, für die auch bisher Deutsch 
land in der Welt vorbildlich gewesen ist und ist die Anerkennung 
des tatsächlichen Wertes der volkswirtschaftlichen Einlagen des 
arbeitenden Menschen in jedem Betriebe, nicht mehr die Arbeit 
als gekauftes Gut wertend, sondern als freie Interesseneinlage in 
den Betrieb. Das ist eine vollkommene nach allen Seiten 
gerechte Versöhnungsform, die für alle Glieder der Wirt 
schaft fördernd und gedeihlich wirken kann. 
Ich muß noch auf einen Einwand eingehen, der mir sicher nicht 
erspart bleiben wird, auf die Frage: Wer trägt das Risiko? 
Ich weiß auch von vornherein, daß es von zahlreichen Unterneh 
mern als Unrecht empfunden werden wird, daß das kapitalisti 
sche Risiko einzig und allein auf dem kapitalistischen Mitbesitzer 
des Betriebes ruhen muß, während der arbeitende Mitunternehmer 
scheinbar keinen Anteil daran nimmt und nehmen darf. Ist denn 
aber der Mensch, der dem Betriebe seine Arbeit als Werteinlage 
zur Verfügung stellt, ganz von einem Risiko frei ? Liegt nicht 
gerade in dem Verbrauch der Arbeitskraft, der mit Bestimmt 
heit zu einem gewissen Zeitpunkt eintritt, auch ein Risiko, ein 
Nachteil gegenüber dem kapitalistischen Einsatz, der ohnehin auch 
durch etwaige Krankheit des Aktieninhabers nicht berührt wird. 
Ist nicht in vielen Berufen irgendeine Berufskrankheit, die 
die Arbeitskraft beeinträchtigen kann, eine ganz normale Er 
scheinung, selbst wenn man von Betriebsunfällen ganz und gar 
absieht? Ein jeder trägt das Risiko seiner Werteinlage 
und unter diesem Gesichtspunkte muß der Unternehmer auch das 
Risiko des Arbeitsaktieninhabers als Teilnahme am Risiko des aus 
Kapital und Arbeit zusammengesetzten Betriebes anerkennen. Zu 
dem ist das Risiko in der gegenwärtigen Wirtschaft zumindest nicht 
allgemein sehr hoch, man kann es im Gegenteil in der Regel als 
gering bezeichnen, und bei wirklich mit starkem Risiko belasteten 
Unternehmungen wird billigerweise auch kein Einwand dagegen 
erhoben werden können, daß etwa der Unternehmer eine be 
sondere Risikoprämie für sich gleichfalls vor der Dividenden 
verteilung in Abzug bringen kann. Denn es ist nur gerecht und 
unbedingt notwendig, daß auch zur Erprobung von industriellen
	        
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