Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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der Arbeiterschaft im Gegensatz zu den Kapitalvereinigungen als 
Gleichgewicht dafür eine dauernde Notwendigkeit bleiben muß. 
Die Prämissen von Erzberger sind also beide falsch, sein darauf 
aufgebautes Solidaritätsprinzip fällt damit ohnehin zusammen. Es 
ist in der gegenwärtigen Zeit auch ein viel zu eng gefaßter Begriff, 
wenn man von einem „christlichen“ Solidarismus spricht. Dieses 
Wort scheidet bereits die Arbeiterschaft in zwei Lager, die ein 
ander nicht anerkennen. Mit Christentum hat auch die Wirtschaft 
absolut keine Berührungspunkte, und Erzberger weiß das eben so 
gut, nur daß er dadurch die christlichen Gewerkschaften, die sich 
aber für seine Führung energisch bedanken, hinter sich bringen 
will. Die Hauptsache aber ist, daß Erzbergers Solidaritätsprinzip 
überhaupt nichts mit Solidarität zu tun hat. Seine praktischen 
Forderungen sind auch im Universalismus in keiner Weise begründet 
und laufen eher auf den Sozialindividualismus heraus, für den Erz 
berger allerdings die Vaterschaft nicht für sich beanspruchen kann, 
dessen Lösung er aber entnimmt und in ein neues Schlagwort 
kleidet, nur um sich selbst unter dem Decknamen des Solidarismus 
mit dem Ruhme fremder Gedanken zu schmücken. Wenn Erz 
berger sich gründlicher mit den sozialindividualistischen Lösungen 
beschäftigt hätte, dann kann er unmöglich behaupten, daß bei 
der Erfüllung der Forderungen der Beteiligung an der Leitung am 
Besitz und Ertrag die schwierigste Frage die praktische Durch 
führung ist. Die praktische Durchführung ist nämlich im Sozial 
individualismus die denkbar einfachste, weil sie weder Kosten ver 
ursacht noch große Umstellungen unter Arbeitnehmern oder Ar 
beitergebern erfordert. Wir brauchen aber keine Werkgenossen 
schaften, deren Aufgabe die Regelung der Verzinsung der Unter 
nehmung und Verteilung des Übergewinns zu gleichen Teilen unter 
Werkgenossenschaft und Kapital ist. Die Verteilung des Über 
gewinns zu gleichen Teilen entspricht außerdem in keiner Weise 
dem Anteil des Arbeitswertes am Produktionsprozeß, ist eine 
soziale Geste, in Wirklichkeit aber ein Arbeiterbetrug und 
ein Kapitaldiebstahl am Gute des Unternehmers in willkürlicher 
Höhe. Die Werkgenossenschaft außerdem, die die Erträge der Ar 
beiter für sich zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen soll, ent 
zieht dem Arbeiter den Ertrag seines Fleißes, auf den er 
Anspruch hat und legt ihn in die Hand einer bureaukratischen 
Maschine, auf die er nur geringen Einfluß als einzelner haben und 
die seine soziale Stellung in keiner Weise verbessern kann. Wenn 
der Ertrag der Arbeit des einzelnen wieder einem anderen, einem
	        
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