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der Arbeiterschaft im Gegensatz zu den Kapitalvereinigungen als
Gleichgewicht dafür eine dauernde Notwendigkeit bleiben muß.
Die Prämissen von Erzberger sind also beide falsch, sein darauf
aufgebautes Solidaritätsprinzip fällt damit ohnehin zusammen. Es
ist in der gegenwärtigen Zeit auch ein viel zu eng gefaßter Begriff,
wenn man von einem „christlichen“ Solidarismus spricht. Dieses
Wort scheidet bereits die Arbeiterschaft in zwei Lager, die ein
ander nicht anerkennen. Mit Christentum hat auch die Wirtschaft
absolut keine Berührungspunkte, und Erzberger weiß das eben so
gut, nur daß er dadurch die christlichen Gewerkschaften, die sich
aber für seine Führung energisch bedanken, hinter sich bringen
will. Die Hauptsache aber ist, daß Erzbergers Solidaritätsprinzip
überhaupt nichts mit Solidarität zu tun hat. Seine praktischen
Forderungen sind auch im Universalismus in keiner Weise begründet
und laufen eher auf den Sozialindividualismus heraus, für den Erz
berger allerdings die Vaterschaft nicht für sich beanspruchen kann,
dessen Lösung er aber entnimmt und in ein neues Schlagwort
kleidet, nur um sich selbst unter dem Decknamen des Solidarismus
mit dem Ruhme fremder Gedanken zu schmücken. Wenn Erz
berger sich gründlicher mit den sozialindividualistischen Lösungen
beschäftigt hätte, dann kann er unmöglich behaupten, daß bei
der Erfüllung der Forderungen der Beteiligung an der Leitung am
Besitz und Ertrag die schwierigste Frage die praktische Durch
führung ist. Die praktische Durchführung ist nämlich im Sozial
individualismus die denkbar einfachste, weil sie weder Kosten ver
ursacht noch große Umstellungen unter Arbeitnehmern oder Ar
beitergebern erfordert. Wir brauchen aber keine Werkgenossen
schaften, deren Aufgabe die Regelung der Verzinsung der Unter
nehmung und Verteilung des Übergewinns zu gleichen Teilen unter
Werkgenossenschaft und Kapital ist. Die Verteilung des Über
gewinns zu gleichen Teilen entspricht außerdem in keiner Weise
dem Anteil des Arbeitswertes am Produktionsprozeß, ist eine
soziale Geste, in Wirklichkeit aber ein Arbeiterbetrug und
ein Kapitaldiebstahl am Gute des Unternehmers in willkürlicher
Höhe. Die Werkgenossenschaft außerdem, die die Erträge der Ar
beiter für sich zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen soll, ent
zieht dem Arbeiter den Ertrag seines Fleißes, auf den er
Anspruch hat und legt ihn in die Hand einer bureaukratischen
Maschine, auf die er nur geringen Einfluß als einzelner haben und
die seine soziale Stellung in keiner Weise verbessern kann. Wenn
der Ertrag der Arbeit des einzelnen wieder einem anderen, einem