Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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dende an bk Versicherten ausschütten können. Der Vorstand der 
„Deutscherr Volksversicherung" bezieht außer seinem Gehalt 
keinerlei sonstige Vergütungen. Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich 
tätig. Die Versicherungsbedingungen kommen den Versicherten sehr 
weit entgegen und schließen jede Härte aus. Die Tarife sind vor 
trefflich ausgestaltet, so daß sie als Musterleistungen anzusprechen 
sind. Sie sind nicht, wie die Tarife der öffentlichen Lebensversiche 
rungsanstalten, auf die Agitation zugeschnitten, sondern sie sind nach 
den wirklichen Bedürfnissen der breitesten Volksmassen aufgebaut. 
Ihre Aeberlegenheit gegenüber denen der Konkurrenzgesellschaften 
dürfte sich daher in der Praxis bald erweisen. 
Die Wünsche der nationalen Organisationen sind im vollen 
Amfange erfüllt worden. Ihnen, wie auch den Versicherten selbst, ist 
ein weitgehendes Mitverwaltungs- und Mitbestimmungsrecht einge 
räumt worden. Es sei auch hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die 
öffentlichen Anstalten sich zu einem gleichen Entgegenkommen nicht 
haben bereitftnden lassen. Die Verwaltung dieser Anstalten ist eine 
rein bureaukratische; sie wird im wesentlichen von den Beamten 
der Provinzen und Landschaften besorgt. In der „Deutschen Volks- 
Versicherung" dagegen ist es den Organisationen freigestellt, 
nach Belieben Aktien und damit Sitz und Stimme in der General 
versammlung zu erwerben. Eine Beschränkung dieses Rechtes ist nicht 
vorgesehen und auch nicht beabsichtigt. Die Gründer der Gesell 
schaft haben dem Verfasser ausdrücklich erklärt, daß sie es zu ihrem 
Teile nur begrüßen könnten, wenn die nationalen Organisationen 
von diesem Rechte im weitesten Amfange Gebrauch machten. Die 
Aktien stehen ihnen zur Verfügung, ohne daß sie den dazu gehörigen 
Teil des zinslos gegebenen Organisationsfonds mitzuübernehmen 
brauchen. An der Generalversammlung können alle Versicherten ohne 
Unterschied teilnehmen, so daß sich jeder selbst davon überzeugen 
kann, wie die Geschäfts der Gesellschaft gehandhabt werden. 
Der Aufsichtsrat besteht aus 25 Personen, von denen minde 
stens 12 den Vertragsorganisationen zu entnehmen sind. Wie wenig 
es-« die Gründergesellschaften darauf angelegt haben, hier einen 
dominierenden Einfluß zu erwerben, beweist am besten die Tatsache, 
daß sie an die Spitze des Aufsichtsrats eine neutrale Persönlichkeit, 
den Staatsminister Dr. Grafen von Posadowsky-Wehner, berufen 
haben. Der Name dieses Mannes, der sich in seiner langen Tätig 
keit, vor allem als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, gerade 
in den Kreisen der Arbeiterschaft aufrichtige Verehrung erworben hat, 
bürgt wohl am besten dafür, daß der soziale Zweck des Anternehmens 
stets im vollen Amfange gewahrt wird. Die Ergänzungswahlen zum 
Aufsichtsrat, welche Ende November 1913 stattfinden, werden den Beweis 
erbringen, wie wenig Berechtigung man hat, den Gründern der Ge 
sellschaft irgendwelche Nebenzwecke zu unterlegen. Wenn diese Wahlen 
nicht früher stattfanden, so ist das auf den ausdrücklichen Wunsch 
der Organisationen selbst geschehen. Man hielt es für besser, damit 
zu warten, bis die Verhandlungen mit allen in Frage kommenden 
Organisationen zu einem Abschluß gekommen wären; denn es sollte 
dabei kein Stand und kein Beruf, wie vor allem auch keine der 
maßgeblichen Organisationen übergegangen werden. 
Die Leitung des Anternehmens ist dem bisherigen Vortragenden 
Rat im Reichsamt des Innern, Geheimen Regierungsrat Dr. Rose,
	        
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