Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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also ebenfalls einer Persönlichkeit übertragen worden, die unbedingte 
Gewähr für eine Wahrnehmung der Geschäfte unter Ausschluß jeder 
irgendwie gearteten Nebenabsicht bietet. Auch hat es sich der Vor 
stand angelegen sein lassen, bei der Besetzung der wichtigsten Beamten- 
ftellen, die Wünsche der Vertragsorganisationen im weitesten Um 
fange zu erfüllen. 
Eine besonders beachtenswerte Neuerung bietet der Verwal 
tungsbeirat, der von den Versicherten selbst aus ihren eigenen Reihen 
zu wählen ist. Er besteht aus 25 ordentlichen Mitgliedern und eben 
soviel Stellvertretern, und ist bestimmt, ganz besonders die Inter 
essen der Versicherten zu wahren. Ueber die Verwaltung und den 
Ausbau des Betriebes sind ihm jederzeit die nötigen Mitteilungen zu 
machen. Bei allen wichtigen Entscheidungen ist er gutachtlich zu 
hören; seine Befugnisse sind begrenzt durch die gesetzlichen Bestim 
mungen, an welchen die Gesellschaft nicht vorübergehen konnte; doch 
kann es keinem Zweifel unterliegen, daß, seine Stimme sehr wesentlich 
ins Gewicht fallen wird. Er bildet das lebendige Bindeglied zwischen 
der Gesellschaft und den Versicherten, und wird gewiß dazu bei 
tragen, daß das Interesse der Versicherten der Gesellschaft stets 
erhalten bleibt, und gewährleistet so eine gesunde und schnelle Ent 
wicklung des Unternehmens. Da im ersten Jahre eine ordnungs 
mäßige Wahl nicht erfolgen kann, so wird der erste Verwaltungs 
beirat vom Aufsichtsrat ernannt. Auch hierüber wird Ende No 
vember Beschluß gefaßt werden, sobald der vollständige Aufsichts 
rat beisammen ist. Die Auswahl seiner Mitglieder erfolgt nach den 
selben Grundsätzen, welche bei der Besetzung des Aufsichtsrats gel 
tend gewesen sind. Später haben es dann die Versicherten ja selbst 
in der Hand, zu bestimmen, wem sie die besondere Wahrnehmung ihrer 
Interessen anvertrauen wollen. Der Verwaltungsbeirat wählt wieder 
einen Schlichtungsausschuß, der über alle Streitigkeiten aus dem 
Versicherungsverträge zu entscheiden hat. So brauchen die Versicherten 
nicht zu befürchten, daß sie zum Klagen gezwungen werden, um ihre 
Rechte zu wahren. Gerade hierdurch aber wird eine Streitquelle 
abgegraben, welche in der Volksversicherung früher so viel böses Blut 
gemacht hat.
	        
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