g l e i ch g e s e l I s ch a ft m. b. H. eingezogen. Die Einnahme dieser
Ausgleichskasse sollte dazu herangezogen werden, die Preiserhöhung
des Zuckers für den allgemeinen Zuckerbedarf (Mundzucker) auszugleichen.
Für den Bedarf der Bevölkerung, wie er auf die Kommunalverbände
verteilt wird, sollte jedenfalls die alte Preisgrundlage
beibehalten werden, so daß eine Erhöhung der Zuckerpreise für den
allgemeinen Verbrauch durch die Erhöhung der allgemeinen Rohzucker-
und Verbrauchszuckcrpreise vermieden werden konnte. Aus
der Grundlage des für Magdeburg einschließlich Frachtvorschusses
festgesetzten Preises wurde für den Mundzucker der Preis je 50 kg
gemahlenen Melis ohne Sack ab Magdeburg einschließlich Frachtvorschuß
mit 23,15 Ji festgesetzt. Da die Deckung des Unterschiedes
zwischen dem allgemeinen Verbrauchszuckerpreise und dem Preise für
Mundzucker nicht ausschließlich durch die auf Grund der Frachtgewinne
geleisteten Zahlungen erfolgen konnte, so wurde der Verbrauchszuckerpreis
für Heer und Marine sowie für die zuckerverarbeitende
Industrie auf 29,15 M je 60 kg ohne Sack ab Magdeburg
festgesetzt. Die Verrechnung dieser Beträge mit den Raffinerien erfolgte
ausschließlich durch die erwähnte Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft
m. b. H. in Berlin. Für die einzelnen Zuckersorten wurden vom
Kriegsernährungsamt bestimmte Aufschläge zum Melispreise festgesetzt.
Die Raffinationsspanne hatte-durch die Neuregelung der Preise
eine Erhöhung auf 4 Ji erfahren. Da aus zehn Teilen Rohzucker
etwa neun Teile Verbrauchszucker hergestellt werden, so muß die
Spanne zwischen Rohzucker- und Verbrauchszuckerpreis um jede
Mark, um die der Rohzuckerpreis erhöht wird, weiter um etwa 10
bis 12 erhöht werden. Abgesehen von dieser durch die Verteuerung
des Rohzuckers bedingten Erhöhung war die Erhöhung der
Spanne durch die steigenden Unkosten der Raffinerien geboten. Die
Beschaffungskosten der einzelnen Materialien, insbesondere Schmierund
Heizmaterialien, und vor allem auch die Löhne hatten dem Vorjahre
gegenüber erheblich zugenommen, und die gesamten Betriebskosten,
die durch den Rückgang in der Erzeugung keine Verminderung
erfahren konnten, waren auf die geringere Erzeugung zu verteilen.
Wenn vielfach die Erhöhung der Spanne im Hinblick auf das
glänzende rechnungsmäßige Ergebnis einzelner Raffinerien im Betriebsjahre
1914/15 ats ungerechtfertigt bezeichnet wurde, so ist dagegen
zweierlei zu bemerken. Einmal handelt es sich hier meistens um alte,
gut fundierte Betriebe, die auch in Friedenszeiten erheblichen Gewinn
abgeworfen hatten; dann hatte die Unsicherheit der Entwickelung des
Zuckermarktes am Ende des Betriebsjahres 1913/14 die Fabriken
veranlaßt, die vorhandenen Bestände niedriger anzusetzen, als sie