fullscreen : Der Zucker im Kriege

g  l  e  i  ch  g  e  s  e  l  I  s  ch  a  ft  m.  b.  H.  eingezogen.  Die  Einnahme  dieser
Ausgleichskasse  sollte  dazu  herangezogen  werden,  die  Preiserhöhung
des  Zuckers  für  den  allgemeinen  Zuckerbedarf  (Mundzucker)  auszugleichen. ­
  Für  den  Bedarf  der  Bevölkerung,  wie  er  auf  die  Kommunalverbände ­
  verteilt  wird,  sollte  jedenfalls  die  alte  Preisgrundlage
beibehalten  werden,  so  daß  eine  Erhöhung  der  Zuckerpreise  für  den
allgemeinen  Verbrauch  durch  die  Erhöhung  der  allgemeinen  Rohzucker- ­
  und  Verbrauchszuckcrpreise  vermieden  werden  konnte.  Aus
der  Grundlage  des  für  Magdeburg  einschließlich  Frachtvorschusses
festgesetzten  Preises  wurde  für  den  Mundzucker  der  Preis  je  50  kg
gemahlenen  Melis  ohne  Sack  ab  Magdeburg  einschließlich  Frachtvorschuß ­
  mit  23,15  Ji  festgesetzt.  Da  die  Deckung  des  Unterschiedes
zwischen  dem  allgemeinen  Verbrauchszuckerpreise  und  dem  Preise  für
Mundzucker  nicht  ausschließlich  durch  die  auf  Grund  der  Frachtgewinne ­
  geleisteten  Zahlungen  erfolgen  konnte,  so  wurde  der  Verbrauchszuckerpreis ­
  für  Heer  und  Marine  sowie  für  die  zuckerverarbeitende ­
  Industrie  auf  29,15  M  je  60  kg  ohne  Sack  ab  Magdeburg
festgesetzt.  Die  Verrechnung  dieser  Beträge  mit  den  Raffinerien  erfolgte ­
  ausschließlich  durch  die  erwähnte  Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft ­
  m.  b.  H.  in  Berlin.  Für  die  einzelnen  Zuckersorten  wurden  vom
Kriegsernährungsamt  bestimmte  Aufschläge  zum  Melispreise  festgesetzt.
Die  Raffinationsspanne  hatte-durch  die  Neuregelung  der  Preise
eine  Erhöhung  auf  4  Ji  erfahren.  Da  aus  zehn  Teilen  Rohzucker
etwa  neun  Teile  Verbrauchszucker  hergestellt  werden,  so  muß  die
Spanne  zwischen  Rohzucker-  und  Verbrauchszuckerpreis  um  jede
Mark,  um  die  der  Rohzuckerpreis  erhöht  wird,  weiter  um  etwa  10
bis  12  erhöht  werden.  Abgesehen  von  dieser  durch  die  Verteuerung ­
  des  Rohzuckers  bedingten  Erhöhung  war  die  Erhöhung  der
Spanne  durch  die  steigenden  Unkosten  der  Raffinerien  geboten.  Die
Beschaffungskosten  der  einzelnen  Materialien,  insbesondere  Schmierund ­
  Heizmaterialien,  und  vor  allem  auch  die  Löhne  hatten  dem  Vorjahre ­
  gegenüber  erheblich  zugenommen,  und  die  gesamten  Betriebskosten, ­
  die  durch  den  Rückgang  in  der  Erzeugung  keine  Verminderung
erfahren  konnten,  waren  auf  die  geringere  Erzeugung  zu  verteilen.
Wenn  vielfach  die  Erhöhung  der  Spanne  im  Hinblick  auf  das
glänzende  rechnungsmäßige  Ergebnis  einzelner  Raffinerien  im  Betriebsjahre ­
  1914/15  ats  ungerechtfertigt  bezeichnet  wurde,  so  ist  dagegen
zweierlei  zu  bemerken.  Einmal  handelt  es  sich  hier  meistens  um  alte,
gut  fundierte  Betriebe,  die  auch  in  Friedenszeiten  erheblichen  Gewinn
abgeworfen  hatten;  dann  hatte  die  Unsicherheit  der  Entwickelung  des
Zuckermarktes  am  Ende  des  Betriebsjahres  1913/14  die  Fabriken
veranlaßt,  die  vorhandenen  Bestände  niedriger  anzusetzen,  als  sie
            
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