Full text: Der Zucker im Kriege

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um die vollen Vorverkaufsmengen zu kürzen, da hierdurch wiederum 
eine ungleichmäßige Einwirkung auf die geschäftliche Lage der Roh 
zuckerfabriken zu befürchten war. Die Regelung erfolgte vielmehr in 
der Weise, daß Kaufverträge über Rohzucker im Betricbsjahre 1914/15 
insoweit unberührt blieben, als sie im Oktober 1914 zu erfüllen 
waren, während die später zu erfüllenden Verträge als unverbindlich 
erklärt wurden. Dabei war es gleichgültig, ob ein Händler oder eine 
Raffinerie Käufer des Rohzuckers war. Der auf Grund bestehen 
bleibender Verträge abzuliefernde Rohzucker war bei den Rohzucker 
fabriken auf den freigegebenen Kontingentsteil anzurechnen. Die vom 
Handel aufgenommenen Rohzuckermengen waren den Raffinerien zu 
zu dem für die Rohzuckerfabriken geltenden Preise zur Verfügung 
zu halten. Zu einer Änderung der über Verbrauchszucker geschloffenen 
Vorkaufsverträge bestand nach Lage des Marktes keine Veranlassung. 
d) Beleihung der Rohzuckerbestände. Während in 
Friedenszeiten die Bestände der Rohzuckerfabriken ohne lange Lagerung 
an den Handel oder an Verbrauchszuckerfabriken weitergegeben 
wurden, verblieben im Betriebsjahre 1914/15 infolge der Sperre den 
Rohzuckerfabriken große Bestünde ungewöhnlich lange Zeit auf Lager. 
Die für die Weiterführung der Betriebe erforderlichen Geldmittel, die 
sonst durch den Verkauf der Bestände fortlaufend gewonnen wurden, 
mußten in diesem Falle von den Rohzuckerfabriken durch Lombar 
dierung der Bestände beschafft werden. Die Hauptverwaltung der 
Darlehnskaffen trug den veränderten Umständen dadurch Rechnung, 
daß sie die Beleihung des zum steuerpflichtigen Jnlandsverbrauch 
abgelassenen sperrfreien Zuckers bis zu zwei Dritteln des aus der 
Bekanntmachung vom 31. Oktober 1914 sich ergebenden Wertes, 
und die Beleihung des unter Sperre zu haltenden Zuckers bis zu zwei 
Dritteln einer vorsichtigen Schätzung des marktgängigen Wertes zuließ. 
e) Zu ckerhaltige Futtermittel. Die Inanspruch 
nahme von Brotgetreide für die menschliche Ernährung und die Be 
schlagnahme des Hafers für die Zwecke der Heeresverwaltung hatten 
alsbald zu einer fühlbaren Knappheit an Futtermitteln geführt. Bei 
dem herrschenden Zuckerüberfluß schien es anfänglich das einfachste, die 
Gewinnung von Futtermitteln aus Zuckerrüben, Zucker und seinen 
Nebenprodukten mit allen Mitteln zu fördern. Neben den Futter 
mitteln, die schon früher aus Zucker bei der Zuckererzeugung gewonnen 
waren, wurden nunmehr auch Rohzucker, später sogar Verbrauchs 
zucker, ferner Melasse und Nachprodukte als Futtermittel verwendet. 
Die Gewinnung von Verbrauchszucker aus Nachprodukten und Melasse 
wurde nunmehr durch die Bekanntmachung vom 8. Februar 1915 ver 
boten. Durch die Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 
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