Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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ohne  weiteres"  für  jeden  Schlachtungs-  oder  Verrechnungszeitraum
die  durchschnittliche  Schlachtausbeute  errechnen.  Nur  die  Nebenausbeute ­
  muß  in  einer  für  einen  größeren  Zeitraum  festgelegten ­
  Durchschnittszahl  in  die  Berechnung  übernommen  werden.
Falls  der  Fleischpreis  nicht  erst  nach  der  Schlachtung  der  Tiere
festgestellt  werden  kann,  sondern  im  voraus  zu  berechnen  ist,  müssen
die  aus  der  vorhergehenden  Verrechnungsperiode  stammenden
Schlachtausbeute-  und  Unkosten-Verhältniszahlen  der  Rechnung  zugrunde ­
  gelegt  werden.
Unterschiede  in  der  Höhe  der  Schlachtausbeute  der  beiden
Perioden,  die  sich  durch  eine  Verschiebung  der  qualitativen  Zusammensetzung ­
  des  Schlachtviehauftricbes  ergeben,  können  in  besonderen ­
  Fällen  Ursache  einer  fehlerhaften  Verkaufspreisberechnung
werden.  Gegebenenfalls  muh  durch  entsprechende  Berechnung  ein
späterer  Ausgleich  geschaffen  werden.  Ist  nun  in  besonderen  Ausnahmefällen ­
  die  Ermittlung  des  Schlachtgewichts  und  der  Unkosten
jedes  einzelnen  Schlachttieres  nicht  möglich,  so  sind  —  möglichst  auf
Grund  vorausgegangener,  richtig  angelegter  und  ausgeführter  Probeschlachtungen ­
  und  daran  anschließender  Berechnungen  —  durchweg
Verhältniszahlcn  an  Stelle  der  absoluten  Zahlen  zu  setzen,  und  es
ist  so  nach  obiger  Berechnungsweise  der  Kleinverkanfspreis  zu  bestimmen. ­

Man  berechnet  den  durchschnittlichen  Lebendgewichtspreis  durch
Division  der  Summe  sämtlicher  Ankaufspreise  eines  Verrechnungszeitraumes ­
  durch  die  Summe  aller  Lebendgewichte  der  gekauften
Tiere.  Angenommen,  der  Lebendgewichtspreis  betrage  bei  Großvieh ­
  100,  so  werden  hierzu  die  Unkosten  gerechnet.  Sie  sollen
betragen  15  %.  Die  Nebenausbeute  ist  von  der  erhaltenen  Summe
abzuziehen;  beträgt  sie  20%,  so  verbleibt  die  Zahl  Ob.  Wenn  das
Schlachtgewicht  60%  des  Lebendgewichts  im  warmen  Zustande  beträgt,
so  sind  abzuziehen,  da  der  Fleischpreis  für  das  Ausgabegewicht  berechnet ­
  und  das  Fleisch  erst  2  bis  3  Tage  nach  der  Schlachtung  an
den  Fleischer  abgegeben  wird,  4%  des  Schlachtgewichts  für  Schwundaud
  Hauverlust;  es  verbleiben  somit  48%  Ausgabegewicht.  Die
Zahl  95  dividiert  durch  die  Zahl  46  ergibt  den  Gestehungspreis,
dem  in  der  Zeit  eines  Wochenumsatzes  von  500  g  ein  Rohgewinn  von
^4  <5^,  während  der  Zeit  des  Normalwochenumsatzes  von  250  g
außerdem  noch  bis  4%  des  Gestchungspreises  und  gegebenenfalls  ein
angemessener  Vcrgütungssatz  für  Kosten  der  Anfuhr  des  Fleisches
zum  Ladengeschäft  zuzuschlagen  find,  um  den  Kleinverkaufspreis  zu
erhalten.
            
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