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ohne weiteres" für jeden Schlachtungs- oder Verrechnungszeitraum
die durchschnittliche Schlachtausbeute errechnen. Nur die Nebenausbeute
muß in einer für einen größeren Zeitraum festgelegten
Durchschnittszahl in die Berechnung übernommen werden.
Falls der Fleischpreis nicht erst nach der Schlachtung der Tiere
festgestellt werden kann, sondern im voraus zu berechnen ist, müssen
die aus der vorhergehenden Verrechnungsperiode stammenden
Schlachtausbeute- und Unkosten-Verhältniszahlen der Rechnung zugrunde
gelegt werden.
Unterschiede in der Höhe der Schlachtausbeute der beiden
Perioden, die sich durch eine Verschiebung der qualitativen Zusammensetzung
des Schlachtviehauftricbes ergeben, können in besonderen
Fällen Ursache einer fehlerhaften Verkaufspreisberechnung
werden. Gegebenenfalls muh durch entsprechende Berechnung ein
späterer Ausgleich geschaffen werden. Ist nun in besonderen Ausnahmefällen
die Ermittlung des Schlachtgewichts und der Unkosten
jedes einzelnen Schlachttieres nicht möglich, so sind — möglichst auf
Grund vorausgegangener, richtig angelegter und ausgeführter Probeschlachtungen
und daran anschließender Berechnungen — durchweg
Verhältniszahlcn an Stelle der absoluten Zahlen zu setzen, und es
ist so nach obiger Berechnungsweise der Kleinverkanfspreis zu bestimmen.
Man berechnet den durchschnittlichen Lebendgewichtspreis durch
Division der Summe sämtlicher Ankaufspreise eines Verrechnungszeitraumes
durch die Summe aller Lebendgewichte der gekauften
Tiere. Angenommen, der Lebendgewichtspreis betrage bei Großvieh
100, so werden hierzu die Unkosten gerechnet. Sie sollen
betragen 15 %. Die Nebenausbeute ist von der erhaltenen Summe
abzuziehen; beträgt sie 20%, so verbleibt die Zahl Ob. Wenn das
Schlachtgewicht 60% des Lebendgewichts im warmen Zustande beträgt,
so sind abzuziehen, da der Fleischpreis für das Ausgabegewicht berechnet
und das Fleisch erst 2 bis 3 Tage nach der Schlachtung an
den Fleischer abgegeben wird, 4% des Schlachtgewichts für Schwundaud
Hauverlust; es verbleiben somit 48% Ausgabegewicht. Die
Zahl 95 dividiert durch die Zahl 46 ergibt den Gestehungspreis,
dem in der Zeit eines Wochenumsatzes von 500 g ein Rohgewinn von
^4 <5^, während der Zeit des Normalwochenumsatzes von 250 g
außerdem noch bis 4% des Gestchungspreises und gegebenenfalls ein
angemessener Vcrgütungssatz für Kosten der Anfuhr des Fleisches
zum Ladengeschäft zuzuschlagen find, um den Kleinverkaufspreis zu
erhalten.