Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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18. März 1916 (R. G. Bl. Seite 175) au die Zcntral-Einkaufs- 
gesellschast abzuliefernden Schlachtviehes und Fleisches emschricpll ) 
der Fleischwaren als weitere Aufgabe übertragen. t 
Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens ihrer Zweckbestimmung 
wurde es der Reichsfleischstelle überlassen, ihre Tätigkeit auf alten 
Gebieten zu entfalten, in denen eine Wirksamkeit zur sachgemäßen 
Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich ist. 
Zu diesen Aufgaben gehört nach der Begründung zu der Bundes 
ratsverordnung an erster Stelle die Pflicht, einer unwirtschaftlichen, 
den Bedarf überschreitenden Abschlachtung vorzubeugen. Die Reichs- 
fleischstelle hatte daher alsbald und allgemein die Anforderungen an 
Fleisch auf ein Mas; zu beschränken, das mit dem deutschen Viehstande 
im Einklang steht, die Versorgung der Gesamtbevölkerung mit Fleisch 
und tierischen Erzeugnissen auch bei weiterer Dauer des Krieges un 
bedingt gewährleistet und die Möglichkeit eines schnellen und um 
fassenden Wiederaufblühens unserer Viehhaltung nach dem Kriege 
sichert. Die Aufbringung dieses hiernach wesentlich herabzudrückendcn 
und auf das Mindestmaß zu beschränkenden Bedarfes an Vieh und 
Fleisch im Reichsgebiet und die Verteilung der erforderlichen Vieh 
mengen auf die Bedarfsstcllen und Bedarfsgebiete, insbesondere die 
einzelnen Bundesstaaten, zu regeln, das sind die weiteren in der Bundes 
ratsverordnung besonders hervorgehobenen Hauptaufgaben der Reichs 
fleischstelle. 
Mit einer solchen grundsätzlichen Regelung der Versorgung mußte 
aber eine allgemeine Regelung des Verbrauches Hand in Hand gehen. 
Es find daher im Abschnitt II der BundcsratSverordnnng eine Reihe 
von Bestimmungen erlassen worden, welche zu einer straffen Durch 
führung einer geregelten Fleischversorgung, insbesondere eines ge 
regelten Fleischverbrauches, unerläßlich sind. Diese Vorschriften sind 
durch die Verordnung des Reichskanzlers über die Regelung des 
Fleischverbrauchs und die Bekanntmachung des Präsidenten des 
Kriegsernährungsamtes tiber die Ausgestaltung der Fleischkarte und 
die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleisch 
waren vom 21. August 1916 (R. G. Bll Seite 941 flg.) wesentlich 
ergänzt und weiter ausgestaltet worden. Näheres über diese Bestim 
mungen und ihre Handhabung wird im Abschnitt III „Bewirtschaftung 
von Vieh und Fleisch durch die Reichsfleischstelle" zu sagen sein. 
3. Organisation der R e i ch s f l e i s ch st e l l e. 
Die Organisation der Reichsfleischstelle ist im wesentlichen dem 
bewährten Muster der Reichsgetreidestelle nachgebildet.
	        
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