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Capitel IL
in jedem einzelnen Falle, wo eine Zahlung- zu machen
ist, ganz ebenso glatt und ungehindert von Hand zu
Hand, wie das haare Geld — im Gegensatz zum Wechsel,
dessen Verwendung an Zahlungsstatt (wenn man
schon von einer solchen reden will) in jedem einzelnen
Falle immer erst eine besondere Transaktion oder
Wei thbestinimung (Discontirung) voraussetzt, also immer
nur eine bedingte und, beschränkte ist — sondern
vermag sich auch — im Gegensätze ebenfalls zum
Wechsel, der regelmässig am Verfallstage einkassirt zu
werden bestimmt ist, und daher nur ein ganz vorübergehendes
Dasein besitzt, — fortdauernd an
Stelle des Metallgeldes im Umlaufe zu erhalten.
Die Banknote erscheint hiernach als ein wirkliches
Ersatzmittel des haaren Geldes. Sie ersetzt das Letztere
zwar nicht in seiner Eigenschaft als „Umsatzmittel“,
oder „Werthmaass“, wohl aber ersetzt sie es
in seiner Eigenschaft als Zahl mittel, d. h. in derje-25)
Vgl. auch E. Seyd, Bullion and foreign exchanges, London
1868, p. 29: ,,Gold, silver, and copper coins, and banknotes,
pass current, from hand to hand w it ho at res trie t i o n s ; they arc
therefore called ,,currencyHills of exchange are not currency;
their transmission does not take place in the same free and simple
manner. ‘ ‘